Hallo Fachleute,
was bedeutet „sich vom FA schätzen zu lassen“ und welche Nachteile bringt das?
Wie ist der Ablauf, von der verweigerten Einkommenssteuererklärung bis zur Schätzung und welche weiteren Sanktionen gibt es vom FA?
Danke, Helge
Hallo,
werden die Steuererklärungen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingereicht, so hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen (nicht die Steuer) zu schätzen.
Bei Nichtabgabe wird das Finanzamt zuerst zusätzlich noch ein Zwangsgeld festsetzen.
Das Finanzamt schätzt dann die Einnahmen/Ausgaben anhand der aus den Vorjahren vorliegenden Zahlen sowie anderer Beweismittel, die bereits bekannt sind z.B. elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Kontrollmitteilungen.
Zusätzlich wird jeder Finanzbeamte dann noch einen „Sicherheitszuschlag“ hinzu schätzen. Allerdings ist Sinn und Zweck der Schätzung die Steuer so richtig wie möglich festzusetzen. Sie soll keinen Strafcharakter haben.
Aufgrund dieser geschätzten Besteuerungsgrundlagen wird dann die Steuer ermittelt.
Die Schätzung entbindet nicht von der Steuererklärungspflicht.
Die Hinnahme einer zu niedrigen Steuerschätzung erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Gruß
Lawrence
Die einzig fast legale Weise der Schätzung der Einkünfte gibts bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
gehts auch anders.
ich hatte schon fälle, da hatte das FA geschätzt und man hatte sich dann darauf verständigt, dass man die schätzung akzeptiert und keine steuererklärungen abgibt.
dabei sind weder unverhältnismäßig hohe steuern, noch irgendwelche nebengeräusche angefallen. der gewinn wäre u.u. sogar höher gewesen als in der schätzung.
ist aber nicht die regel…
gruß inder
der gewinn wäre u.u.
sogar höher gewesen als in der schätzung.
Dann ist das Steuerhinterziehung. Punkt.
der gewinn wäre u.u.
sogar höher gewesen als in der schätzung.Dann ist das Steuerhinterziehung. Punkt.
schwachsinn… wenn das FA auf die abgabe der steuererklärung verzichtet, auch mit dem risiko, dass u.u. der tatsächliche gewinn höher ist, dann ist das auf keinen fall steuerhinterziehung…
ohne punkt
ohne gruß
Hallo,
schwachsinn… wenn das FA auf die abgabe der steuererklärung
verzichtet, auch mit dem risiko, dass u.u. der tatsächliche
gewinn höher ist, dann ist das auf keinen fall
steuerhinterziehung…
Aha.
§ 370 (1) AO: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
…
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Also geschätzt wird ja, weil Angaben unvollständig bis gar nicht gemacht worden sind. Wenn dadurch dann Steuern verkürzt oder andere nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt werden, dann ist das Steuerhinterziehung. Die Finanzgerichte sehen dies ebenso.
Gruß
also jetzt mal die nase raus aus den gesetzbüchern, die ohren und augen aufgemacht und mal folgendes szenario mitgedacht.
FA schätzt und der stpfl. akzeptiert die schätzung. man klärt mit dem FA, dass aus finanziellen gründen keine buchführung mehr erstellt wird und das FA segnet diese vorgehensweise ab.
so, bis hier ist alles klar!
glaubt jetzt ernsthaft jemand, dass hier noch eine steuerhinterziehung zusammengabstelt werden könnte ?
dem FA ist doch selbstverständlich klar, dass bei solch einer vorgehensweise auch das risiko besteht, dass die festgesetzte steuer niedriger ist, als die tatsächliche, wenn erklärungen erstellt worden wären… nur wo soll denn der ansatz sein, diesen fall nochmal aufzurollen ?
gruß inder
glaubt jetzt ernsthaft jemand, dass hier noch eine
steuerhinterziehung zusammengabstelt werden könnte ?dem FA ist doch selbstverständlich klar, dass bei solch einer
vorgehensweise auch das risiko besteht, dass die festgesetzte
steuer niedriger ist, als die tatsächliche, wenn erklärungen
erstellt worden wären… nur wo soll denn der ansatz sein,
diesen fall nochmal aufzurollen ?
Vielleicht wendet das Finanzamt für eine eventuell zu niedrig festgesetzte Steuer § 261 AO (Niederschlagung) an?
Hallo,
dem FA ist doch selbstverständlich klar, dass bei solch einer
vorgehensweise auch das risiko besteht, dass die festgesetzte
steuer niedriger ist, als die tatsächliche, wenn erklärungen
erstellt worden wären… nur wo soll denn der ansatz sein,
diesen fall nochmal aufzurollen ?
Vielleicht wendet das Finanzamt für eine eventuell zu niedrig
festgesetzte Steuer § 261 AO (Niederschlagung) an?
Warum läßt sich der Gesetzgeber dieses Hintertürchen offen? Und werden nicht jedes Jahr genug Leute der Steuerhinterziehung überführt?
Es gibt also durchaus Mittel und Wege.
Ob dies im konkreten Fall immer gemacht wird, ist eine andere Frage.
Manchmal sind es auch nur Zufälle, rachsüchtige Ehefrauen, neidische Konkurrenz oder ehemalige Geschäftspartner die entsprechende Tipps und Belege liefern. Es sollen sogar schon auf höchst umstrittene Weise Daten gekauft worden sein.
Gruß