Schädigung von Personen

Hallo zusammen,

folgender Vorfall,

es passiert auf einer Firmenveranstaltung (Weihnachtsfeier) ein Unfall. wer haftet?
wir nehmen folgende Sachlage an. Ein Mitarbeiter verletzt einen anderen Mitarbeiter durch fahrlässige Handlung. Der Mitarbeiter ist doch schlimmer verletzt als anfangs angenommen und ist dann ca. 3 wochen krank incl. Krankenhaus aufenthalt. Die Sache gelangt an die BG, wer hafte hier?
Ist der Verursacher hier zu belangen, oder triit hier seine private haftpflicht ein?
was sagt ihr dazu?
MFG

Supeernova!

Hallo,

zunächst einmal tritt die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft für die Kosten ein,da ein Unfall bei einer Betrieblichen Weihnachtsfeier als
Arbeitsunfall gilt.
Diese wird allerdings den Unfallhergang genau untersuchen und dann bei einem Drittverschulden Schadenersatz von dem Verursacher fordern.

mfg

Erst einmal danke für deine Antwort!
… haftet der verursacher dann mit seinem privat vermögen?
oder deckt das die private haftpflichtversicherung des verursachers?
oder muss sogar die firma einstehen?

mfg

Supernova!

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Hallo,

… haftet der verursacher dann mit seinem privat vermögen?
oder deckt das die private haftpflichtversicherung des
verursachers?

Zunächst einmal ja,sofern er nicht eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat…

oder muss sogar die firma einstehen?

eventuell ja,falls ihr ein Mitverschulden nachgewiesen werden könnte…

Ich möchte dazu bemerken,das es gerade im Bereich der
Arbeitsunfälle zu oft Jahrelangen Gerichtsverfahren wegen
Haftung und Anerkennung kommt…

mfg

somit würde die private haftpflichtversicherung des verursachers eintreten? obwohl es eine fahrlässige handlung des versicherungsnehmers war?
sollte der verusacher rechtliche unterstützung wahrnehmen?

mfg

Supernova!

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Hallo,

man sollte bei Schadenereignissen mit Personen immer einen rechtlichen Rat einholen.
Da jeder Fall anders gelagert ist,kann man das nur bei genauer Prfüfung
des jeweiligen Einzelfalles entscheiden.

Nehmen wir als Beispiel die Haftpflichtversicherung.Hier kommt es auf den gewählten Tarif an,ob die Versicherung bei Arbeitsunfällen auch bei
(leichter) Fahrlässigkeit zahlt oder nicht.

mfg