Schaustellerlizenz in Freibaedern

Hallo,

hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt wenn man in Freibaedern eine Anlage fuer Kinder aufstellen will, um damit Geld zu verdienen? Oder weiss jemand welche Institution dafuer zustaendig ist und welche Lizenzen man dafuer benoetigt?

Vielen Dank im Voraus fuer die Hilfe

Justus

Hallo,

hat jemand bereits Erfahrungen gesammelt wenn man in
Freibaedern eine Anlage fuer Kinder aufstellen will, um damit
Geld zu verdienen? Oder weiss jemand welche Institution dafuer
zustaendig ist und welche Lizenzen man dafuer benoetigt?

Hallo damit ist man nicht Schausteller, sondern ein Spassmobil oder wie man das auch immer nennen will. Sprich das Freibad oder wer auch sonst bucht einen (ohne deren GEnehmigung bzw. Wunsch geht gar nichts)
Dazu brauchts natürlich einen GEwerbeschein (einen normalen, keine Reisegerwerbekarte, da man nur auf Bestellung kommt, die man natürlich einwerben darf, aber man klopft nicht ungefragt an der Pforte um sofort mit dem Aufbau loszulegen, wie bei einem Zirkus).
Je nach Art der Anlage muss sie auch jedesmal vom Tüv abgenommen werden, oder auch nicht (dann müssen nur formal Anforderungen erfüllt sein, GS oder so)
Und eine oder mehr Versicherungen sind sicher auch anzuraten, je nachdem was dabei passieren kann.
Unpräzise Frage unpräzise Antwort.
Gruß Susanne

Hallo Susanne,

Vielen Dank fuer die Antwort. Konkret handelt es sich um ein Bungytrampolin. Wird vom TUV abgenommen und die Lizenzen sollten auch keine Problem darstellen. Warum sollte ich mich nicht direkt an die Freibaeder wenden koennen? Es stellt ja eine win-win Situation dar

Mit freundlichen Gruessen,

Justus

Hallo Susanne,

Vielen Dank fuer die Antwort. Konkret handelt es sich um ein
Bungytrampolin. Wird vom TUV abgenommen und die Lizenzen
sollten auch keine Problem darstellen. Warum sollte ich mich
nicht direkt an die Freibaeder wenden koennen? Es stellt ja
eine win-win Situation dar

Hallo du kannst dich natürlich werbend direkt an die Freibäder wenden, aber du stehst nicht wie ein Staubsaugervertreter oder Telefonwerber direkt unangemeldet mit unterschriftsreifen Vertrag und Gerät vor der Tür. Für diesen Fall (Typ Staubsaugervertreter) brauchst du eine REisegewerbekarte.

Für den Fall, dass du erst mal einen Flyer hinterlässt oder anderweitig deine Dienste anbietest (informierst) und der Kunde sich dann an dich wendet, wenn er sie in Anspruch nehmen will (dich buchen will) brauchst du keine Reisegewerbekarte (ich nenns Mal Typ Tupperparty bzw. Kleinunterhalter)

Gruß Susanne