Hallo,
Folgender Fall: Ein Mieter entdeckt in seiner Wohnung Küchenschaben. Er informiert sofort telefonisch seinen Vermieter, der ihm einen Kammerjäger in die Wohnung schickt und dem Mieter mündlich fest zusichert, dass dem Mieter hieraus keinerlei Kosten entstünden.
Der Kammerjäger tut seine Arbeit wohl nicht sorgfältig genug. Eine weitere Schabe wird einige Wochen später vorgefunden. Erneut wird der Vermieter in Kenntnis gesetzt. Der Kammerjäger wird ein zweites Mal vorstellig und stellt weitere Fallen auf. Danach wird auch kein Ungeziefer mehr gefunden, aber:
wenige Wochen später schickt der Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung und legt die Kosten für die Ungezieferbekämpfung auf die Mietparteien um.
Der Mieter widerspricht dieser Zahlungsforderung unter Berufung auf die mündliche Abmachung. Ferner hat er im Internet herumgesurft und glaubt herausgefunden zu haben, dass er für Schädlingsbekämpfung als Mieter nicht aufzukommen hat, es sei denn, es handle sich um regelmäßig auftretende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.
Der Mieter hat weitere strittige Punkte in der Abrechnung gefunden und schreibt seinem Vermieter in seinem Widerspruchsschreiben, dass er von der Zahlung des geforderten Betrages zunächst absehen muss, da einige Punkte seiner Meinung nach gänzlich ungerechtfertigt sind und andere vom Vermieter besser belegt / dokumentiert werden müssen. Auf den Punkt „Schädlingsbekämpfung“ geht er hierbei konkret ein und erwähnt auch die mündlich geschlossene Abmachung.
Der Vermieter beruft sich dann in seinem nächsten Schreiben unter anderem auf den Punkt „Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“ im Mietvertrag.
In diesem Mietvertrag findet sich unter dem Punkt „Miete und Nebenkosten“ folgender Passus, in dem nichts angekreuzt wurde und kein Zeitraum eingetragen wurde (!):
"In der Miete sind die Betriebskosten gemäß Zweiter Berechnungsverordnung, §27, Absatz1, Anlage3, ermittelt aufgrund der letzten
Berechnung des Vermieters (vom ________ ) anteilig ( ) enthalten
( ) nicht enthalten. Die Betriebskosten, wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. Die Umlegung der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist … gesondert geregelt
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hier dann die Auflistung der Punkte, insbesondere:
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Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung.
" -
abgesehen von dem Bruch der mündlich geschlossenen Vereinbarung: Was kann der Vermieter tatsächlich verlangen, wenn der strittige Punkt im MV derart mangelhaft dokumentiert ist?
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meint „Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung“ tatsächlich derartige einmalig (oder zweimalig) stattfindenden Maßnahmen oder sind hier regelmäßig anfallende Kosten gemeint, die umlegbar sind?
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was ist dem Mieter zu empfehlen, wie er vorgehen soll?
Vielen Dank für eure Antworten,
R.Schmidt