Wo kann man etwas über die Schallschutzwerte seines Mietshauses erfahren. Muss ein Vermieter diese Werte feststellen lassen oder nur auf Anforderung, wenn irgendwelche Lautstärken unzumutbar werden? Wird Schallschutz eigentlich finanziell oder steuermindernd sogar gefördert?
Hallo Herr/Frau Ehlen,
Für die Anforderungen an den Schallschutz in Wohnbauten ist die DIN 4109 maßgebend.
Falls Sie Bedenken hinsichtlich des vorhandenen Luft- bzw. Trittschallschutzes Ihrer Wohnung haben, können Sie mit dem Vermieter sprechen, ob er Ihnen die Baupläne des Wohngebäudes zeigt und durch Vergleich mit der o.g. DIN feststellen, ob die erforderlichen baulichen Vorraussetzungen vorliegen. Ob der Vermieter das muß, kann ich nicht beantworten.
Andererseits können Sie ein bauphysikalisches Ingenieurbüro beauftragen, Messungen des vorhandenen Luft- bzw. Trittschallschutzes vornehmen zu lassen. Dazu muß Ihnen aber Zugang zu den beanchbarten Räumen gewährt werden. Pro Messung (Wand/Decke) können Sie mit ca. 300,-€ rechnen (Verhandlungssache).
Sollten die Forderungen an den Schallscjutz nicht eingehalten werden können Sie Mietminderung verlangen, bzw. der Vermieter kann den erforderlichen Schallschutz als Sanierungsmaßnahme vornehmen, aber die Kosten dafür mit 11% / Jahr auf die Miete umlegen.
Steuerliche Förderung ist soweit mir bekannt nur in ausgewiesenen Sanierungsgebieten möglich.
M.f.G.
Dr. F.