Schätzung der Schadenszahlung

Hallo!
Ein kumpel hat im suff gegen eine metall stange getreten, die zum fahrrad anketten dient. ähnlich wie hier: http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/at/attempto19/pi…
nur dass die stange eben quadratischer war, ca 1,5 meter lang und auf fahhrad-höhe hoch. Sie war in zwei beton-platten einbetoniert und ist nach dem tritt an den verankerungen direkt am boden abgebrochen (war auch rostig da unten). Das hat blöderweise ein wächter gesehen und die polizei gerufen > anzeige.
jetzt würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann, was ihm blüht und wie hoch ungefähr die schadenszahlung sein könnte.

vielen dank im voraus!
gruß ryan

was ihm blüht

hmm…also, wenn er seine Nachbarin im Suff erschlagen hätte, dann auch noch voll geständig wäre und ein Psychologe feststellt, dass er zu früh aufs Töpfchen gekommen ist und mal vom Wickeltisch gefallen ist, mal gehen hat wie sein Vater seine Mutter mal geschlagen hat und wenn rauskommt, dass er in der Schule wegen seine abstehenden Ohren gehänselt wurde und deswegen noch mit 14 Bettnässer war…dann zehn stunden gemeinnützige Arbeit.

Aber in diesem Fall…oh Gott…15 Jahre mit anschliessender Sicherheitsverwahrung.

hmm…also, wenn er seine Nachbarin im Suff erschlagen hätte,
dann auch noch voll geständig wäre und ein Psychologe
feststellt, dass er zu früh aufs Töpfchen gekommen ist und mal
vom Wickeltisch gefallen ist, mal gehen hat wie sein Vater
seine Mutter mal geschlagen hat und wenn rauskommt, dass er in
der Schule wegen seine abstehenden Ohren gehänselt wurde und
deswegen noch mit 14 Bettnässer war…dann zehn stunden
gemeinnützige Arbeit.

Aber in diesem Fall…oh Gott…15 Jahre mit anschliessender
Sicherheitsverwahrung.

danke sehr für die ausergewöhnliche antwort :wink:
kann mir auch ungefähr was zu den kosten sagen? sofern ich das alles gut genug beschriegen hab und davon geh ich einfach mal aus.

gruß ryan

Hallo Ryan,

Ein kumpel hat im suff gegen eine metall stange getreten, die
zum fahrrad anketten dient. ähnlich wie hier:
http://www.uni-tuebingen.de/uni/qvo/at/attempto19/pi…
nur dass die stange eben quadratischer war, ca 1,5 meter lang
und auf fahhrad-höhe hoch. Sie war in zwei beton-platten
einbetoniert und ist nach dem tritt an den verankerungen
direkt am boden abgebrochen (war auch rostig da unten). Das
hat blöderweise ein wächter gesehen und die polizei gerufen
> anzeige.
jetzt würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann, was ihm
blüht und wie hoch ungefähr die schadenszahlung sein könnte.

was ihm blüht, kann ich nicht sagen, aber bei Schadenszahlungen würde ich mich darauf berufen, dass eine Stange, die Fahrräder vor dem Davontragen schützen sollte, so einen Tritt aushalten müsste.

Gruß, Karin

was ihm blüht, kann ich nicht sagen, aber bei
Schadenszahlungen würde ich mich darauf berufen, dass eine
Stange, die Fahrräder vor dem Davontragen schützen sollte, so
einen Tritt aushalten müsste.

danke sehr für den tip!

Du schriebst:

Ein kumpel hat im suff gegen eine metall stange getreten, die
zum fahrrad anketten dient.
Das
hat blöderweise ein wächter gesehen und die polizei gerufen
> anzeige.

Du meintest sicher:

Ein total verblödeter kumpel hat sich im suff nicht im Griff gehabt
und gegen eine metall stange getreten, die zum fahrrad anketten
dient.
Das hat zum Glück ein wächter gesehen und die polizei gerufen, so
dass nun zum einen der Schaden ersetzt wird, den der Blödmann sonst
nie bezahlt hätte, sondern der Geschädigt oder der Steuerzahler.

jetzt würde ich gerne wissen ob mir jemand sagen kann, was ihm
blüht

So in etwa sieht das so aus:

Also er könnte sich gemäss

a) Sachbeschädigung

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html

oder je nach Fahrradständer

b)

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__304.html

strafbar gemacht haben.

Da er aber wahrscheinlich heranwachsender ist und wahrscheinlich nach dem JGG bestraft wird und betrunken war und sonst hoffentlich noch nicht auffällig war oder für seine missetaten erklärungen wie eine schlechte Kindheit und eine positive sozialprognose hat… wird da nicht viel dabei rauskommen…vielleicht etwas gemeinnützige Arbeit.
Wenn die Sache bei a) überhaupt verfolgt wird, da Antrags und Privatklagedelikt. Ich gehe aber von B aus.
Also ein paar Arbeitsstunden - denke ich…

und wie hoch ungefähr die schadenszahlung sein könnte.

So hoch wie die Kosten des Fahrradständers

http://www.ziegler-metall.de/webshop.php?REM_cmd=1&R…

plus Arbeitsstunden…

keine Ahnung was sowas kostet und wie lange es dauert…

vielen dank im voraus!

gern

DM

Hallo

Ich gehe davon aus, dass in einem von Steuergeldern bezahltem Prozess wegen Sachbeschädigung ein einfühlsamer Jugendrichter zweimal links und einmal rechts mit dem Zeigefinger wedelt, mit der Bemerkung, dass solche Fälle alphabetisch abgehandelt werden, und du ein Kumpel somit beim nächsten Mal wieder bei ihm landen würde, wobei er sich dann ungern an ihn erinnern würde, und mit der Randbemerkung abschliessen:
„Dazu wird es ja sicher nicht kommen“
Den Schaden bezahlt die von Mami abgeschlossene Haftpflicht. Er bewegt sich eine viertel Stunde mit gesenktem Haupt.

Ein Kumpel wird sich dann ein ums andere mal mehr rausnehmen, und sich nach geraumer Zeit über die belustigenden Weichspülmethoden amüsieren.

Schließlich und endlich wird er als nicht resozialisierbarer Asi enden.

Aber dies ist natürlich nur ein „worst case“.

Er könnte aber auch einfach sagen: „Scheißegal was es kostet, richtig teuer solls sogar werden; vielleicht schmerzts dann genug für den vermeintlich nächsten Blackout.“

Gruß,
pathfinder

Hi Ryan,

Du musst die Strafrechtliche Sache von der Zivilrechtlichen trennen.
Das Strafrechtliche hat Dirk recht gut mit den Paragraphen gezeigt.

Zivilrechtlich wird nur was kommen, wenn der Eigentümer den Schaden ersetzt haben will:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__249.html

Das käme also noch zum Strafverfahren dazu.

MFG
Yonkyu

http://www.ziegler-metall.de/webshop.php?REM_cmd=1&R…

das ist nett, simple aber effiziente idee, die mir hätte selbst einfallen können.

kleiner tipp an „viele“ hier: bleibt doch bitte bei der quintessenz eurer aussagen, so belustigend eure „verschnörkelungen“ auch sein mögen

gruß

kleiner tipp an „viele“ hier: bleibt doch bitte bei der
quintessenz eurer

Fragen in einem objektiven Rahmen.

Ich meine eine Aussage wie:

Das hat blöderweise ein wächter gesehen und die polizei gerufen
anzeige.

legt -subjektiv gesehen- den Schluss nahe, dass der Verfasser der Frage dem Eigentum anderer wenig respekt entgegenbringt - solange man bei der Zerstoerung nur nicht erwischt wird.

Dementsprechend kann es sein dass auch die Antworten mit subjektiven

„verschnörkelungen“

behaftet sind, die die Meinung der Beantwortenden zu einer solchen Haltung erkennen lassen.

Wenn man soetwas nich moechte, bleibt die einfache Variante:

A tritt gegen Fahrradstaender, Fahrradstaender wird beschaedigt, A wird erwischt, was hat A zu erwarten?

Oder vielleicht die bereuende:

Leider hatte sich A im suff nicht im Griff und hat dummerweise gegen einen Fahrradstaender getreten der dadurch beschaedigt wurde. Er wurde erwischt, eine Anzeige gefertigt.
Was hat A zu erwarten.

Das wuerde zumindest den Anstand von A zeigen, dem es leid tut etwas falsch gemacht zu haben und nicht erwischt zu werden.

DM

DM

Danke für die Aufklärung.

A tut es tatsächlich leid, wie ich hörte.