Hallo,
gern wollte ich wissen, wenn ein Schätzungsbescheid vom FA erlassen wurde - anschließend eine Außenprüfung angekündigt wird und diese stattfindet - in dieser jedoch keinerlei Unterlagen zur Verfügung stehen - was kann das FA da machen???
Nochmals andere Zahlen schätzen? Oder sind sie an die ersten Zahlen gebunden?
Vielen Dank für eine Antwort.