Schallschutz-Vorschriften Wohnungstür

Hallo Udo,

so sehe ich das auch und so wurde es mir von der Verwaltung auch beschrieben.
Übrigens wohnt mein Mieter seit 10 Jahren dort und hatte bisher komischer Weise nie was an der Tür auszusetzen.
Nu ist sie offensichtlich gestrichen (was er abstreitet, obwohl sie die gleiche Färbung aufweißt wie die Wand drumrum), dadurch lt. Fachmann verzogen und plötzlich soll eine neue daher.

Die Türdichtung werde ich bezahlen, obwohl ich mittlerweile von meinem Mieter genervt bin und fast schon geneigt bin, das unter Kleinstreparaturen laufen zu lassen, die der Mieter selbst zu zahlen hat.

Grüße
Lily

Ciao Lilly,

Schall ist auch immer ein subjektiver Eindruck. Für alles gibt es in Dtl Grenzen, aber kein Mieter kann dich zum Einbau einer Schallschutztür verpflichten.
Was nutzt ne Schallschutztür, wenns dann nen Flankenübertrag durch die Treppenhauswand gibt?! *lach

Grundsätzlich sollte auch an die Nachbarn appeliert werden. Sollten die es im Treppenhaus extrem laut treiben und dem nicht entgegenwirken können dich dein Mieter tatsächlich dazu verpflichten den möglichen Lärm auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Wird das Wohnen in den neuralgischen Zeiten zw 22:00 und 6:00 morgens beeinträchtig, ist eine Mietminderung denkbar. Die Höhe würde von der Lautstärke und der lage der Zimmer abhängen. Um das durchzusetzen brauchs schon viel!

Ob du oder die Hausgemeinschaft für eine neue Wohungstür zuständig ist regelt Euer Eigentümervertrag.

Ich empfehle dir: sorge für eine Verbesserung der Wohnsituation. a) neue Isolierung, b) Aushang im Treppenhaus. Zeige deinem Mieter dass du bemüht bist aber der gute Wille auch seine Grenzen hat. Absolute Ruhe ist im Wohungspateree nicht zu erreichen.

Viele Erfolg und diplomatisches Geschick mit Miteigentümern, deren und deinem Mieter!
cumar

Hallo Lily,
ich würde an Deiner Stelle auch die Kleinreparaturklausel anwenden.
Aber jetzt einmal etwas ganz anderes: Ich kannte einmal eine sehr nette junge Dame mit dem Namen Lily und dem damaligen Nachnamen Kaps. Falls Du diese Dame sein solltest, dann wäre das ein Riesen-Zufall.

Liebe Grüße
Udo

Hallo,
hierüber weiß ich leider nicht Bescheid.

Guten Abend Lily,
wenn es vorher keine nennenswerten Beeinträchtigungen gegeben hat, dürfte der erste Eindruck (als Sachverständiger man schaut vor Ort konkret nach) ein wenig auf die Maleraktivität gerichtet sein: Bevor der Pinsel geschwungen wird, werden Beschläge und auch Dichtungsprofile entfernt - ob sie später wieder korrekt eingebaut wurden, oder ob sie hätten ersetzt werden müssen, kann ich nicht beurteilen. Aber hier sitzt ein Ansatz.
Treppenhäuser bilden stets Schallquellen, die infolge einer subjektiven Empfindung unterschiedlich bewertet werden bei den Bewohnern.
Gegen Trittschall kann man mit entkoppelten Treppenläufen und schwimmenden Belägen auf den Podesten etwas tun. Optimierte Luftschalldämmung zwischen Teppenraum und Wohnung schafft eine Türzarge, die nicht nur dreiseitig sondern umlaufend mit Lippendichtung versehen ist. Allerdings muß man hierzu z.B. das Niveau des Treppenhauspodestes zu den Wohnungen etwa 15 mm anheben. Dann schließt das Türblatt rundum dicht.
Mit einer winzigen Schwelle im Türbereich. Selbst hier treten Bewohner auf, die sich gestört fühlen.
Merke: Skeptisch bleiben und kritisch hinterfragen und ggf. neutralen qualifizierten Rat einholen.
MfG R.S.

Hallo Udo,

tut mir leid, aber mit einem Kaps hinter meinem Namen kann ich nicht dienen :wink:

Versuch doch mal Dein Glück bei stay-friends o.ä. da findet man doch fast jeden…

LG
Lily

Hallo,

das Treppenhausniveau ist sogar einen guten cm höher als die Wohnung. Ich habe nun veranlasst, das dort auch nochmal eine Dichtung eingelassen wird, damit auch dort möglichst nichts durchkommt.
Mal abwarten wie das wird.

Danke und Grüße
Lily

Hallo cumar,

danke für die Antwort. Der Hausflur wird ganz normal genutzt ohne Eskapaden. Es gibt keine Kinder, die rumrenne, keine bellenden Hunde, nur ab und an durchlaufende Erwachsene. Da sie alle keine Teenager mehr sind, wird von Ihnen auchniemand wild durchpoltern. Meinen Mieter stört aber anscheinend schon das normale Durchlaufen und das kann ich ja nun niemandem verbieten. Egal zu welcher Zeit.

Grüße
Lily

o Lilly,

Schall ist auch immer ein subjektiver Eindruck. Für alles gibt
es in Dtl Grenzen, aber kein Mieter kann dich zum Einbau einer
Schallschutztür verpflichten.
Was nutzt ne Schallschutztür, wenns dann nen Flankenübertrag
durch die Treppenhauswand gibt?! *lach

Grundsätzlich sollte auch an die Nachbarn appeliert werden.
Sollten die es im Treppenhaus extrem laut treiben und dem
nicht entgegenwirken können dich dein Mieter tatsächlich dazu
verpflichten den möglichen Lärm auf ein erträgliches Maß zu
reduzieren. Wird das Wohnen in den neuralgischen Zeiten zw
22:00 und 6:00 morgens beeinträchtig, ist eine Mietminderung
denkbar. Die Höhe würde von der Lautstärke und der lage der
Zimmer abhängen. Um das durchzusetzen brauchs schon viel!

Ob du oder die Hausgemeinschaft für eine neue Wohungstür
zuständig ist regelt Euer Eigentümervertrag.

Ich empfehle dir: sorge für eine Verbesserung der
Wohnsituation. a) neue Isolierung, b) Aushang im Treppenhaus.
Zeige deinem Mieter dass du bemüht bist aber der gute Wille
auch seine Grenzen hat. Absolute Ruhe ist im Wohungspateree
nicht zu erreichen.

Viele Erfolg und diplomatisches Geschick mit Miteigentümern,
deren und deinem Mieter!
cumar

Trotzdem danke :wink:

Grüße
Lily

Hallo,
hierüber weiß ich leider nicht Bescheid.

Hallo Lily,

sorry für die späte Antwort, ich war ein paar Tage beruflich unterwegs.

Grundsätzlich sieht die DIN 4109 in der aktuellen Ausgabe vor, dass Türen von Wohnungen, die in Dielen oder Flure führen, eine Schalldämmung von 27 dB aufweisen müssen. Das ist durch ein „normales“ Türblatt, welches nicht verzogen und mit einer Hohlkammerdichtung in der Zarge eingedichtet ist, normalerweise zu erreichen, wenn die Bodenfuge auch entsprechend dicht ist.

Bei Wohnungstüren, die unmittelbar in Aufenthaltsräume führen, sind dagegen 37 dB erforderlich. Das ist nur mit einem schweren Türblatt (so ca. 42 mm dick und aus recht schwerem Material), zwei Dichtungsebenen und einer auf eine Metallschiene selbsttätig absenkende Bodendichtung erreichbar.

Beide Türen sollten dicht schließend eingestellt werden, allerdings so, dass man sie auch noch bedienen (öffnen, schließen ohne zu großen Kraftaufwand) kann. Ein guter Türenbauer/Tischler bekommt das aber üblicherweise hin.

Ich gehe davon aus, dass eine Wohnungseingangstür zum Sondereigentum gehört, denn sie ist ja Bestandteil der Wohnung. Sicher bin ich aber nicht.

Viele Grüße
Guido

Hallo,
die neue Dichtung liefert schon mal einen guten Beitrag zur Vermeidung der Übertragung von Luftschall.
Was Du dem Mieter schuldest steht im Mietvertrag. Ich bin der Meinung, dass ein älterer Bau nicht auf Neubaustand gebracht werden muss, es sei denn, dass Du modernisierst und dann auch die Kosten auf die Miete umlegen kannst.
Gruss,
EH.

Guten Tag Lily,

sorry ich war nicht im Lande, sodass ich mich jetzt erst zur Anfrage äußern kann. Zum angefragten Problem habe ich keine Erfahrung. Nur einige allgemeine Hinweise. An der Eingangstür schließt sich wahrscheinlich ein Korridor an, welcher nicht zum ständigen Aufenthalt der Bewohner bestimmt ist. Dieser Raum hat kein so hohen Schutzanspruch wie die davon abgehenden Aufenthaltsräume (Wohn-,Kinder-,Schlafzimmer). Wenn die Tür einigermaßen fugendicht ist, müsste der Schallschutz ausreichend sein. Ich würde nochmals ein Türenfachmann (Tischler) befragen, ob zusätzlich zur Fugenabdichtung eine Verstärkung des Türblattes möglich ist, dies würde das Luftschalldämm-Maß der Tür erhöhen. Die folgenden Normen geben auch keine Lösungen für das Problem.

  • DIN 18005 Schallschutz im Städtebau
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
  • DIN 52210 Bauakustische Prüfungen

Mit freundlichen Grüßen
Krüger-Dieskau

hallo lilyyy…

wurde die frage zwischenzeitlich zu deiner zufriedenheit beantwortet???

wenn nicht… bitte einfach melden…

mfg
3franken