Hallo,
ich google mir den Wolf, finde es aber nicht mehr:
Es gibt neuere und ältere DIN-Normen bzgl. Schallschutz. Eine war von 1989, kann sein, daß dies sogar die aktuellste ist.
Wenn also ein Bauträger die Norm von 1989 anwendet, ist das dann gut oder schlecht? Ich habe zwar einen ganz guten link:
http://www.haustechnikdialog.de/SHKwissen/726/Schall…
aber so ganz wird dort nicht erklärt, was ich suche.
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich mich in aktuelle Schallschutznormen und deren Erklärungen einlesen kann? Alles was ich bei google gefunden haben, ist furchtbar technisch und sagt mir eigentlich nichts…
Danke und Gruß
Marlene
Hallo Marlene,
Regelwerke wie die DIN sind in erster linie für die Fachleute gedacht.
Wenn Du also schreibst, dass alles furchtbar technisch sei und Dir nichts sagen würde, dann wird Dir die DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise“ bei Durchsicht auch nichts Erleuchtendes bringen.
Im Übrigen datiert die aktuelle 4109-1 von 11/1989.
Hierzu gibt es derzeit eine Vornorm (mittlerweile auch von 10/2006), die nach Möglichkeit bei Neu- und Umbauten berücksichtigt werden sollte; da der Weißdruck (mitsamt erwartungsgemäßer Änderungen) noch einige Jahre auf sich warten lassen wird…
Die aktuellen nationalen und internationalen Regelwerke (überwiegend Normen) findest Du unter www.beuth.de
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Kann mir bitte jemand sagen, wo ich mich in aktuelle Schallschutznormen und deren Erklärungen einlesen kann? Alles was ich bei google gefunden haben,
Hallo Klaus,
dann wird Dir die DIN 4109-1
„Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise“ bei
Durchsicht auch nichts Erleuchtendes bringen.
ja, das ist mir schon klar
Im Übrigen datiert die aktuelle 4109-1 von 11/1989.
Das ist für mich die wichtigste Info (mir schwirren noch zwei andere Jahreszahlen im Kopf, aber die waren doch wohl schon älter als von 89)
Hierzu gibt es derzeit eine Vornorm (mittlerweile auch von
10/2006), die nach Möglichkeit bei Neu- und Umbauten
berücksichtigt werden sollte; da der Weißdruck (mitsamt
erwartungsgemäßer Änderungen) noch einige Jahre auf sich
warten lassen wird…
Es geht um die Baubeschreibung eines Neubaus. Der Bauherr bezieht sich auf die 4109-1 von 11/1989. Eine Vornorm wird er keinesfalls berücksichtigen.
Eigentlich würde ich nur gerne wissen, ob es innerhalb dieser Regelung ein von-bis gibt, also ob der Bauträger nur ein Mindestmaß einhalten muß oder ob man sich aufgrund dieser Norm z.B. drauf verlassen kann, daß er so dämmt, daß man die Klospülung vom Nachbarn nicht hört…
Gruß
Marlene
Hallo Marlene,
jeder Architekt ist angehalten bzw. vepflichtet, nach dem aktuellen Stand der Technik zu arbeiten bzw. zu planen. Dazu gehören durchaus auch Erkenntnisse, welche sich -obwohl noch nicht im Weißdruck erschienen- durch Vornormen ausgedrückt werden!
In der Literatur (hier: DIN 4109-1) wird natürlich nicht die Toilettenspülung vom Nachbarn aufgeführt!
Was Du jedoch ansprichst, ist das Bau-Schalldämm-Maß R´w
Das Schalldämm-Maß R´w beinhaltet neben der alleinigen Schalldämmung des trennenden Bauteils die Nebenwegs(Flanken)übertragung aller benachbarten Bauteile in eingebautem Zustand. Es wird derzeit noch als alleinige kennzeichnende Größe der Luftschalldämmung nach DIN 4109 [1] angesehen und ist Grundlage sämtlicher Anforderungsgrenzwerte an den baulichen Schallschutz.
Nach dem Kommentar zur DIN 4109 (März 1999) ist die Anforderung an die Luftschalldämmung von Einfamilien-Doppelhäusern und Einfamilien-Reihenhäusern mit anzunehmen.
Und das muss er (der jetztige „Umbauer“) rechnerisch nachweisen, will er sich nicht später dem Vorwurf aussetzen, mangelhaft gebaut und die Regeln des Fachs sträflich missachtet zu haben.
Kein „Kavaliersdelikt“ übrigens!
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo,
jeder Architekt ist angehalten bzw. vepflichtet, nach dem
aktuellen Stand der Technik zu arbeiten bzw. zu planen. Dazu
gehören durchaus auch Erkenntnisse, welche sich -obwohl noch
nicht im Weißdruck erschienen- durch Vornormen ausgedrückt
werden!
Verpflichtend, und über Anforderungen von DIN- und sonstigen Regelwerken hinaus gültig, sind die anerkannten Regeln der Technik. Diese sind einzuhalten.
Der Stand der Technik ist höherwertiger als die anerkannten Regeln der Technik und muss im Bauwesen ausdrücklich vereinbart sein (früher auch die anerkannten Regeln der Technik, mittlerweile nicht mehr, sind dennoch als Standard in nahezu jedem Vertrag aufgeführt), ansonsten wird er im Streitfall nicht als Maßstab herangezogen.
Die Abgrenzung ist schwierig, entscheidend werden Gutachten sein, die zum gleichen Fall allerdings häufig unterschiedlich ausfallen.
Franz
@ Franz:
die Anmerkungen sind korrekt!
-.-.-.-.
Gruß: Klaus
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Hallo Klaus,
ich habe einfach Bauchweh bei dem Thema.
Es geht darum, dass ich mir eine ETW kaufen möchte, und die, mit der ich gerade liebäugle, soll ein KfW-70 8-Fam-Haus werden. Dafür müssen strenge Vorgaben eingehalten werden. Aber aus der Baubeschreibung geht nicht hervor, wie sicher ich bzgl. Schallschutz sein kann.
Ich bin gebranntes Kind, da ich derzeit in meiner 17 Jahre alten Mietwohnung einfach „alles“ höre.
Gibt es denn konkrete Forumulierungen, die ich den Verkäufer fragen könnte? (VK ist der Vertriebler, an den Bauherrren komme ich gar nicht dran).
Gruß
Marlene
Hallo Marlene,
das ist eine klare Rechtsfrage, die nur ein Jurist beantworten kann.
Der Techniker kann Dir da nicht weiterhelfen, um Dich zukünftig gegen Überraschungen abzusichern.
Und dass die „Juristerei“ nichts und überhaupt nichts mit Logik zu tun hat, das ist aus vielen Bereichen des Lebens entnehmbar.
Also besser den Juristen nach rechtlicher Absicherung fragen als den Techniker nach entsprechenden Lösungen.
-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Klaus,
Also besser den Juristen nach rechtlicher Absicherung fragen
als den Techniker nach entsprechenden Lösungen.
interessanter Aspekt, ich kenne sogar einen Anwalt gut, dessen Fachgebiet Rund ums Wohnen ist.
Viele Grüße
Marlene