Hallo, Bauigel!
Und vielen Dank für Deine rasche Antwort.
Wie kommt es eigentlich bzw. läßt es sich physikalisch
erklären, daß Lärm aus einer Nachbarwohnung besser zu hören
ist, wenn der Nachbar seine Balkontür offen hat und ich meine
geschlossen habe als umgekehrt, wenn der Nachbar seine
Balkontür geschlossen hat und ich aber meine offen habe?
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Das ist relativ einfach zu erklären: Wenn Du Deine Tür offen
hast und der Nachbar seine geschlossen, dann kommen zwei
Effekte zum Tragen: Der eine ist die Schallverdeckung durch
Geräusche von außen (Straße, Vogelgezwitscher etc.), das
heißt, der Luftschall des Fernsehers wird durch Fremdgeräusche
überdeckt, die Du recht deutlich hörst, da Deine Tür offen
ist.
Ja, das mag durchaus so sein. Allerdings gibt es auch mal Zeiten, zu denen gerade mal kein Straßenverkehr und kein Vogelgezwitscher zu vernehmen ist. Auch dann höre ich nur wenn ich mein Ohr ganz dicht in die Nähe der Balkontrennwand halte überhaupt ein paar sehr leise Töne des Fernsehers des Nachbarn, falls dieser seine Fenster und seine Balkontür fest verschlossen hat.
Ich gehe also davon aus, daß da überhaupt nicht viel zu maskieren oder übertönen ist, sondern, daß von vornherein nicht viel aus seiner Wohnung dringt, wenn alles bei ihm fest verschlossen ist.
Der andere Effekt ist der der Schallabsorption: Wenn Du die
Balkontüre offen hast, dann gelangt Schall, der zum Beispiel
durch die Trennwand der Wohnung in Deine eindringt, nach außen
und wird dort absorbiert (reflektiert werden kann er nicht, da
ja keine Reflexionsfläche bei einer offenen Tür vorhanden
ist). Durch eine Zunahme der Absorptionsfläche in einem Raum
wird der Schallpegel im Raum aber gemindert. insofern ist es
dann bei Dir „leise“.
Hm, durch die Wand zwischen den beiden Wohnungen dringt aber eigentlich NIE etwas. Mit anderen Worten:
Im Winter ist keinerlei Lebenszeichen des Nachbarn zu hören!
Und dabei ist er dennoch da, denn ich sehe ihn ab und zu. Da ich nicht davon ausgehe, daß er ausgerechnet im Winter NICHT fernsieht (oder weniger als bei warmem Wetter), erscheint mir die obige Erklärung mit der Absorption bzw. fehlenden Reflexion in meinem Fall nicht zutreffend.
Umgekehrter Fall: Deine Tür zu, Nachbartür auf: Der Schall
gelangt aus der Nachbarwohnung direkt vor Deine Balkontüre und
durch die Türe (mit entsprechender Schalldämmung) in Deine
Wohnung. Es fehlen Verdeckungsgeräusch und Absorptionsfläche,
also ist der Ton etwas lauter.
Mit dem Verdeckungsgeräusch hast Du tendentiell sicher recht, aber in puncto Absorptionsfläche verweise ich auf das, was ich gerade oben gesagt habe, nämlich, daß NIE etwas durch meine Wand vom Nachbarn her zu mir dringt.
So höre ich z.B. von meinem Zimmer aus NIE auch nur den geringsten Fetzen eines Gesprächs zwischen dem Nachbarn und seiner Partnerin. Anders ist es im Bad bei mir, da ist die Zwischenwand offenbar deutlich dünner, und ich höre häufig irgendwelche Stimmen, die ich aber nur selten verstehen kann.
Die Eefkte, die Du beschreibst, lassen sich aber nicht alleine
mit direkter Luftschallübertragung erklären. Es kann natürlich
sein, dass aufgrund der Gebäudegeometrie und der
Balkontrennwand Beugungseffekteauftreten, die die
Schallübertragung begünstigen. Hast Du mal den Nachbarn
gefragt, ob er ähnliche Erfahrungen gemacht hat? L
Ja, ich neige auch dazu, an der direkten Luftschallübertragung als Erklärungshintergrund zu zweifeln…
Nein, den Nachbarn habe ich diesbezüglich nicht gefragt, aber von mir hört der mit Sicherheit sowieso NULL - davon gehe ich einfach mal aus, da ich mich sehr rücksichtsvoll verhalte. Ich habe auch keinen Fernseher in meinem „Balkonzimmer“, und wenn ich doch einen dort benutzen würde, so würde ich auf jeden Fall keine Fenster oder Türen auflassen bzw. bei großer Hitze dann eben einen Kopfhörer benutzen!
Ich finde Fernsehen bei geöffneten Türen und/oder Fenstern in durchschnittlicher (oder gar praller) Lautstärke in einem Mietshaus mit sehr vielen Parteien rundum rücksichtslos und untragbar! Denn man muß bedenken, daß der Abstand von Balkontür zu Balkontür (auf jeweils einer Wohnungsseite) nur sage und schreibe rund 1,5 Meter beträgt!! Damit ist bei geöffneter Tür eine unerträgliche Nähe und Einbuße an Privatheit erreicht.
Natürlich kann man keinem das Lüften (gerade, aber nicht nur, auch bei großer Hitze) verbieten! Aber dann sollten die betreffenden auch in dieser Zeit das Fernsehen einstellen oder auf einen sehr leisen Pegel zurückregeln. - Davon abgesehen sind natürlich Kopfhörer schon seit Jahrzehnten erfunden - und nicht zu vergessen bleibt, daß manche Leute anstatt gezielt mehrmals am Tag zu lüften einfach den gesamten Tag hindurch irgend etwas aufstehen haben, und sei es auch nur auf Kippstellung (im Winter sowieso eigentlich ein Unding, aber auch im Sommer für mich unverständlich).
Nun gut, das führt natürlich vom Thema eines Mathematik/Physik-Forums zu weit weg… 
Das ist nicht so. Wenn Lärm auf ein Hindernis trifft, ist es
ihm egal, in welche Richtung er hindurch muss. Bei identischen
Schalldruckpegeln auf der Bauteiloberfläche wird immer die
gleiche Schallenergie durchgelassen, egal, ob von innen nach
Okay, danke. Das hätte ich mich auch arg gewundert, wäre es tatsächlich anders.
außen oder von außen nach innen. Nur ist es meistens so, dass
die außen auftretenden Pegel üblicherweise geringer sind, als
die, die man im Innern des Hauses erzeugt (z. B. Musikanlage
etc.). Da lässt sich das Gehör gerne täuschen, außerdem ist
der Lautstärkeeindruck abhängig von der Frequenz und der
empfundenen Lästigkeit des Geräuschs.
Ja, zweifellos.
Das ist eine zivilrechtliche Frage, nach 22 Uhr ist auf jeden
Fall auf eine „sozialverträgliche“ Lautstärke zurückzuregeln.
Aber Limits gibt es dafür nicht, zumindest nicht in Form von
zulässigen Innenpegeln.
Na ja, aber soll es tatsächlich zulässig sein, den Nachbarn über Stunden hinweg tagsüber mit unerwünschten Fernseher- und/oder Musikgeräuschen zu berieseln??
Ich sage ja nichts gegen gewisse Alltagsstörungen über eine begrenzte Zeitspanne hinweg… Aber eine (z.T. nur potentielle) Belästigung über die gesamte Zeitspanne der „Nicht-Ruhezeiten“ hinweg empfinde ich als unzumutbar. Sollte es der Gesetzgeber hier tatsächlich anders sehen? Nun gut, bei unserer Justiz wundert mich ja vieles nicht mehr, aber auch das führt natürlich hier vom Thema weg.
Nochmals vielen Dank für Deine Antwort
Gruß, sempron