Schausteller - Inwieweit haftet ein Veranstalter?

Guten Tag,

angenommen jemand verdient sein Geld zum Leben mit einem Verkaufsstand auf
Märkten. Meistens gibt es dort eine prozentuale Umsatzbeteiligung für den
Veranstalter oder angemessene, feste Pauschalbeträge.
Nun kommt es zu folgendendem Problem: Mit sehr blumigen Worten könnte ein
Standbetreiber für einen sehr großen, über sechs Wochen andauernden,
Weihnachtsmarkt gewonnen worden sein.
(Rieseneinzugsgebiet, einzige Veranstaltung dieser Art, usw.)

Scharenweise reisen die Leute mit einem riesigen Warenaufgebot an und
vor Ort kommt dann die große Ernüchterung: Es ist eine einzige Katastrophe!
Nach zwei Tagen schicken die ersten ihre Mitarbeiter heim oder packen ganz
ein und nach drei Wochen steht schon mehr als die Hälfte aller Hütten leer.

Wer hat bei seinen Wochenendveranstaltungen schon so etwas erlebt?
Selbst die schlechtesten Märkte bringen zumindest das Fahrgeld und die
Verpflegung vor Ort ein… Doch hier würde jeder draufzahlen!

Und da bin ich auch schon auf dem Punkt: Der Veranstalter will sein Standgeld!
Trotz einer Anzahlung in Höhe von eintausend Euro (und selbst die wären für
einen solchen Markt viel zu viel), droht er mit gerichtlichen Schritten für
weitere dreitausend Euro.

Aber mit einem kleinen Stand hat man nur das Geld, das man verdient und
auf diesem Markt gäbe auch für niemanden die Chance, auf einen entsprechenden
Umsatz zu kommen.

Ein paar Beispiele:

Der Platz ist die meiste Zeit wie ausgestorben. Und wer sich mal darauf verirrt,
bemängelt die fehlende Werbung. Der Veranstalter sagt dann, er habe in der
ganzen Stadt Plakate aufgehängt und für insgesamt 26.000 Euro täglich im Radio
geworben.

Zweite Überraschung: Es gäbe auf dem ganzen Platz nur drei Stände, die kein
Essen oder Trinken verkaufen. Ein Glühweinverkäufer hockt neben dem anderen,
dazwischen Bratwürste. Der Veranstalter: Es gibt keine Vorschrift über das
Händler-Gastro-Verhältnis.

Aber jetzt:
Statt wie angekündigt im Zentrum, befindet sich der Platz mitten im
Ausländerviertel der Stadt, die dort mit einem Anteil von über 90%(!!)
vertreten sind. Da ginge gar nix. Die hätten nur Geld für Kirmesautomaten
wie Plüschtiergreifer und Münzschieber.

Hier meine Frage: Was könnte der Standbetreiber tun? Im Vertrag steht nur drin,
welchen Platz er kriegen sollte und das er Strom bekomme. Alles andere sind
Pflichten seinerseits. (Zum Beispiel zusammen 4000 Euro Standgeld.)

Man möchte annehmen, dass niemand unter ähnlichen Umständen noch Forderungen
stellt, aber dieser Mann will gegen alle klagen.

Ich nehme an, der schriftliche Vertrag sei erfüllt worden. - Es gab ja die
Veranstaltung und der Verkäufer konnte auch daran teilnehmen - bis schließlich
fast alle anderen weg waren.

Gibt es irgendetwas, worauf er sich berufen könnte, ein Schaustellergesetz oder
eine Haftung von seiten des Veranstalters, wenn der wirklich alles Mögliche
vermasselt hätte? (Die Liste könnte ja noch viel viel länger sein…)

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Hallo,

in diesem fiktiven Fall sieht es wahrscheinlich schlecht für den Schausteller aus. Denn in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit und insbesondere bei Verträgen zwischen 2 gewerblichen Vertragspartnern gibt es auch nicht so viele Schlupflöcher wie bei Verträgen zwischen Endverbraucher und Gewerblichen.

Und da bin ich auch schon auf dem Punkt: Der Veranstalter will
sein Standgeld!

Wenn es so im Vertrag steht wohl zu recht. :confused:

Aber mit einem kleinen Stand hat man nur das Geld, das man
verdient und
auf diesem Markt gäbe auch für niemanden die Chance, auf einen
entsprechenden
Umsatz zu kommen.

Das nennt man unternehmerisches Risiko.

Und wer sich

mal darauf verirrt,
bemängelt die fehlende Werbung. Der Veranstalter sagt dann, er
habe in der
ganzen Stadt Plakate aufgehängt und für insgesamt 26.000 Euro
täglich im Radio
geworben.

Ist das Vertragsbestandteil gewesen das der Veranstalter Werbung im gewissen Umfang betreibt?

Zweite Überraschung: Es gäbe auf dem ganzen Platz nur drei
Stände, die kein
Essen oder Trinken verkaufen. Ein Glühweinverkäufer hockt
neben dem anderen,
dazwischen Bratwürste. Der Veranstalter: Es gibt keine
Vorschrift über das
Händler-Gastro-Verhältnis.

Was steht im Vertrag zu dem Händler/Gastro-Verhältnis?

Aber jetzt:
Statt wie angekündigt im Zentrum, befindet sich der Platz
mitten im
Ausländerviertel der Stadt, die dort mit einem Anteil von über
90%(!!)
vertreten sind. Da ginge gar nix. Die hätten nur Geld für
Kirmesautomaten
wie Plüschtiergreifer und Münzschieber.

Steht dazu auch etwas im Vertrag?

Hier meine Frage: Was könnte der Standbetreiber tun? Im
Vertrag steht nur drin,
welchen Platz er kriegen sollte und das er Strom bekomme.
Alles andere sind
Pflichten seinerseits. (Zum Beispiel zusammen 4000 Euro
Standgeld.)

Den Platz hat der Schausteller ja bekommen und den Strom wohl auch, als muss er die vereinbarte Gebühr bezahlen. Eine Umsatzgarantie hat der Veranstalter ja nicht gegeben, oder doch???

Gibt es irgendetwas, worauf er sich berufen könnte, ein
Schaustellergesetz oder
eine Haftung von seiten des Veranstalters, wenn der wirklich
alles Mögliche
vermasselt hätte? (Die Liste könnte ja noch viel viel länger
sein…)

Vermasseln kann er nichts. Er kann sich eventuell nicht an Vertragsvereinbarungen halten, dann könnte man was machen, aber mangels vorliegendem Vertrag, kann man darüber nur spekulieren.

Grüße
Michael

wie gesagt
Na hallo!

Ist das Vertragsbestandteil gewesen das der Veranstalter
Werbung im gewissen Umfang betreibt?

In SEINEM Vertrag steht dazu nichts.

Könnte ich dann nicht auch „einen Markt“ veranstalten, indem
ich einen Platz irgendwo auf einem Feld miete,
„der Veranstaltung“ einen Namen gebe und einfach mal auf Werbung,
Programm oder ähnliches verzichte? Solange ich nur nichts Konkretes
in den Vertrag schreibe, müssen also alle zahlen, richtig?!

(In meinen Augen ist sowas Betrug!)

Was steht im Vertrag zu dem Händler/Gastro-Verhältnis?

Nichts.

Steht dazu auch etwas im Vertrag?

Nein.

Den Platz hat der Schausteller ja bekommen und den Strom wohl
auch, als muss er die vereinbarte Gebühr bezahlen. Eine
Umsatzgarantie hat der Veranstalter ja nicht gegeben, oder
doch???

Ach iwo.

Vermasseln kann er nichts. Er kann sich eventuell nicht an
Vertragsvereinbarungen halten, dann könnte man was machen,
aber mangels vorliegendem Vertrag, kann man darüber nur
spekulieren.

Grüße
Michael

Dank dir!!

Hi,

Ist das Vertragsbestandteil gewesen das der Veranstalter
Werbung im gewissen Umfang betreibt?

In SEINEM Vertrag steht dazu nichts.

Das ist das Problem, wenn er sich an seinen Vertrag gehalten hat, hat er rechtlich nichts falsch gemacht wofür du ihn belangen könntest. :frowning:

Könnte ich dann nicht auch „einen Markt“ veranstalten, indem
ich einen Platz irgendwo auf einem Feld miete,
„der Veranstaltung“ einen Namen gebe und einfach mal auf
Werbung,
Programm oder ähnliches verzichte? Solange ich nur nichts
Konkretes
in den Vertrag schreibe, müssen also alle zahlen, richtig?!

Das könntest du auch, aber wie auch bei dem Veranstalter in deinem konstruierten Fall, würdest du sehr schnell einen schlechten Ruf haben und es würde keiner mehr zu dir kommen wollen.

(In meinen Augen ist sowas Betrug!)

Das ist deine Meinung und du kannst sie ja auch kundtun, aber in dem Fall helfen halt nur Fakten.

Grüße
Michael

Hi,
Das sieht aber gar nicht gut aus. das Schaustellergewerbe hat es da besonders schwer, in der Regel so gut wie gar nichts definiert ist. Die einzige Vorraussetzung ist die Reisegewerbekarte um auf einem Volksfest, oder ähnlichem einen Stand betreiben zu dürfen.Der Veranstalter hingegen vermietet Standflächen an die Reisegewerbetreibenden. Wenn dann der erwünschte erfolg ausbleibt, gibt es in der Regel keine Chance auf entgangenden Gewinn.Es sei denn, der Veranstalter hat unwahre Aussagen getroffen…Beispiel…Radiowerbung, die nie stattfand. Die Aussage Zentrumnähe ist mehr oder minder Definitionsfrage…wer bestimmt denn, wo ein Zentrum ist ? Ein Zentrum kann durchaus auch eine Gegend sein, in der hauptsächlich Ausländer verkehren…
MfG