Schalldämmung Nachbarwohnung bei mir dulden?

Hallo, ich brauche unbedingt Euren Rat! Der Fall liegt so:

Ich bezog eine Dachgeschoßwohnung, an die ein Zimmer, eine Art Abstellraum (alte Möbel etc.) vom Vermieter standen, also eigentlich nie benutzt wurde. Deshalb wußte ich noch nicht, daß ein Raum von mir und das Zimmer im Nachbarhaus nur durch eine sehr dünne Pappwand (Rigips) bestand. Dann starb der Vermieter sen. und der Sohn erbte die Häuser. Einige Jahre wohnte meine Tochter mit Kindern im diesem Nachbarhaus. Später wurde das damals ungenutzte Zimmer als Kinderzimmer genutzt. Hier bemerkten wir erst, daß dieser Raum nur durch eine total dünne Wand von meiner Wohnung getrennt war. Das Kind hörte mein Händy, meinen PC laufen und sogar die Wanduhr ticken. Ich hörte die Kleine singen, spielen, etwas aus dem Regal nehmen…! Wir konnten uns sogar fast normal durch diese Trennwand unterhalten. War aber nicht tragisch, da innerhalb der Familie (aber in 2 Häusern). Jetzt ist meine Tochter aber weg gezogen und es sind neue Mieter dort drin. Wir sprachen dann unseren Vermieter jun. auf eine Schalldämmung an. Ins Auge gefaßt war, diese von meiner Wohnung aus zu machen, da zwischen Türrahmen und Wand von der Nachbarwohnung nur ca. 1-2 cm Platz hat. Inzwischen ist das Verhältnis Vermieter jun. und Nachbarn leider nicht mehr so, wie es mit dem Vermieter sen. und meiner Tochter war. Deshalb möchte ich eigentlich nicht, daß die Maßnahmen von meiner Wohnung aus gemacht werden.
Bin ich verprlichtet, die Schalldämmung von meiner Wohnung aus zuzulassen? Der Nachbar könnte durchaus die Tür in seinem besagten Zimmer etwas weiter versetzten, dann wäre die Dämmung in deren Wohnung ohne Probleme möglich. Ich, krank 100% schwerbehindert und pflegebedürftig sterbe fast, wenn mit Baumaterial handtiert wird und ich müßte wenigstens 14 Tage den Ausdünstungen entfliehen, also meine Wohnung verlassen. Ist aber zur Zeit gesundheitlich nicht möglich.
Der Vermieter verweigert sogar eine gemeinsame Planung wie und wann etwas gemacht wird, obwohl ich ihn schriftlich um einen gemeinsamen Gespächstermin gebeten habe. Auch das ist ein Grund, die SD nicht mehr von hier aus zu gestatten. Wie sieht es aus? Kann der Vermieter darauf bestehen, weil ihm das Versetzen der Tür in der Nachbarwohnung zu teuer würde?
Gibt es da etwas rechtskräftiges zu?
Wäre toll recht bald guten Rat zu bekommen.

Danke vorab
DGW

FAQ 1129 nicht beachtet
Hallo

Schade um den vielen Text.

Lies mal hier:

"Achtung:
Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.
Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.
Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde …"

Kommt dir das bekannt vor?

Klick hier: FAQ:1129

Bitte lesen und beachten, sonst sind Antworten nicht möglich.

Hans