immer mehr Arbeitsverträge enthalten eine Klausel wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ - bis vor etwa 10 Jahren nur bei Führungskräften, heute schon bei Sachbearbeitern udn Berufsanfängern. Gibt es in der Geschäftswelt irgend ein stilles Übereinkommen zur Anzahl der Überstunden, die vom Arbeitnehmer ohne Gewinnbeteiligung und Tantiemen erwartet werden kann? Oder anders gesagt: Gibt es eine Schamgrenze, die verhindert, dass der Arbeitnehmer 40 und mehr Stunden pro Monat drauflegt? Wer weiß was?
Gruß Ralf
ps: Die Frage hatte ich bei „Jobs und Karriere“ schon mal gestellt, dort wurde ich auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen, obwohl es hier ja gerade nicht um die Gesetzeslage geht. Vielleicht weiß ja ein Jurist, wie es im wahren Lehm so zugeht
ps: Die Frage hatte ich bei „Jobs und Karriere“ schon mal
gestellt, dort wurde ich auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen,
obwohl es hier ja gerade nicht um die Gesetzeslage geht.
Vielleicht weiß ja ein Jurist, wie es im wahren Lehm so zugeht
-)
Hallo drambeldier,
doch, auch: Bei nichtleitenden Angestellten gilt als Höchstgrenze nach § 3 ArbZG 48 Wochenstunden, die in einem Schnitt von 24 Wochen nicht überschritten werden dürfen, da ist es egal, ob das regelmäßige Arbeitszeit oder Überstunden sind. Länger als 5,5 Monate mit 40 Überstunden wären also bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Wochenstunden schon zu viel.
Interessanter und umstritten ist die Frage, inwieweit nach der Schuldrechtsreform 2002 eine solche Klausel ohne Angabe der Anzahl möglicher Überstunden dem Transparenzgebot (§ 307 BGB) und den Klauselverboten genügt. Dazu gibt es aber mW noch keine aktuelle Rechtsprechung.
ehrlich gesagt kann ich das zweite stellen der gleichen Frage mit dem Hinweis auf das wahre Laeben nicht ganz nachvollziehen.
Es gibt ein Arbeitszeitgesetz, in 2 Min. googeln habe ich die notwendigeen Infos inkl. der erforderlichen Ruhezeiten, der Höchstarbeitszeiten pro Tag und der Ausnahmeregelungen.
So. Das sind Fakten. Und jetzt gibt es das wahre Leben, das sich durchaus nicht immer in diese rechtliche Realität pressen lässt.
Nur behaupte ich, dass in der Regel ignorante Chefs - die nicht realisieren, auf welch persönlich schlüpfrigem Gelände sie sich bewegen - mit unselbständigen Mitarbeitern kollidieren. Jawohl, es gehört ebenfalls zur Verantwortung eines erwachsenen Menschen, sich nicht selbst auszubeuten (Hauptgrund für massive Verletzungen der AZ-Gesetze in großen Unternehmen bei karrierebewußten Dynamikern) und sich nicht ausbeuten zu lassen. Mit Moral - wie es bei Deiner Fragestellung anklingt - hat das wenig zu tun. Meist nur mit Selbstbewußtsein und rechtzeitigen Entscheidungen, das Spiel auf die eine oder andere Art nicht mitzumachen.
auch mir ist klar, dass das Arbeitsleben nichts mit Moral zu tun hat, deshalb habe ich sie auch nicht erwähnt. Anstand ist was anderes, aber jetzt wird’s off topic.
ehrlich gesagt
Mir gegenüber musst Du nicht ehrlich sein. Ehrlich nicht.
ps: Die Frage hatte ich bei „Jobs und Karriere“ schon mal
gestellt, dort wurde ich auf das Arbeitszeitgesetz verwiesen,
Komisch. Wenn ich den Beitrag lese, steht da nicht nur was vom Arbeitszeitgesetz.
obwohl es hier ja gerade nicht um die Gesetzeslage geht.
Was wolltest du denn dann wissen? Wie die Schmerzgrenzen der einzelnen Leute sind? Das kommt schlicht drauf an, wie ihnen der Kittel brennt. Ich war für ca. 1 Monat bei ner großen Drogeriekette und da war es selbstverständlich, dass Vorarbeiten und Kassenabrechnung nicht bezahlt werden. Die Filialleiterin hat sich jede Woche ca. 30 h „ans Bein geschmiert“. Weils dem sehr berüchtigten bekannten AG schlicht egal ist wie man allein kassieren, Abrechnen, Ware bestellen, Ware einräumen, Sonderangebote auszeichnen, spiegeln, Toilette putzen usw. schafft.
Vielleicht weiß ja ein Jurist, wie es im wahren Lehm so zugeht
-)
Meinst du angestellte Juristen, Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei oder welche genau?