Liebe trinkfesten vor dem Wirt,
folgendes weltbewegendes Problem hat sich aufgetan.
Mein Schwiegervater (A) hatte mit einem Wirt (B) einen kleinen Disput über die Füllhöhe eines Bierglases. A meinte, daß ein Bier schankfrisch bis zum Eichstrich gefüllt sein müsse, ein „Steigerbier“ (das erst bis zum Eichstrich gefüllt ist, wenn der Schaum zusammengesunken ist) empfand er als Nepp. B argumentierte genau andersherum, A würde dann mehr für sein Geld kriegen.
Wie sieht es denn nun nach Verornung (Schankverornung) bzw. Recht und Gesetz aus, wer hat recht?
Gandalf