Schätzung der Nebenkosten

Hallo Forum,

nehmen wir an Frau W. erhält von ihrem Vermieter eine NK-Abrechnung. Der Verbrauch an Wasser und Öl wurde geschätzt. Die Gesamtmenge an Öl und der Verbrauch an Wasser sind dokumentiert, nicht jedoch die Aufteilung auf die verschiedenen Wohnungen. Es handelt sich um ein Haus mit 3 Wohnungen. An Hand der dort lebenden Personen (der Vermieter wohnt ebenfalls im Haus) wird nun die %-zualte Aufteilung geschätzt.

Stimmt es, dass bei Schätzung der Werde der Mieter pauschal 15% der dort aufgeführten Kosten abziehen kann?

Danke

Gerd.

Hallo Gerd,

ja, das steht so in der Heizkostenverordnung, § 12, Kürzungsrecht, Übergangsregel.

Der VM ist grundsätzlich verpflichtet (!) die NK wie Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig zu erfassen. Der Mieter ist verpflichtet die Anbringung entsprechender Ablesegeräte zu dulden (und auch die Kosten mitzutragen).

Rechnet der VM trotzdem verbrauchsunabhängig pauschal ab, dann ist der Mieter (Nutzer) berechtigt den auf ihn fallenden Anteil um 15 vom Hundert zu kürzen.

Gruß
Nita

dulden (und auch die Kosten mitzutragen).

Das ist der entscheidende Punkt, den Mieter oft übersehen.
Anbringung der Messgeräte gilt als Modernisierung, deren
Kosten auf den Mieter umgelegt werden können als Mieterhöhung.

Gruß, Trobi