folgendes weltbewegendes Problem hat sich aufgetan.
Mein Schwiegervater (A) hatte mit einem Wirt (B) einen kleinen Disput über die Füllhöhe eines Bierglases. A meinte, daß ein Bier schankfrisch bis zum Eichstrich gefüllt sein müsse, ein „Steigerbier“ (das erst bis zum Eichstrich gefüllt ist, wenn der Schaum zusammengesunken ist) empfand er als Nepp. B argumentierte genau andersherum, A würde dann mehr für sein Geld kriegen.
Wie sieht es denn nun nach Verornung (Schankverornung) bzw. Recht und Gesetz aus, wer hat recht?
das Bier muß der Gast gefüllt bis zum Eichstrich bekommen.
Er sollte ja nicht warten müssen, bis es die richtige Menge hat bevor er es trinken kann. Beim Ausschank zählt der Schaum nicht als Getränk.
Eigentlich wird da aber weniger drauf geachtet. Normalerweise sollte es schnell gehen und wenn reger Betrieb herrscht, kommt es normalerweise niemandem auf den halben Zentimeter an.
Ein gutgezapftes Bier sieht auch mit etwas mehr Schaum besser als, als wenn es genau bis bis zum Eichstrich gefüllt ist.
Hallo Gandalf,
entgegen der landläufigen Meinung, ist der Strich am Glas ist kein Eichstrich, sondern eine Füllmarke.
Diese gibt den danebenangegebenen Füllwert an.
Wäre es eine Eichmarke, müßte jedes Glas, daß so gekennzeichnet ist, von einer Eich-bzw.Prüfstelle geeicht sein.
Dann trügen diese Gläser ein Eichsiegel,das die Gültigkeitsdauer der Eichung und die dementsprechende Eichstelle benennt.
Dies zum allgemeinen Verständnis.
Hat allerdings mit Deiner Fragestellung im besonderen nichts zu tun.
bierdurstige Grüße
Dirk m.
Hallo Stefan,
sieh Dir die Gläser mal genau an.
Ein Eichsiegel wirst Du kaum finden.
Wobei die Füllstandsanzeige gewisslich nicht ungenauer ist.
Sie ist aber nur eine Anzeigemarke.
Wenn auf den Kartons von „geeicht“ die Rede ist, was steht dann noch drauf??
Gruß
Dirk m.
das Bier muß der Gast gefüllt bis zum Eichstrich bekommen.
Er sollte ja nicht warten müssen, bis es die richtige Menge
hat bevor er es trinken kann. Beim Ausschank zählt der Schaum
nicht als Getränk.
Natürlich hätte ich es so auch gern (es ist lästig im Biergarten,
wenn die Maß nur dreiviertel voll ist und der Schankkellner sagt:
„Des steigt no!“, erstmal zu warten, bis man ihm das Gegenteil
beweisen kann.
Aber: Wo steht das, was Du oben behauptest? Ich gehe davon aus,
dass Du laut Speisen-/Getränkekarte 0,5 Liter Bier bestellst und
die auch bekommst. Ein Teil davon gerät halt als Schaum ins
Glas, aber Du bekommst ihn. Bis Du das Glas leer getrunken hast,
ist oft auch der Schaum weg. Na ja, beim Pils nicht unbedingt.
Aber Du hast die volle Menge bekommen und kannst ja warten, bis
der Schaum flüssig ist oder diesen als solchen trinken.
Prost!
Bolo2L
P.S.: Eigentlich gehörte dieser Thread ja ins Rechtsbrett …
wo es steht, kann ich Dir leider nicht sagen, aber ich weiß es noch aus meiner aktiven Gastronomiezeit.
Vorher muss man bei der Industrie und Handelskammer eine Schulung mitmachen, bei der ausdrücklich auf die Füllmenge eines Glases hingewiesen wurde.
Ob es auch immer eingehalten wird, ist eine andere Frage.