ich würde Dir empfehlen Dich bei der für das Wochenendgebiet zuständigen Gemeinde zu informieren. Soweit mir bekannt fallen Schafe nicht unter die Bezeichnung „Kleintiere“. Darunter sind Kaninchen, Katzen etc. zu verstehen. Wobei bei Hühnern/Gänsen im Naherholungsgebiet womöglich auch Einschränkungen gegeben sind.
Erfrage das unbedingt bei der Gemeinde, bevor Du die Tiere anschaffst. Es macht vielleicht auch einen Unterschied an welche Schafe Du da konkret denkst. Drei kleine Kameruner sind vielleicht eher drin als eine großrahmige Rasse.
Bei einem Wochenendgebiet in meiner Nähe ist auch noch ein Kleingärtnerverein beteiligt, der zum Teil recht konkrete Vorstellung vom Aussehen der Parzellen hat
Guten Tag,
die sogen. Nutztierhaltung im Wohngebiet ist nicht gestattet,
ob es sich hier aber um ein Wohngebiet handelt oder ob das Wochenendgebiet eine Ausnahme darstellt kann nur die Gemeinde beantworten, ggf. wird auch ein Antrag beim Gemeinderat notwendig.
Ratsam: Voranfrage zur Nutzung des Geländes einholen, von der Gemeinde schriftlich (!) die Nutzung bestätigen lassen.
das ist kein Kleingartengebiet. Vorschriften über das Aussehen als Wochenendhausgebiet gibt es dort nicht. Dann muss ich mal bei der Verwaltung anfragen wie das mit der Haltung aussieht.
die sogen. Nutztierhaltung im Wohngebiet ist nicht gestattet,
Grundsätzlich und Bundesweit wohl kaum, denn dann würde jede Hühner- und Karnickelhaltung entfallen, wobei ich wohne in einem Wohngebiet und bei mir ist Nutztierhaltung erlaubt.