Sachverhalt:
- Einzug in neue 3-Raum-Wohnung Okt 2012
- bei Übergabe im Protokoll erfasst, dass 3 von 6 Ablesegeräten an den Heizungen defekt sind und erneuert werden müssen
- Protokoll geht wie üblich an Vermieter
- Vermieter reagierte nicht (in zahlreichen Foren im Internet wurde dieser Vermieter sehr schlecht bewertet)
- Vermieter wurde in den 3 Monaten Mietzeit jeweils monatlich per E-Mail darauf hingewiesen, dass der Mangel/Defekt immer noch nicht behoben ist. Jedes Mal kam als Rückantwort, man hätte diese und jene Firma beauftragt, die sich melden wird (letzte Rückantwort vom 05.12.12)
- am 08.01.13 wurde Verbrauch abgelesen, die Geräte sind natürlich immer noch nicht erneuert, Ablesefirma notierte sich auch, dass Geräte defekt sind
Die Frage:
nach §9 Heizkostenverordnung darf der Vermieter schätzen, wenn eine Ablesung wegen defekter Geräte nicht möglich war. In diesem Fall trifft uns aber als Mieter keine Schuld, denn die Geräte waren doch schon vor Einzug defekt und der Vermieter hätte den Mangel schon längst beheben müssen. Darf der Vermieter also nur die 3 intakten Geräte abrechnen oder ist die Schätzung auch in diesem Fall erlaubt ???