Wir haben unsere Abrechnung für das Jahr 2009 erhalten.
Zur Info: Die Abrechnung vom Jahr 2008 war von Februar bis Dezember,da wir erst im Februar eingezogen sind.
Für das Jahr 2008 haben wir 250 EUR wiederbekommen, für 2009 sollen wir 416 EUR nachzahlen.
Die Heizkosten wurden in diesem Jahr geschätzt und der Durchschnittswert der anderen Liegenschaften zugrunde gelegt.
Ist diese so rechtens - es gibt ja einen Vorjahreswert, es hätte also nur der Januar geschätzt werden müssen.
2008: 1600 Einheiten
2009: 4500 Einheiten
Des Weiteren hatten wir 2008 Gesamtgrundkosten (also für alle Wohnungen zusammen) für Kaltwasser/Abwasser 67 Euro und dieses Jahr 1700 Euro. Erscheint mit recht unglaubwürdig.
Hallo Kathrin,
wurde abgelesen? War der Ableser da? Wenn keine Werte vorliegen, darf grundsätzlich geschätzt werden. Auf das Schätzverfahren hast du Einfluss. Bestehe darauf, dass aufgrund des Vorjahreswertes geschätzt wird. Der fehlende Januar des Vorjahreswertes kann über die Gradtag-Tabelle hochgerechnet werden. Der januar hat 170 Promille Anteil, der Rest des Jahres 830.
Also 1600 Einheiten / 830 * 1000
ergibt 1928 gerundete Einheiten.
Dies muss als Schätzwert für 2009 angesetzt werden und nicht der Durchschnittswert der anderen Objekte, denn es handelt sich ja um dein persönliches Heizverhalten.
Wenn sich das Abrechnungsunternehmen oder die Verwaltung „schwertut“, behalte nach der 3. Mahnung 15% des geforderten Betrages zurück. Grundsätzlich bist du zahlungspflichtig, aber die Verwaltung möchte ja gerne den Gesamtbetrag der Ausgaben haben und wird sich mehr Mühe geben, die Abrechnung richtig zu stellen. Denn wenn dein Anteil eigentlich niedriger ist, müssen alle anderen Nutzer bei Richtigstellung der Abrechung nachzahlen und das macht keiner gerne und ist sehr unangenehm für die Verwaltung.
Gesamtgrundkosten von 67 € sind unglaublich wenig, da Grundsteuer, Versicherungen etc. deutlich mehr Kosten verursachen. Vermutlich wurden die kosten im Vorjahr nicht umgelegt und dieses jahr „nachgeholt“.
ich verstehe das so, dass bei Dir 2009 geschätzt wurde?
Es gilt folgende Schätzregelung: Wenn der Mieter im Vorjahr nicht das ganze Jahr drinwohnte, gibt es eben für ihn keinen Vorjahresverbrauch. D.h. im Folgejahr wird nach Fläche geschätzt.
In Anlehnung an die Heizkostenverordnung hat dieses gerichtsanerkannte Verfahren die ARGE der Heizkostenabrechner beschlossen.
Empfehlenswert ist natürlich die Anwesenheit beim Ablesetermin.
2008: Gesamts Haus nur 67 € Kaltwasser und 2009 dann 1700 €, da kann ich mir nur einen Fehler der Verwaltung in 2008 vorstellen.
Ja 2009 musste bei uns geschätzt werden, das die Ableseuhr der Zentralheizung defekt ist. darüber war die Ablesefirma, aber bereis im Mai 2009 informiert.
D.h. also, dass es sogar einen Wert von Januar bis Mai gibt - dies habe ich leider vergessen mit zu erwähnen.
Wir werden nun erstmal die Abrechnung einklagen und sehen, ob unser Vermieter reagiert.
Höchstwahrscheinlich , liegt ein Fehler vor. Allerdings muss man sich klar vorstellen, dass die Jaresverteilung nach Monate ist nicht linear: Jan. und Dez. haben maximale Verbrauchswerte. Trotzdem, 1600 WE in 11 Monaten 2008 sind nicht vergleichbar mit 4500 WE in 2009.
Du sollst Zählerwerte in 2008 mit den Zählerwerten in 2009 für jedes Zimmer vergleichen: kann sein, dass der Fehler em Ablesen liegt. Auch sollst du eine Vergleichstabelle für beide Jahre für einzelne Nebenkosten verfassen, daraus kommt welche NK neu oder drastisch teuer im nächsten Jahr geworden sind.
Mit Vermieter reden und deine Vergleiche von Zählerwerten und NK mit ihm besprechen.
Falls Vermieter „keine Lust darauf hat“, - mit beiden Abrechnungen und eigenen Vergleichen zu einem Mietrecht-Anwalt.
ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass unsere Ableseuhr der Zentralheizung defekt ist.
die Ablesefirma war allerdings bereits seid mai 2009 informiert und somit existieren auch Ablesewerte von Januar bis Mai…
wie wird denn bei Euch überhaupt gemessen?? Das klingt nach einem Wärmezähler für die Heizung aber es muss ja auch noch eine Unterverteilung für jede Wohnung erfolgen. Entweder auch mit einem eigenen Wärmezähler oder mit Heizkostenverteilern an den einzelnen Heizkörpern.
meiner meinung nach kann etwas nicht stimmen, für 2 Monate ca 3000 einheiten , das erscheint mir etwas viel. So viel wie ich weiß, müßen etweder Ablesegeräte an den Heizungen sein oder es muß im Mietvertarg stehen wieviel du pro m2 zahlen muß.Auch kann die Wasserrechnung nicht stimmen. Aber ich glaube daß die 67,00€ falsch sind.Ich würde mir die Rechnungen mal zeigen lassen.Das sollte man machen bei so einer Differenz.Ic
ich gebe zu, dass ich durch diese Sache nicht wirklich durchsteige. Grundsätzlich sind Schätzungen (oder Hochrechnungen) bei defekten Zählern unumgänglich und zulässig. Wie das bei Euch gelaufen ist, solltest Du Dir vielleicht beim Abrechnungesunternehmen nochmal genau erklären lassen. Und für die Wasserkosten muss der VErmieter ja Rechnungen nachweisen können. Du als Mieter hast das Recht auf Einsicht der Rechnungen.
Viele Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
ja genau es ist ein Wärmezähler für die Fußbodenheizung und
zählt somit für alle Räume zusammen.
Man wird sich sicherlich darauf berufen, dass Sie das Vorjahr nicht komplett bewohnt haben und sich deshalb für die Schätzung nach Liegenschaftsdurchschnitt entschieden hat.
Da scheint mir der Erfolg auf eine Anfechtung recht bescheiden zu sein.
Warum wurde der Verbrauch überhaupt geschätzt ?
Der Wasserverbrauch. Ich versteh die Ausführung nicht ganz, deshalb muss ich vermuten. Wenn es so ist, dass im Vorjahr die Gesamtkosten Wasser 67 € waren und in diesem Jahr 1700 €, dann ist da etwas falsch.
Es kann dafür mehrere Gründe geben. Sie sollten sich diesen Sachverhalt erklären lassen und schriftlich Widerspruch gegen diese Abrechnung einlegen. Dann brauchen Sie erstmal nicht die Nachzahlung bezahlen.