Hallo,
ich möchte meine Sammlung von Schaltplänen und Serviceanleitungen zuerst als Liste dann so nach und nach als pdf zum download ins Internet stellen.
Gibt es da irgendwelche rechtliche Bedenken dagegen, habe ich mal gehört das ich da Probleme bekommen könnte. Hat wer Erfahrung diesbezüglich?
Gruß Hans
Hallo Hans,
ich möchte meine Sammlung von Schaltplänen und
Serviceanleitungen zuerst als Liste dann so nach und nach als
pdf zum download ins Internet stellen.
Gibt es da irgendwelche rechtliche Bedenken dagegen, habe ich
mal gehört das ich da Probleme bekommen könnte. Hat wer
Erfahrung diesbezüglich?
Eigentlich bist du hier im falschen Brett, das ist eine Rechtsfrage.
Wenn es Kopien von Unterlagen von Firmen sind, unterliegen auch diese dem Urheberrecht, so ähnlich wie Musik auch.
Die Frage wäre natürlich noch, ob das aktuelle Geräte oder historische betrifft.
Meist steht auf den Unterlagen auch, dass diese nicht kopiert und weitergegeben werden dürfen.
Es ist also durchaus möglich, dass du eine Abmahnung erhältst.
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter(TOO)
Eigentlich bist du hier im falschen Brett, das ist eine
Rechtsfrage.
Ein Elektroniker hat eher darin eine Erfahrung denke ich, es stehen ja genug Pläne im Internet. Zum teil auch käuflich ob die alle die Hersteller gefragt haben?
Die Frage wäre natürlich noch, ob das aktuelle Geräte oder
historische betrifft.
Es sind hauptsächlich ältere Geräte aber auch einige aktuelle, aber ab welchem Alter spielt das Urheberrecht keine Rolle mehr?
Gruß Hans
Hi,
ich möchte meine Sammlung von Schaltplänen und
Serviceanleitungen zuerst als Liste dann so nach und nach als
pdf zum download ins Internet stellen.
Klingt durchaus verlockend.
Gibt es da irgendwelche rechtliche Bedenken dagegen, habe ich
mal gehört das ich da Probleme bekommen könnte. Hat wer
Erfahrung diesbezüglich?
IANAL:
Ein Schaltplan kann urheberrechtlich geschützt sein, aber das betrifft nur den Plan an sich, nicht die technische Realisierung der Schaltung.
aus: http://www.drkoenig.de/kanzlei/publik/aufs41.htm
Der durch eine individuelle und schöpferische Darstellung gewonnene Schutz erstreckt sich jedoch nicht auf den technischen Inhalt, also die Schaltungsidee bzw. das Schaltungsprinzip und natürlich auch nicht auf die fertige elektronische Schaltung selbst. Die fertige Schaltung - vergleichbar mit dem Maschinenprogramm - ist als Realisierung des Schaltplans überhaupt kein schützbares Werk des Urheberrechts, sondern eben nur die anerkanntermaßen freie Ausführung des Schaltplans (inwieweit hier ein patentrechtlicher Schutz möglich ist, spielt in diesem Zusammenhang überhaupt keine Rolle).
Das verstehe ich so:
Die optische Ausführung der Schaltung könnte geschützt sein, mehr aber auch nicht. Würdest du die Schaltung neu zeichnen, wäre das IMHO ok.
Überleg mal:
Schaltpläne sehen immer verdammt ähnlich aus, bestimmte Teile davon sind eigentlich überall vertreten. Jedes Unternehmen würde dann doch jedes andere verklagen (oder versuchen).
Aber - wie erwähnt - es wäre eine Frage im Rechtsbrett wert.
Ulrich
Abend!
Das verstehe ich so:
Die optische Ausführung der Schaltung könnte geschützt sein,
mehr aber auch nicht. Würdest du die Schaltung neu zeichnen,
wäre das IMHO ok.
Du bist dir bewußt das die erwähnte Quelle fast 20 Jahre alt ist
und sich seitdem eine Menge getan hat?
Gruß
Stefan
Abend!
Zum teil auch käuflich ob die alle die Hersteller gefragt haben?
ist doch egal wenn du die Abmahnung bekommst mußte zahlen. Mit
dem Finger auf andere zeigen und sagen „Die machen das auch“ gilt
in unserer Rechtssprechung nicht.
Du mußt nur dein Risiko abwägen.
Gruß
Stefan
Hi, ich denke, hier geht es zwar um geistiges Eigentum, aber eher mehr um eventuell verletzte Patente als um das Urheberecht im Sinn der Schöpfungshöhe von technischen Stricherlzeichnungen selbst, trotz der Offenlegung von Patenten am Patentamt ist eine Veröffentlichung von Nachbauplänen, eher auch eine Anstiftung und Mittäterschaft zu Patentrechtsverletzungen.
Insgesamt also doch eher ein Fall fürs Rechtebrett.
OL
Hallo!
ich möchte meine Sammlung von Schaltplänen und Serviceanleitungen :zuerst als Liste dann so nach und nach als pdf zum :download ins Internet stellen.
Es gibt einen einfachen, mit nur wenigen Ausnahmen gültigen Grundsatz, wenn man Ärger vermeiden möchte: Hände weg von anderer Leute Texten, Zeichnungen und Fotos. Solche Sachen darf man benutzen, also ansehen. Aber man darf die Sachen ohne Zustimmung des Urhebers oder Inhabers der Verwertungsrechte nicht in irgend einer Weise verwursten, nicht vervielfältigen, nicht in Verkehr bringen. Der Schutz des Urhebers wirkt bis 70 Jahre nach seinem Tod.
Wer eine ganze Sammlung von von was auch immer ohne Genehmigung ins Netz stellt, macht bald die Bekanntschaft mit einer ganzen Sammlung von Anwälten und Rechtsabteilungen. Ohne viel Phantasie lässt sich vorhersagen, dass die Aktion teuer wird. Sehr teuer.
Gruß
Wolfgang
ich möchte meine Sammlung von Schaltplänen und
Serviceanleitungen zuerst als Liste dann so nach und nach als
pdf zum download ins Internet stellen.
Hallo Hans,
es gibt Firmen, die dasselbe gegen Entgelt (wenn auch geringes) machen, die werden schnell in Versuchung kommen, dir Anwälte mit Abmahnungen auf den Hals zu hetzen, weil du ihr Geschäft untergräbst. Auch wenn sie nicht legaler sind als du.
Grundsätzlich: du solltest die Dokumente sorgfältig durchlesen. Wenn da „confidential“ steht oder „Vervielfältigung nicht erlaubt“ oder sonst eine ähnliche Einschränkung, ist eigentlich keine weitere Diskussion nötig. Auch wenn die Fa. XY die Unterlagen selbst kostenlos im Internet anbietet, darfst du das noch lange nicht.
Gruss Reinhard
Hallo,
Ich habe schon einige mal von Plänen die ich im Internet gefunden habe profitiert bei einer Reparatur. Ich dachte eben da stelle ich meine auch zur Verfügung. Es hätte mich eben interessiert wie die das machen, ob die mit Abmahnungen und Zahlungen konfrontiert werden, da geht es mir nicht darum mit dem Finger auf die zu zeigen.
Auf alle Fälle danke ich euch für eure Beiträge.
Ich werds vielleicht doch noch mal im Rechte-Forum probieren.
Gruß Hans
Hallo Hans,
Ich habe schon einige mal von Plänen die ich im Internet
gefunden habe profitiert bei einer Reparatur.
Dabei stellt sich die Frage wo diese Server standen. Vieles liegt auf Servern in Russland.
Ich dachte eben
da stelle ich meine auch zur Verfügung. Es hätte mich eben
interessiert wie die das machen, ob die mit Abmahnungen und
Zahlungen konfrontiert werden, da geht es mir nicht darum mit
dem Finger auf die zu zeigen.
Es gilt immer das Landesrecht.
Auf alle Fälle danke ich euch für eure Beiträge.
Ich werds vielleicht doch noch mal im Rechte-Forum probieren.
Das solltest du machen.
MfG Peter(TOO)
Hi Stefan,
Du bist dir bewußt das die erwähnte Quelle fast 20 Jahre alt
ist und sich seitdem eine Menge getan hat?
Jep, bin ich.
Wobei ich zwischenzeitlich noch gefunden habe:
http://www.linksandlaw.de/linkingundframing5.htm
http://dejure.org/gesetze/UrhG/2.html
ergo: Pläne sind doch geschützt. Wobei:
Schutzobjekt ist die Darstellung, nicht der dargestellte Gegenstand oder der wissenschaftliche oder technische Gedanke selbst.
Mein Fazit (IANAL): Plan umzeichnen und gut ist. Die Antworten aus dem Rechtsbrett wären natürlich dennoch interessant und kompetenter (hoffe ich:wink:).
Ulrich
Hallo Ulrich!
Mein Fazit (IANAL): Plan umzeichnen und gut ist.
Ich denke da bewegst du dich auf verdammt dünnen Eis. 
Mein Fazit (IANAL): Das wäre mir zu heiß.
Gruß
Stefan
Hi Stefan,
Ich denke da bewegst du dich auf verdammt dünnen Eis. 
Überleg mal selber: einen Schaltplan zu zeichnen würde dann nahezu in jedem Fall einen Prozeß auslösen. Du hast ja kaum Möglichkeiten, ICs anders als im Datenblatt zu verwenden.
Kurz: Die Dinger sehen oft ziemlich ähnlich aus.
Mal davon abgesehen, daß ich auch einem solchen Ärger lieber aus dem Weg gehen würde.
Ulrich