Hallo Rechtsexperten,
folgender konstruierter Fall:
Ich bemerke, dass irgend jemand immer wieder unbefugt mein Fahrrad benutzt. Es steht unabgeschlossen im Fahrradkeller. (Bitte Verleitung zum Diebstahl, oder ähnliches Mal außer Betracht lassen und nur auf die unerlaubte Nutzung abstellen!)
Ich erfinde einen Sattelüberzug der mit einem unsichtbaren, sehr starken Klebstoff versehen ist. Dies hätte den Effekt, dass man sich beim Absteigen vom Fahrrad die Hose zerreist.
Dieser unbefugte Benutzer hat ja nun eine zerissene Hose, und somit auch einen Sachschaden erlitten. Körperliche Unversehrtheit ist jeden falls gewährleistet!
Was kann mir aus rechtlicher Sicht bei einer solchen Maßnahme vorgeworfen werden?
Nochmal kurz: Was kann mir passieren, wenn ich zur Vermeidung einer unbefugten Nutzung, bzw. zum Schutz meines Eigentumes eine Maßnahme ergreife, die bei Unkenntnis dieser Maßnahme zur Sachbeschädigung an den Sachen des unbefugten Benutzers führt?
Diphda, hoffend, dass jemand Lust hat, auch auf so seltsame Konstrukte einzugehen
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