Schätzungsbescheid

Hallo,

gern wollte ich wissen, wenn ein Schätzungsbescheid vom FA erlassen wurde - anschließend eine Außenprüfung angekündigt wird und diese stattfindet - in dieser jedoch keinerlei Unterlagen zur Verfügung stehen - was kann das FA da machen???

Nochmals andere Zahlen schätzen? Oder sind sie an die ersten Zahlen gebunden?

Vielen Dank für eine Antwort.

Hallo,

nein, es besteht keine Bindung an die Zahlen der ursprünglichen Schätzung. Diese erste Schätzung sollte zwar nicht völlig ins Blaue hinein erfolgen, wird „vom grünen Tisch aus“ aber idR eher eine grobe, niedrige Vermutung sein, wenn (sowieso) eine Außenprüfung vorgesehen ist.

Diese kann dann durchaus zu anderen, wohlüberlegteren sprich genaueren Schätzungsergebnissen kommen.

Gruß,
Sven P.