Guten Tag,
angenommen jemand verdient sein Geld zum Leben mit einem Verkaufsstand auf
Märkten. Meistens gibt es dort eine prozentuale Umsatzbeteiligung für den
Veranstalter oder angemessene, feste Pauschalbeträge.
Nun kommt es zu folgendendem Problem: Mit sehr blumigen Worten könnte ein
Standbetreiber für einen sehr großen, über sechs Wochen andauernden,
Weihnachtsmarkt gewonnen worden sein.
(Rieseneinzugsgebiet, einzige Veranstaltung dieser Art, usw.)
Scharenweise reisen die Leute mit einem riesigen Warenaufgebot an und
vor Ort kommt dann die große Ernüchterung: Es ist eine einzige Katastrophe!
Nach zwei Tagen schicken die ersten ihre Mitarbeiter heim oder packen ganz
ein und nach drei Wochen steht schon mehr als die Hälfte aller Hütten leer.
Wer hat bei seinen Wochenendveranstaltungen schon so etwas erlebt?
Selbst die schlechtesten Märkte bringen zumindest das Fahrgeld und die
Verpflegung vor Ort ein… Doch hier würde jeder draufzahlen!
Und da bin ich auch schon auf dem Punkt: Der Veranstalter will sein Standgeld!
Trotz einer Anzahlung in Höhe von eintausend Euro (und selbst die wären für
einen solchen Markt viel zu viel), droht er mit gerichtlichen Schritten für
weitere dreitausend Euro.
Aber mit einem kleinen Stand hat man nur das Geld, das man verdient und
auf diesem Markt gäbe auch für niemanden die Chance, auf einen entsprechenden
Umsatz zu kommen.
Ein paar Beispiele:
Der Platz ist die meiste Zeit wie ausgestorben. Und wer sich mal darauf verirrt,
bemängelt die fehlende Werbung. Der Veranstalter sagt dann, er habe in der
ganzen Stadt Plakate aufgehängt und für insgesamt 26.000 Euro täglich im Radio
geworben.
Zweite Überraschung: Es gäbe auf dem ganzen Platz nur drei Stände, die kein
Essen oder Trinken verkaufen. Ein Glühweinverkäufer hockt neben dem anderen,
dazwischen Bratwürste. Der Veranstalter: Es gibt keine Vorschrift über das
Händler-Gastro-Verhältnis.
Aber jetzt:
Statt wie angekündigt im Zentrum, befindet sich der Platz mitten im
Ausländerviertel der Stadt, die dort mit einem Anteil von über 90%(!!)
vertreten sind. Da ginge gar nix. Die hätten nur Geld für Kirmesautomaten
wie Plüschtiergreifer und Münzschieber.
Hier meine Frage: Was könnte der Standbetreiber tun? Im Vertrag steht nur drin,
welchen Platz er kriegen sollte und das er Strom bekomme. Alles andere sind
Pflichten seinerseits. (Zum Beispiel zusammen 4000 Euro Standgeld.)
Man möchte annehmen, dass niemand unter ähnlichen Umständen noch Forderungen
stellt, aber dieser Mann will gegen alle klagen.
Ich nehme an, der schriftliche Vertrag sei erfüllt worden. - Es gab ja die
Veranstaltung und der Verkäufer konnte auch daran teilnehmen - bis schließlich
fast alle anderen weg waren.
Gibt es irgendetwas, worauf er sich berufen könnte, ein Schaustellergesetz oder
eine Haftung von seiten des Veranstalters, wenn der wirklich alles Mögliche
vermasselt hätte? (Die Liste könnte ja noch viel viel länger sein…)
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

