Schäden oder Schönheitsreparatur?

Hallo zusammen,

mal angenommen der Mieter wohnt ein dreiviertel Jahr in einer Wohnung und möchte ausziehen. Müssen Löcher von Schränken/Lampen bei Auszug verschwunden sein? Im Mietvertrag ist die vorgeschlagene (nicht starre) Frist von ungefähr 3 Jahren für Streichen etc. ja noch nicht erreicht. Wie sieht es mit Flecken an Wänden und Teppich aus?

Gruß
Dora

Sorry wurde falsch eingestellt…
jn

Auch wenn falsch eingestellte eine Antwort von mir.

Wenn Du was kaputt machst, musst Du dafür gerade stehen. Das gilt für Löcher, Schrammen, Flecke etc.

Die im Mietvertrag beschriebenen Schönheitsreparatuen beziehen sich auf die normale Abnutzung, nicht auf Schäden die man angerichtet hat.

Gruß

Hans-Jürgen