Schallschutz-Vorschriften Wohnungstür

Hallo,

folgendes Problem: ich besitze eine Wohnung, die ich vermietet habe. Nun kommt mein Mieter mit dem Problem auf mich zu, dass seine Wohnungstür verzogen ist und nicht richtig schließt, was zu vermehrter Zugluft und Lärmbelästigung aus dem Treppenhaus führt. Ein Türfachmann hat sich das nun angeschaut und gesagt, er bekäme das mit neuer Gummierung weitestgehend in den Griff.
Trotzdem bleibt die schlechte Schallisolierung zum Treppenhaus, was mein Mieter als lästig empfindet.
Die Tür selber scheint hier einfach nicht genug Schallisoliert zu sein.
Das Haus hat 4 Parteien und die Wohnung befindet sichin Parterre, so dass alle anderen 3 Parteien dort vorbeigehen. Ich habe selbst einmal dort gewohnt und habe es eigentlich nie wirklich schlimm empfunden.
Bin ich nun als Vermieter zwingend verpflichtet dem empfindlichen Ohr meines Mieters eine neue Tür zu gönnen bzw. gibt es dabei gewisse Vorschriften, was einzubauen ist und zudem, wäre dies dann Sache der Hausgemeinschaft oder gehört das zum Sondernutzungsrecht und ist meine Sache?
Eine gute schallisolierte Tür kostet immerhin nicht wenig.

Danke
Gruß
Lily

Es gibt tatsächlich eine Norm zur Isolierung von Wohnungstüren. Die zum einen vor „Zugluft“ und zum anderen vor Lärm im Treppenhaus schützen soll. Din 4109 Schallschutz im Hochbau, einfach mal nachlesen.

Hallo Ilyy,
ich gehe davon aus, dass diese Türe nicht verzogen ist, d.h. Rahmen und Türe sind dort, wie sie hingehören, und die Türe „fällt“ in das Schloss, ohne sie mit Gewalt zu öffnen, bzw. zu schliessen. Wenn jemand vor Ort gewesen ist, der vom Fach ist, müsste er ja festgestellt haben, ob die Türdichtung noch in Ordnung ist, oder nicht. Ansonsten würde ich das als Vermieterin vornehmen, senkt auch die Heizkosten. Mehr können Sie nicht tun, vielleicht ein wenig unverschämt den Tipp zu geben, er soll sich innen Eierschalen an die Türe anbringen, er wohnt mit Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus, er könnte noch Filzpantoffeln an den Eingang hängen, also echt.

Alles Gute Dir viele Grüße Buzzi

Hallo lilyyy,

den Zustand der Wohnungstüre kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Ob die Türe zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum gehört steht in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordung. Sie können aber auch beim Verwalter nachfragen, der sollte Ihre Frage beantworten können.

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,

der Verwalter hat die Tür grundsätzlich erstmal zum Gemeinschaftseigentum gezählt, jedoch ist das Verziehen der Tür angeblich durch einen fehlerhaften Selbstanstrich gekommen, womit der Verursacher selber haftet. Da allerdings weder der Mieter, noch ich, die ich vorher drin gewohnt hbae, die Tür gestrichen haben, wundert mich das sehr, denn das deckt immerhin einen Zeitraum von ca. 15 Jahren ab und jetzt auf einmal ist die Tür verzogen?
Aber wie gesagt, ich sehe dies gar nicht als das Hauptproblem, sondern eher, dass die Tür grundsätzlich, verzogen oder nicht, nicht genügend Schallschutz bietet.

Danke jedenfalls und viele GRüße
Lily

Hallo Lily,
es gibt gewisse Vorschriften, welche Türen mit welcher Isolierung wann verbaut werden müssen.
Dazu solltest Du allerdings mit einem Anwalt oder auch einem Sachverständigen reden. Ich kenne mich in Bezug auf die Vorschriften nicht aus. Daher möchte ich Dir auch nicht zu etwas anderem raten, außer das Du dich an einem Fachmann wendest.

Gruß Daylighter

Hallo,

ja, die Tür läßt sich noch normal öffnen und Schliessen, abe res ist schon recht offensichtlich, dass sie nicht vollkommen schließt, da gibt es nichts zu rütteln. Oben und unten liegt die Tür nicht richtig am Rahmen an, das sieht man sofort. Da kommt sicherlich Zugluft durch,a ber dies soll nun ja mit neuen Dichtungen behoben werden.
Ob es damit auch leiser wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Mal schauen…

Danke und Grüße
Lily

Hallo,

ja, das hab ich auch schon gefunden, allerdings nichts wirklich aussagekräftiges für den SChalschutz von Wohnungstüren gefunden. Hierdrin werden viele andere Sachen abgehandelt, aber direkt nicht der Geräuschpegel Hausflur/Wohnung der durch entsprechende Türen gedämmt werden könnte. Ich wüßte nicht, welchem Bereich ich dies zuordnen sollte.
Am ehesten kommt mir die Angabe für Podeste und Treppenläufe vor, die einen geräuschpegel von über 50 dB vorgibt. Ich hab keine Ahnung, ist das viel?

Ich frage mich auch, ob eine normale kurzeitige Nutzung eines Hausflures überhaupt solche DIN-Werte haben muss, denn es handelt sich ja immer nur um wenige Sekunden, die der Hausflur von den 3 anderen Parteiel genutzt wird.

Das das ganze etwas hellhörig ist, bezweifel ichn icht, ich hab ja selbst dort gewohnt, aber mich hat es nie wirklich gestört. Wenn die Haustür ins Schloss fällt, dann hört man das eindeutig, aber das war bei mir wie mit Kirchenglocken… irgendwann nimmt man es gar nicht mehr wahr.

Danke jedenfalls ud Grüße
Lily

Es gibt tatsächlich eine Norm zur Isolierung von
Wohnungstüren. Die zum einen vor „Zugluft“ und zum anderen vor
Lärm im Treppenhaus schützen soll. Din 4109 Schallschutz im
Hochbau, einfach mal nachlesen.

Guten Morgen Lily,
deine Frage ist nicht einfach zu beantworten. Warum? Weil nicht klar ist, liegt es an der Tür o. ist der Mieter lärmempfindlich u./o. will dieser einfach nur eine neue Tür.
Aber bei einem 4 Parteienhaus kann der Lärm schon mal nicht unbedingt so extrem sein und selbst wenn jeder an der Tür vorbei geht, wird das nicht alle 5 Minuten mit Lautstärke vonstatten gehen.
Eine Wohnungstür muß gut schließen.
Im übrigen gibt es den sogenannten Blatttest.
D.h. ein Blatt Papier darf nicht bei geschlossener Tür durchgezogen werden können. (Blatt Papier in den Rahmen halten, Tür schließen u. das Blatt Papier rausziehen. Wenn dies nicht gelingt, ist die Tür dicht.)
Mein Rat ist daher ersteinmal eine neue Dichtung einsetzen zu lassen.
Eine schallisolierte Tür ist keine Pflicht, lediglich eine normale Wohnungstür(keine einfache Zimmertür).
Liebe Grüße
Heike

Das steht in DIN 4109. Ich weiß es leider nicht auswendig. Aber dein Türen-Fachmann sollte das doch beantworten könnnen…

Das wird keine spezielle Schallschutztüre sein, dann hätten ja alle Wohnungen in Deutschland solche Türen. Nachdem die Tür ja in einen Flur geht(?) und nicht ins Schlaf- oder Wohnzimmer, finde ich das alles nicht so wichtig: Wenn die Innentüren zu sind, dann sollte vom Treppenhaus nicht mehr viel zu hören sein.

Gruß
Derrick

Jein,

die Tür geht zwar in einen FLur, aber der eigentliche Wohnraum ist zum Flur hin offen.

Das Schlafzimmer allerdings ist normal mit Tür getrennt. Dies ist allerdings auch etwas hellhörig, da es direkt an der Wand liegt, an der auch die Haustür ist. Diese hört man schon auch im Schlafzimmer.
Aber daran ändert auch keine noch so gute Schallschutztür. Aus den umliegenden Wohnunge hört man nichts, es ist wirklich hauptsächlich zum Hausflur, dass man es hört, wenn jemand dort mit lauten SChuhen durchgeht.
Das Haus im ganzen ist von relativ ruhigen Mietern bewohnt. Kein Kinderlärm, kein Partylärm, keine laute Musik etc. pp.

Ich weiß halt nicht so recht, was mein Mieter nun erwartet. Es scheint mir persönlich, die ich ja auch lange dort wohnte, etwas kleinlich wegen ab und an kurz durchtrappelnder Schuhe so auf Schallschutz zu bestehen.

Gruß
Lily

Hallo heike,

ich sehe das genauso. Ich habe wie gesagt auch lange in der Wohnung gewohnt und weiß wie es sich anhört, wenn jemand durch das Treppenhaus geht oder die Haustür geht. Mich hat das nie sonderlich gestört, da das Haus im ganzen recht ruhig ist.

Keine tobenden Kinder, keine Partys etc. pp.

Ich denke ich warte jetzt erstmal ab, was die neue Gummierung bringt und dann mal weiter sehen. Wenn ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin, sehe ich ehrlich gesagt nicht ein eine neue Tür zu holen, nur weil ab und an mal die Nachbarin mit lauten Schuhen durch den Hausflur läuft. Aus den Wohnungen selbst hört man nichts.

Danke jedenfalls
Lily

Hallo Lily,

Die Mindestvorschriften für Schallschutz sind in der DIN 4109 festgelegt. Altbauten müssen mindestens die Schallschutzwerte haben, die in den damaligen Baujahren festgelegt waren (BGH WuM 2010, 482). Geschuldet wird bei Neubauten oder sanierten Häusern ein Schallschutz „nach Stand der Technik“. Der Vermieter ist dabei nicht verpflichtet, das Mietobjekt ständig dem Stand der Technik anzupassen.

Wenn der Mieter eine hochwertige Schallschutztür verlangt ( und andernfalls mit Mietminderung droht), dann ist das vermutlich eine Modernisierung, von der Sie ihm dann jährlich 11% der Kosten auf den Mietpreis aufschlagen können.

Viel Glück wünscht Heihei

Auch ich habe schon öfters zur Miete gewohnt, auch Parterre. Natürlich hört man die Leute im Treppenhaus. Denn wie Du schon sagst, eine sehr gut schallisolierte Tür kostet ein Vielfaches mehr als die normalen Wohnungstüren. Daher möchte die auch kein Vermieter gerne einbauen.
Dein Mieter hat sich ja beklagt, daß die Tür durch die Verziehung zu viel Luft und Schall durchlässt. Das es ihm generell zu laut ist, hat er doch nicht gesagt oder?
Was macht er erst, wenn über ihm eine Familie mit Kindern wohnt, die machen auch Lärm.
Wenn Du Dir ganz sicher gehen willst, dann wirst Du Dir wohl fachkundigen Rat holen müssen. Beim Anwalt mal ein Gespräch suchen. Dürfte nicht die Welt kosten (100,- Euro vielleicht?). Einfach mal nachhaken.

Ich gehe natürlich davon aus, daß es sich bei der Tür um eine Wohnungstür und nicht um eine Zimmertür mit Schloss handelt.

Gruß Ina

Hallo,

ich kenne keine Vorschrift, die Deinem Mieter eine schallisolierte Tür gönnen würde. Der Zustand der Tür war Deinem Mieter bei Einzug bekannt. Eine neue Türdichtung ist von Dir zu übernehmen, da dies ein Verschleißteil ist. Mehr kann Dein Mieter nicht verlangen.

Gruß
Udo

hallo,

nachträglich schallisolieren ist immer ein Problem. ein noch so kleiner Luftspalt leitet den Schall. Nur Gummidichtungen um drum herum reichen meiner Meinung nach nicht aus. Mein technische Empfehlung wäre - aber das ist nicht Ihre eigentliche Frage - den Türfachmann zu fragen, ob die Tür mit einer Schwellenabdichtung nachträglich ausgestattet werden kann (siehe http://www.trockenbau-akustik.de/files/smfiledata/7/…)
Dann wird daraus immer noch nicht eine Schallschutztür.

Die Frage ist ja, ob in Ihrem Haus das vorgeschrieben ist.
Seit 1989 gilt eine Schallschutzverordnung, nachzulesen unter http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/scha….

oder aus einer Seite des Haus- und Grundbesitzervereins Gelnhausen:
„Der BGH hat mit Urteil vom 07.07.2010 – VIII ZR 85/09 – entschieden, dass ein Mieter ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten kann, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht“

Also wäre jetzt zu klären:
wann wurde Ihr Haus gebaut?
Wenn vor 1989 dann gilt es als Altbau und die Vorschriften gelten nicht.
Dann hat der Mieter keinen Anspruch und kann auch die Miete nicht mindern. Es sei denn Sie haben etwas anderes mit ihm vereinbart.

Sollte die Verordnung gelten, weiß ich nicht so recht weiter. Vielleicht muss dann - aber wer macht das? - die Lärmbelästigung - auch eine Aufgabe des Mieters? - bzw. die fehlende Einhaltung der Normen festgestellt werden.

In der Schallschutzdiskussion im Netz wird Mietern empfohlen, einen Vorhang zu installieren, geschlossen von Decke zu Boden und überlappend - ich zweifle an dieser Idee

Das mit der Hausgemeinschaft - also ist es eine Eigentumswohnung ? - kann ich gar nicht beurteilen.

Gruß Elfriede

Hallo,

noch eine Bemerkung:
sollten Sie eine Schallschutztür einbauen lassen (kostet ab 800€), wäre das evtl. eine Modernisierung - zumindest wenn die Schallschutzordnung nicht gilt. Dann müsste geprüft werden, ob eine Mieterhöhung unter Einhaltung der Kappungsgrenze möglich ist. Übrigens verstärken Schallschutztüren auch die Wärmedämmung.

Gruß Elfriede

Hallo Lily,
grundsätzlich dürfte von Bedeutung sein, welchem Baujahr die Substanz zugeschrieben wird und somit welche Regelwerke galten. Weiter: Gerade beim Schallschutz wird immer noch differenziert zwischen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich geschuldeter Qualität =Stand der Technik. Empfehlenswert wäre hier eine Beratung mit/bei einem neutralen Sachverständigen (z.B. über Ingenieur- oder Architektenkammer des Bundeslandes - Honorar vorher vereinbaren).
Bei allen Bauteilen kommt dem korrekten Einbau der ultimative Kick zu. Die Schallnebenwege müssen unbedingt einbezogen werden. Wohnungseingangstüren bieten immer Schwachstellen. Einerseits werden vereinzelt noch Produkte verwendet, die nicht einmal den Labor-Mindestwert von 32 dB packen (im eingebauten Zustand kann man durchaus noch 5 dB abziehen), andererseits erfolgt der Einbau u.U. dilletantisch.
Welche Qualität hat die Tür? Kann evtl. ein Hauptnebenweg (unten) durch eine absenkbare Dichtung kompensiert werden? Schließt die dreiseitige Lippenichtung? Hier muß unbedingt eine qualifizierte Fachkraft vor Ort draufschaun.
Beim Sondernutzungrecht bitte in der Teilungserklärung nachsehen.
Noch Fragen? Bitte melden. MfG RS

Hallo Elfriede,

danke für die ausführliche Antwort.
Das Haus ist 1988/89 erbaut und bezogen. ich denke damit wird es für die Vorschriften grenzwertig sein?

Ich habe inzwischen nochmal mit der Mieterin und mit der hausverwaltung gesprochen, da ich bei dem Gespräch mit dem Türenfachmann ja nicht dabei war. Die Hausverwaltung sagt, der Fachmann hätte gesagt mit Dichtungen würde er das wieder alles dicht kriegen. Ob das nun wirklich auch den Schall so reduziert, dass mein Mieter nichts mehr dran auszusetzen hat weiß ichnatürlich nicht. Wir sind vorerst so verblieben, den Türdichtungsaustausch erstmal abzuwarten.

ich bin halt nur etwas „angepisst“ von meinem Mieter, weil er seit fast 10 Jahren dort wohnt und nun plötzlich wegen der Lärmbelästigung jammert. Zudem ist die Tür ganz offensichtlich gestrichen worden, was der Türfachmann ja bestätigt hat und als eindeutigen Grund für das Verziehen angegeben hat.

Ich habe unmittelbar vorher dort gewohnt und da war die Tür reinweiß. Nun ist sie innen beige und außen weiß und (Zufall?!) die Wand im Flur, in der Wohnung, weißt den selben beigeton auf. Aber mein Mieter behauptet steif und fest, er hat nicht gestrichen. Da komm ich mir natürlich schon ziemlich veräppelt vor.

Naja, die Hausverwaltung sagt, ich wäre nicht verpflichtet ein eneue Tür einzusetzen, aos mal abwarten.

Ach so, übrigens ist es ein Mehrfamilienhaus (4 Parteien), wovon meine Wohnung die einzige vermietete ist, alle anderen sind von den Eigentümern selbst bezogen. Von denen sich keiner Lärmbelästigt fühlt, trotz gleicher Tür. Allerdings wohnt auch keiner direkt an der Haustür.

Grüße
Lily

Hallo,

Die Türt ist eine ganz normale Wohnungseingangstür. Also keine Zimmertür, sondern schon eine richtige Eingangstür.
Das Haus ist Ende der 80er (88/89) erbaut, dementsprechnd ist halt auch die Tür.

Ich nöchte nochmal betonen, dass das haus relativ ruhig ist. es geht ausschließlich um das durchlaufen des Hauses, wenn man rein und rauskommt.
Ansonsten hört man von den anderen Wohnungen nichts.
mein Mieter wohnt seit fast 10 Jahren dort und nie hat er was über die Tür erwähnt.
Nun plötzlich ist die Tür duch Anstrich verzogen (so der Fachmann) und mein Mieter streitet vehement ab, dass er das war, obwohl die Tür plötzlich die gleiche Färbung aufweißt, wie die Wand drumrum. Da fühlt man sich schon etwas veräppelt…

na mal abwarten was die neue Gummierung bringt.

Danke jedenfalls für die Antwort.

Lily