Schäden in vermieteter Wohnung

In eine vermietete Wohnung vor geraumer Zeit eingebrochen worden. Dabei wurde die Balkontür aufgehebelt. Normalerweise hat man als Mieter eine Hausratversicherung, die diesen Einbruchschaden reguliert. Wenn der Mieter dies nicht hat, ist er doch verpflichtet, selbst die Instandsetzung zu bezahlen. In unserem Fall hat er uns (meine Eltern=Vermieter) kurz von dem Einbruch in Kenntnis gesetzt und dazu einen „Kostenvoranschlag“ eingeholt, es aber so im Raum stehen lassen, als erwarte er vom Vermieter die Kosten der Reparatur zu tragen.
Meine Fragen in diesem Zusammenhang an die Expertenrunde:

  1. Für Einbruch- und Schäden die durch die normale Benutzung entstehen (Glasbruch, Waschmaschiene läuft aus) muß doch der Mieter aufkommen?
  2. In welchen zeitl. Abständen kann man sich als Vermieter die Wohnung zeigen lassen, um zu sehen ob alles Ok ist?

Danke für Eure Antworten,
Michael

Du hast ja Vorstellungen! Ist der Mieter etwa Schuld, dass bei ihm eingebrochen wurde? Du als Vermieter bist verpflichtet, die vermietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und zu erhalten.

Delia

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Siehe auch meinen Literaturhinweis weiter unten („Verjährung“). Grüsse Dieter

keine Lust, das BGB zu lesen ?
Hi Michael.

Im BGB steht alles drin. Bei Interesse suche ich Dir heute abend die Paragraphen raus. Mail an mich.

Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Michael,

zu Deinem Problem kann ich Dir leider auch keine günstige Mitteilung machen:
Schäden (nicht verwechseln mit Schönheitsreparaturen!)muß der Mieter nur dann ersetzen, wenn er sie auch zu vertreten hat. Wenn er den Einbruch nicht zu vertreten hat (was in der Regel der Fall sein wird), mußt Du die Reparatur selbst bezahlen.

Feste Fristen für Besichtigungen sind im BGB nicht vorgesehen. Die Rechtsprechung schankt hier zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Gruß
Hanns

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  1. Für Einbruch- und Schäden die durch
    die normale Benutzung entstehen
    (Glasbruch, Waschmaschiene läuft aus) muß
    doch der Mieter aufkommen?

Der Mieter haftet nur bei Verschulden. Bei Waschmaschinen mag das der Fall sein, wenn diese länger unbeaufsichtigt waren, höhere Gewalt und Einbruch sind jedenfalls Vermieterrisiken. Deine Eltern müssen die Kosten der Instandsetzung der Balkontür tragen, wenn sie nicht so geschickt waren, eine Übernahme von Instandhaltungskosten bis zu einem Fixbetrag (z.B. 400 DM) durch den Mieter zu vereinbaren. Ist z.B. Bestandteil der Mietvertragsentwürfe des Haus- und Grundbesitzervereins.

  1. In welchen zeitl. Abständen kann man
    sich als Vermieter die Wohnung zeigen
    lassen, um zu sehen ob alles Ok ist?

Ohne konkreten Anlaß: Alle 2 Jahre, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt wird.

Ansonsten immer, um die Mietsache nach einem konkreten Anlaß zu prüfen, reparieren, warten sowie zum Ablesen von Meßeinrichtungen, Besichtigung von Kaufinteressenten etc. Mindestens 24 h Vorankündigungsfrist und Terminabsprache mit dem Mieter erforderlich