Schätzung Finanzamt

Hallo, wir verkaufen auf Wochenmärkten Backwaren und Obst. Nun schätzt das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung unseren Umsatz höher ein.
Unser Umsatz ist oft nicht sehr hoch und reicht gerade mal nicht Pleite zu gehen.
Das Finanzamt schätzt die Backwaren mit 100% Aufschlag , bei einem Lieferanten mit 21% und Obst mit 39% Aufschlag auf den Einkauf.
Verderb wird gar nicht beachtet. Jetzt soll ich 5 Jahre später nachweisen welchen Verderb wir hatten oder welche sonstigen Beeinträchtigungen (Wetter, Verkehr etc.) zu einer Erlösschmälerung führen konnte.
Es ist doch (eigentlich) völlig klar das man nicht immer alles restlos ausverkauft und schon gar nicht mit diesen Aufschlägen.
Wie soll ich verfahren? Was kann ich tun um meine Steuerehrlichkeit nachzuweisen?

Servus,

wenn sich nichts Wesentliches geändert hat, lassen sich die Verhältnisse von vor fünf Jahren durch eine ordentliche Aufzeichnung jetzt, in diesem Jahr, plausibel machen. Die vom FA angesetzten Aufschläge stammen aus Aufzeichnungen vergleichbarer Betriebe; d.h. es muss für den vorliegenden Betrieb gezeigt werden, in welcher Hinsicht er von vergleichbaren Betrieben abweicht (z.B. besonders breites Angebot an oder besonders stark schwankende Nachfrage nach Backwaren).

Nachweisen kann man da im Nachhinein nichts mehr, das ist auch dem Betriebsprüfer bekannt; es geht darum, die Verhältnisse plausibel zu erklären.

Was hier außer den Aufschlägen noch erklärungsbedürftig ist, hängt davon ab, warum überhaupt eine Zuschätzung vorgenommen wurde: Gab es negative Kassenbestände? Fehlten Aufzeichnungen über Eigenverbrauch / Prvatentnahmen?

Schöne Grüße

MM

Richtig. Man muss hierbei auch beachten, wer die Feststellungslast trägt. Hier ist es wie meistens so, dass derjenige die Feststellungslast trägt, der etwas haben möchte.

In erster Linie will hier das Finanzamt etwas haben, nämlich Mehrsteuern. Es meint, durch den Vergleich mit anderen Betrieben gleicher Art seinen Beweis geführt zu haben. Es ist daher Aufgabe des Steuerpflichtigen, diesen „Beweis“ zu erschüttern.

Hallo,

und auf alle Fälle künftig eine „Verderb-Liste“ führen. Das wird sehr oft völlig unterschätzt, wie viel Ware man im Laufe der Zeit nicht mehr verkaufen kann, bzw. entsorgen muss.

Gruß