Hallo zusammen,
mal angenommen der Mieter wohnt ein dreiviertel Jahr in einer Wohnung und möchte ausziehen. Müssen Löcher von Schränken/Lampen bei Auszug verschwunden sein? Im Mietvertrag ist die vorgeschlagene (nicht starre) Frist von ungefähr 3 Jahren für Streichen etc. ja noch nicht erreicht. Wie sieht es mit Flecken an Wänden und Teppich aus?
Gruß
Dora