Schallpegelmessung beim Motorradauspuff

Hallo,

weiß jemand nach welchen Kriterien eine Schallpegelmessung des Auspuffes vom Motorrad durchgeführt wird. Ich hab mal was gehört, daß die Messung bei: 1Meter Entfernung bei 1000 U/min durchgeführt wird, weiß aber nicht ob das stimmt, wer kann weiterhelfen, auch bezüglich der Angaben im Fahrzeugschein.
Bei mir steht unter Standgeräusch(30) 90dB und Fahrgeräusch(31) 79dB, also was messe ich wo und wie um diese Werte zu kontrollieren.

Bikergruß DrMarkus

Hoi DrMarkus!

wir hatten mal eine Veranstaltung mit der Polizei und dabei auch „Probemessungen“ durchgeführt.
Die Schallmessung wurde bei 3/4 der Nenndrehzahl im seitlichen Abstand vom stehenden Mopped durchgeführt!
Also nix mit 1000 Umdrehungen, sondern 75% der im Fahrzeugschein angegebenen Drehzahl!
Die Dinger werden ganz schön laut!!
Lieben Gruss
Ulli

Hallo Ulli,
„im seitlichen Abstand“ ist eine sehr präzise Aussage. Welchen Abstand, 10cm, 1m, 5m…je weiter weg je leiser je besser.
In Deutschland gibts ja für alles eine Vorschrift, dann wirds doch für die Messung auch eine genaue Anweisung geben, am besten hier noch irgendwo im Web.

Gruß DrMarkus

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„im seitlichen Abstand“ ist eine sehr präzise Aussage. Welchen
Abstand, 10cm, 1m, 5m…je weiter weg je leiser je besser.
In Deutschland gibts ja für alles eine Vorschrift, dann wirds
doch für die Messung auch eine genaue Anweisung geben, am
besten hier noch irgendwo im Web.

Wieso suchst du dann nicht selber. Ich hab auf Anhieb das hier gefunden:

Die Geräuschuntersuchung (GU-K) wird im Rahmen der HU durchgeführt. Wenn der Sachverständige oder Prüfer subjektiv der Meinung ist, dass das vorgestellte Moped zu laut ist, wird eine Nahfeldgeräuschnachmessung vorgenommen (also: Nennleistungsdrehzahl/2; 50 cm Abstand; 45° Winkel nach außen). Der im Fahrzeugschein eingetragene Messwert (unter Ziff. 30) darf um
höchsten 5 dB(A) überschritten werden (Verschlechterungstoleranz).

Hallo,

es ist sogar noch komplizierter…
Ob 2/3 oder halbe Nenndrehzahl hängt davon ab, bei welcher Drehzahl das Mopped seine max. Leistung abgibt.
Wieviel es dann haben darf hängt auch davon ab, welcher Buchstabe hinter dem Eintrag im Schein steht:
P: steht für Polizei, d.h. 1m Abstand, 45°
N: bedeutet andere Meßmethode, glaube 7 m Abstand, Rest weiß ich nicht mehr. Steht das im Schein muß der Beamte 26 dB auf den Wert aufschlagen, wenn er nach der erstgenannten Methode mißt.(zB: 79N im Schein: 105 dB plus Toleranz ist legal)
D: DIN-Phon. Gaaanz anders und quasi ein Freischein für Höllenlärm.
Alles aus dem Kopf, daher nicht unbedingt 100%ig genau richtig.
Grüße,
Oliver

Hallo,
wie würde das denn bei meinem Mopped gemacht?: Diesel ohne Drehzahlmesser. Da gibt es nix, wo die Polizei oder der TÜV eine Drehzahl abgreifen könnte.
Die dB-Angabe in der Zulassung stimmt jedenfalls niemals. Trotz Originalzustand bin ich bestimmt aus 1km Entfernung zu hören. Was kann die Polizei unterwegs tun? Drehzahlabhängige dB-messung jedenfalls nicht.
Gruß
Tilo

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__49.html

und hier Absatz 4. Ziel des Umweges dürfte ein technischer Sachverständiger bzw. eine Prüfstelle mit Gerät und Werkzeug sein, damit man der Sache auf die Spur kommt…

Gruß
Carsten

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