Hallo,
wenn man einen WG-Platz von einem Studentenwerk gemietet hat und dann das Innere des Backofens von den vorherigen Mietern so verschmutzt ist, dass er nicht mehr zu reinigen ist und die derzeitigen Mieter sagen, dass der Zustand schon vor deren Einzug so war, so dass es dann wohl schon an die 5-10 Jahre so aussieht, kann man dann vom Hausmeister als jetziger Mieter zur Verantwortung gezogen werden, wenn man das beim Einzug nicht beanstandet hat? Vor allem wenn es jahrelang niemanden der neuen Mieter gestört hat. Desweiteren sollten solche Schäden doch im Laufe der JAHRE von Hausmeister auch selbst festgestellt werden beim Abnehmen der WGs, oder?
Weil es schlimm wäre, zur Verantwortung für etwas gezogen zu werden, was womöglich passiert ist, als man vielleicht in der 10. Klasse war.
Hallo,
wenn man einen WG-Platz von einem Studentenwerk gemietet hat
und dann das Innere des Backofens von den vorherigen Mietern
so verschmutzt ist, dass er nicht mehr zu reinigen ist und die
derzeitigen Mieter sagen, dass der Zustand schon vor deren
Einzug so war, so dass es dann wohl schon an die 5-10 Jahre so
aussieht, kann man dann vom Hausmeister als jetziger Mieter
zur Verantwortung gezogen werden, wenn man das beim Einzug
nicht beanstandet hat?
Hallo,
wer zieht in eine WG und übernimmt einen solchen Backofen???
Vor allem wenn es jahrelang niemanden der neuen Mieter gestört hat.
Wer zieht in eine solche WG, wenn solche Backöfen schon jahrelang so aussehen??
Desweiteren sollten solche
Schäden doch im Laufe der JAHRE von Hausmeister auch selbst
festgestellt werden beim Abnehmen der WGs, oder?
Mhmmm, WG, Backofen, ws wäre dies für ein Hausmeister???
Weil es schlimm wäre, zur Verantwortung für etwas gezogen zu
werden, was womöglich passiert ist, als man vielleicht in der
10. Klasse war.
???
Schönen Tag noch.
So gut wie keinen Studenden stört sowas(9/10) so stark, dass er auszieht, da man als Student, der sowieso nicht auf ewig da wohnen wird, auch nen Auge zudrückt.
WG-Plätze, die vom Studentenwerk vermittelt werden, können darüber hinaus nicht vorher besichtigt werden und sind meist rar.
Wenn ein Hausmeister ein Zimmer abnimmt, wenn jemand auszieht, und dann überprüft, ob das Zimmer in nem ordnungsgemäßen Zustand ist, sollte das wohl auch mal der Rest der WG geprüft werden, da der Mieter ja eventuelle Schäden an der WG angerichtet hat, die nicht direkt sein Zimmer betreffen (z.B. Haustiere, die die Tapete anknabbern).
Sonderlich hilfreich war dein Beitrag nun nicht…
Was wurde denn direkt am Tage des Einzuges übernommen, um den Hausmeister auf sein Versäumnis hinzuweisen?
Oder wie lange dauerte es denn, bis der verdreckte Ofen aufgefallen ist?
WG’s sind auch mir aus meinen Studienjahren bekannt, aber solche Zustände „Gott-sei-Dank“ nicht.
N’Abend noch.
Hi
Hallo,
wenn man einen WG-Platz von einem Studentenwerk gemietet hat
Hmm, das erscheint so, als ob der M einen Wohngemeinschaftsraum mit Mitbenutzung der Küche etc. von einem Studentenwerk gemietet hat.
und dann das Innere des Backofens von den vorherigen Mietern
so verschmutzt ist,
Bei einer WG kann dies so sein, muß aber nicht. Es kommt zB auch darauf an, wie lange der M schon zu dem Schmutzgehalt beitrug, ohne selbst sauber zu machen.
dass er nicht mehr zu reinigen ist
Das kann schon mal passieren. Es gibt allerdings auch Sprays etc., die man öfter hintereinander anwenden kann, bis sich zumindest ein sichtbarer Teilerfolg einstellt, mühsam, aufwändig, aber machbar.
und die
derzeitigen Mieter sagen, dass der Zustand schon vor deren
Einzug so war,
Klar, warum sollte man sich auch selbst belasten?
so dass es dann wohl schon an die 5-10 Jahre so
aussieht,
Na ja, diese Einschätzung kann man auch mit einer Toleranz von gut ± 5 bis 10 Jahren unterlegen. Diese Spekulationen lässen sich so nicht glaubwürdig untermauern.
kann man dann vom Hausmeister als jetziger Mieter
zur Verantwortung gezogen werden,
Na ja, wenn der Backofen dem VM gehört kann dieser Schadensersatz von mindestens einer der Mietvertragspersonen einfordern.
wenn man das beim Einzug
nicht beanstandet hat?
Dies wäre sicher sinnvoll gewesen dies in einem Übergabeprotokoll festzuhalten, damit man nicht zu den oben erwähnten Personenkreis eingeordnet wird.
Vor allem wenn es jahrelang niemanden
der neuen Mieter gestört hat.
Dies läßt vermuten, das sich der VM nicht um eine Verbesserung der Situation bei Mieterwechsel bemüht hat. Darum ist es eher Unwahrscheinlich, das der VM den ziehenden M mit einer Schadensersatzfoderung für den Backofen belastete. Also einfach mal die Mitbewohner fragen ob sie mit einem Ausgleich (s. u.) konfrontiert wurden.
Desweiteren sollten solche
Schäden doch im Laufe der JAHRE von Hausmeister auch selbst
festgestellt werden beim Abnehmen der WGs, oder?
Sollen ist nicht müssen. Noch ist es freigestellt, wie ein VM oder M Wohnraum zurückgibt. Das spicht nicht von Konsequenzen frei!
Aber es mag Menschen geben, die auch hier das Leben mit Vorschriften belasten wollen.
Weil es schlimm wäre, zur Verantwortung für etwas gezogen zu
werden, was womöglich passiert ist, als man vielleicht in der
10. Klasse war.
Über das Alter der Verschmutzung läßt sich ohne Laboruntersuchungen vermutlich wenig aussagen.
Zusammenfassend würde man sich über Schadensersatzforderungen wenig Gedanken machen. Der VM wird sie wohl kaum umsetzen. Wenn doch, so sind wegen des Ausgeleichsanspruchs auch die anderen WG-Teilnehmer heranzuziehen. Außerdem würde nur der Zeitwert des Ofens berechnet werden.
Eine Verbesserung der Sauberkeit würde sich bestimmt positiv bemerkbar machen…
…nur für deren Erhalt kann nicht garantiert werden. 
Die WG scheint sich keine eigenen Regeln zu geben an der sich jeder orientieren kann. So läuft eben alles nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner auseinander. Wer nicht so leben mag, sollte da nicht wohnen.
vlg MC
Danke dir.