Schallpegel durch HI-FI-Musikankage

Hallo, kann mir jemand sagen, ob und wie man den Schallpegel einer Musikanlage in der Nachbarwohnung messen und dokumentieren kann. Das Problem ist, dass zur Zeit nur die tiefen Basstöne in meine Wohnung dringen. Lautstärkenmässig ist es gar nicht so schlimm, nur die Auswirkungen sind fatal. Ich werde nach einer gewissen Zeit sehr unruhig und ärgerlich. Denn diese Vibrierenden Basstöne erzeugen bei mir ein derartiges Unwohlsein, dass ich mich selbst nicht wiedererkenne. Zumal auch diese Basstöne stundenlang ertönen, und das von morgens bis abends. Wenn ich die metallenen Türzargen anfasse fühle ich ein kribbeln in den Fingern. Ich vermute, dass der Bass-Lautsprecher kaputt ist, und dadurch diese merkwürdigen Schwingungen entstehen. Der Schalldruck ist dadurch so hundsgemein, dass ich fsat ausraste.Ich bezeichne das als Psychoterror. Nun muß ich leider irgendwie aktiv werden, weil meine wochenlangen friedlichen Bemühungen um Mäßigung nichts gebracht haben.
Wenn mir jemand einen Tipp geben kann, würde ich mich freuen.

Tach egmaas!

Wir hatten vor einiger Zeit hier ein ähnliches Problem. Das ist dann nachher soweit gegangen das wir das sogar gerichtlich klähren wollten.

Es gibt da aber noch eine Zwischeninstanz die einem häufig viel Ärger erspart. Erkundige dich mal bei eurem Stadt-, Gemeindeamt nach einem „Schiedsmann“. Ein Schiedsmann versucht erstmal den Streit außergerichtlich zu klähren.

Diese Personen können zwar keine verbindlichen Entscheidungen treffen aber sie können ein so gennantes Protokoll schreiben. Das kommt vor Gericht einem Gutachten gleicht und hält fest welche Partei sich zu welchem Verhalten festgelegt hat. Wenn dann nach zu weisen ist, dass eine der Parteien gegen die Vereinbahrungen verstoßen hat ist die Verhandlung meist schnell gelaufen. Heißt also: Immer ein Protokoll schreiben lassen, auch wenn es ein bisschen Geld kostet!

Wichtig ist aber das du dich vorab genau über die rechtliche Sachlage informierst. Denn das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und desshalb müssen die Personen, die es ausüben auch nicht unbedingt eine juristische Ausbildung haben.

In deinem Falle ist es eigentlich viel einfacher als es sich anhört. Dein Steckenpferd wird das Immisionschutzgesetzt sein. Was sich jetzt ein bisschen kömisch anhören mag ist trotzdem korrekt, denn auch Geräutsche und damit Lärmbelästigung sind Immisionen.

Im ImSchGS steht, dass Geräusche(also auch Musik) nicht lauter sein dürfen als Zimmerlautstärke. Zimmerlautstärke heißt hier so laut, dass man es im nächten Zimmer(Wohnung) nich hören kann.

Thor

Hi!

Erstmal: Kaputt wird der Tieftöner eher nicht sein. Warum? Welches Gerät funktioniert Kaputt besser als in heilem Zustand? Genau!

Wenn Du zum Gericht willst, dann hast Du nur eine Möglichkeit, NICHT SELBST MESSEN, sondern den Fachmann kommen lassen. Die haben zwar in der Regel nicht das tiefgreifende Wissen über Akustik, aber dafür geeichte (sichergehen, dass die Eichung noch gültig ist) Messgeräte, mit denen die auch gerichtsverwertbar umgehen können. Alles andere ist Zeitverschwendung!

Hast Du mal dem Nachbarn vorgeschlagen die Boxen auf Steinplatten zu lagern? Noch besser: Mit einem Sandbottich die Körperschallentkopplung herbeiführen?

Gruß

Florian

Vielen Dank an Florian und Thor für Ihre Hilfe, es hat mir geholfen, und die Sache scheint nun gut auszugehen. Gruß E gma