Darf ein Mieter auch politische Meinungen und Beleidigungen in sein Schaufenster haengen, welche nichts mit seinem eigentlichen Geschaeftsbetrieb zu tun hat? Kann der Vermieter es ihm verbieten oder muss er es dulden? Wie sieht die Sache aus, wenn der Vermieter mit dieser Werbung in Verbindung gebracht wird und er jetzt Angst haben muss, dass die Scheibe des Ladens irgendwann mal eingeschlagen wird?
Vielen Dank
Angelika
Hi Angelika,
Darf ein Mieter auch politische Meinungen und Beleidigungen in
sein Schaufenster haengen, welche nichts mit seinem
eigentlichen Geschaeftsbetrieb zu tun hat?
sofern die Meinungen nicht gegen das geltende Gesetz verstossen, sicherlich ja (Art 5 GG). Beleidigungen - sofern sie von gesetzeswegen so deklariert werden - sicherlich nicht.
Beispiele:
Ein Wahlkampfplaket der zugelassen Parteien sicherlich zulässig.
Hatztiraden von Rechtsparteien nicht zulässig.
Ein Plakat mit dem Aufruf „Nieder mit der Verfassung“ nicht zulässig.
Ein Plakat mit „mein Vermieter ist …“ wahrscheinlich auch nicht zulässig (Verletzung des Rechts der persönlichen Ehre).
Ein Plakat der „Pornopartei“ mit allzu deutlichen Darstellungen nicht zulässig (weil das Gesetz zum Schutz der Jugend übergangen wird)
Ein Plakat der „Raucher und Alkoholikerpartei“ mit der Darstellung von Alkohol- oder Zigarettenkonsum sicherlich auch nicht (gleiche Begruendung)
Kann der Vermieter es ihm verbieten oder muss er es dulden?
wenn zulässig, dann muss er es dulden, anderenfalls nicht.
Was steht denn auf dem „Plakat“?
Gruss
norsemanna
PS RAs mögen mich korrigieren, sofern ich falsch liege.
Hallo Angelika,
abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben würde mir hier noch der Mietvertrag einfallen. Evtl steht im Mietvertrag ein § über die Schaufenstergestaltung. Dieser könnte z.B. besagen, dass diese vom Vermieter/Verwalter genehmigungspflichtig ist.
So kenne ich es zumindest aus gewerblichen Mietverträgen eines Shopping Centers.
Gruß
Patrick
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Was steht denn auf dem „Plakat“?
Gruss
norsemannaPS RAs mögen mich korrigieren, sofern ich falsch liege.
Auf den Plakaten stehen sachen wie:
das der aegyptische Geheimdienst mit unterstuetzung der Bundesregierung taeglich einbrechen!
dann noch
Das die Moslems alle …Soehne sind.
und dann noch sachen welche sich direkt an einen moslemischen Diplomaten richten. Dieser Diplomat wird unheimlich stark beschimpft.
Es wird auch die deutsche Polizei beschimpft…
Der rest ist dann noch auf arabisch geschrieben. DIes kann man leider nicht lesen.
Howdy,
das der aegyptische Geheimdienst mit unterstuetzung der
Bundesregierung taeglich einbrechen!
reformuliere diesen Satz. Ich kann ihn leider so nicht verstehen.
Das die Moslems alle …Soehne sind.
Definitiv eine Beleidigung, nicht erlaubt.
Dazu noch Verunglimpfung einer Religion (RA im Brett, koennt ihr den korrekten Terminus nennen?)
Dieser Diplomat wird unheimlich stark beschimpft.
Wahrscheinlich auch nicht erlaubt, da das Ansehen der Vertreter einer fremden Staatsmacht beleidigt werden.
Es wird auch die deutsche Polizei beschimpft…
Da koennte ja dann der jeweilige Polizeipräsident tätig werden (man muss ihn nur drauf hinweisen).
Der rest ist dann noch auf arabisch geschrieben. DIes kann man
leider nicht lesen.
Vielleicht koennte aber jemand, der des Arabischen mächtig ist, dieses übersetzen …
Fazit: Ich sehe gute Chancen, dieses Plakat entfernen zu lassen.
Gruss
norsemanna
Howdy,
das der aegyptische Geheimdienst mit unterstuetzung der
Bundesregierung taeglich einbrechen!reformuliere diesen Satz. Ich kann ihn leider so nicht
verstehen.
der aegyptische Geheimdienst wuerde taeglich mit Unterstuetzung der Bundesregierung bei ihm im Laden einbrechen und Ware klauen.
Was natuerlich nicht stimmt. Man konnte bisher keine Spuren finden.
Hi,
Was natuerlich nicht stimmt. Man konnte bisher keine Spuren
finden.
war ja schon alles gesagt. Nur er kleine Nachsatz sei mir noch erlaubt: Wenn man keine Spuren findet, dann heisst das nicht notwendigerweise, dass es nicht doch so wäre …
Gruss
norsemanna