Hallo,
folgendes Problem: ich besitze eine Wohnung, die ich vermietet habe. Nun kommt mein Mieter mit dem Problem auf mich zu, dass seine Wohnungstür verzogen ist und nicht richtig schließt, was zu vermehrter Zugluft und Lärmbelästigung aus dem Treppenhaus führt. Ein Türfachmann hat sich das nun angeschaut und gesagt, er bekäme das mit neuer Gummierung weitestgehend in den Griff.
Trotzdem bleibt die schlechte Schallisolierung zum Treppenhaus, was mein Mieter als lästig empfindet.
Die Tür selber scheint hier einfach nicht genug Schallisoliert zu sein.
Das Haus hat 4 Parteien und die Wohnung befindet sichin Parterre, so dass alle anderen 3 Parteien dort vorbeigehen. Ich habe selbst einmal dort gewohnt und habe es eigentlich nie wirklich schlimm empfunden.
Bin ich nun als Vermieter zwingend verpflichtet dem empfindlichen Ohr meines Mieters eine neue Tür zu gönnen bzw. gibt es dabei gewisse Vorschriften, was einzubauen ist und zudem, wäre dies dann Sache der Hausgemeinschaft oder gehört das zum Sondernutzungsrecht und ist meine Sache?
Eine gute schallisolierte Tür kostet immerhin nicht wenig.
Danke
Gruß
Lily