Scheck geplatzt - was nun?

Moin,

ein Kunde hat (nach langer, laaanger Zeit) seine Rechnung per Scheck bezahlt. Scheck (nicht Euroscheck!) eingereicht, wurde auch gutgeschrieben. Heute kam dann die Rückbuchung, wg. mangelnder Deckung.

Wie geht man da am geschicktesten vor?

Der Kunde macht einen recht „zahlung-unwilligen“ Eindruck …

Ciao, Thorsten

Hi!

Erstmal ist eine Strafanzeige möglich wegen Ausstellung eines ungedeckten Schecks!

Zweitens hat er durch die „versuchte“ Zahlung den Anspruch indirket anerkannt, daher sofort zum Anwalt und Klage einreichen!

Gruß

Bernd

Hallo,
wichtiger als die Strafanzeige, denn Du möchtest ja schließlich zu Deinem Geld kommen, ist der Gang zum Rechtsanwalt. Der wird voraussichtlich im sog. Scheckprozeß klagen können, der r e l a t i v schnell zu einem Titel gegen Deinen Schuldner führt. Für die Vollstreckung begleiten Dich dann wegen Deiner Einschätzung des Schuldners meine guten Wünsche.
Gruß
Wilhelm

Hallo,

Für die Vollstreckung
begleiten Dich dann wegen Deiner
Einschätzung des Schuldners meine guten
Wünsche.

Vor allem, wenn man an x.xxx-ter Stelle der Schuldnerliste steht und alle Banken (wie so üblich) noch vor einem stehen.

Grüsse

Sven

Sofort zum Anwalt und darüberhinaus Anzeige erstatten. Meines Wissens nach steht ein Scheck einem Zahlungsversprechen gleich, somit erfüllt ein geplatzter Scheck den Tatbestand des Betruges.

Viel Erfolg

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

hier mal ein paar Antworten:

Alle §§ beziehen sich auf das Scheckgesetz

„Art. 29
(1) Ein Scheck, der in dem Lande der Ausstellung zahlbar ist, muß binnen acht Tagen zur Zahlung vorgelegt werden.“

Das heißt, sofern du innerhalb von 8 Tagen nach der Ausstellung des Schecks den Scheck einreichst, hast du erstmal alle Rechte aus dem Scheckgesetz!

"Art. 40

Der Inhaber kann gegen die Indossanten, den Aussteller und die anderen Scheckverpflichteten Rückgriff nehmen, wenn der rechtzeitig vorgelegte Scheck nicht eingelöst und die Verweigerung der Zahlung festgestellt worden ist:

  1. durch eine öffentliche Urkunde (Protest) oder

  2. durch eine schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck, die den Tag der Vorlegung angibt, oder

  3. durch eine datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle, daß der Scheck rechtzeitig eingeliefert und nicht bezahlt worden ist."

An deiner Stelle würde ich also in einen Bürobedarfhandel gehen, un dort einen Mahnbescheid kaufen, indem du deine Forderung (Den Betrag von dem Scheck) plus Zinsen (§45) angibst

"Art. 45

Der Inhaber kann im Wege des Rückgriffs verlangen:

  1. die Schecksumme, soweit der Scheck nicht eingelöst worden ist;

  2. Zinsen zu sechs vom Hundert seit dem Tage der Vorlegung. Bei einem Scheck, der im Inland sowohl ausgestellt als auch zahlbar ist, beträgt der Zinssatz zwei vom Hundert über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber sechs vom Hundert; Änderungen des Diskontsatzes sind für die Verzinsung ab Beginn des Tages wirksam, an dem die Deutsche Bundesbank die Änderung im Bundesanzeiger bekanntgemacht hat"

Damit gehst du dann zum Amtsgericht?? (oder was war das noch? hab das nochnie gemacht :stuck_out_tongue:) und kannst dir dort einen Vollstreckbaren Titel holen! (Wie das aber genau geht, kann ich dir auch net sagen?!?!)

Ich hoffe, das ich dir damit weitergeholfen habe, ansonsten melde dich nochmal!

Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Wilhelm

wichtiger als die Strafanzeige, denn Du
möchtest ja schließlich zu Deinem Geld
kommen, ist der Gang zum Rechtsanwalt.

Wer muß den Rechtsanwalt denn bezahlen, ich oder der Schuldner?

Für die Vollstreckung
begleiten Dich dann wegen Deiner
Einschätzung des Schuldners meine guten
Wünsche.

So wie ich das sehe HAT der Typ ja das Geld, er hält mich nur schon ziemlich lange hin …

Ciao, Thorsten

Hallo Thorsten,

vorläufig mußt Du das Geld für den Rechtsanwalt vorstrecken. Dieser wird es auf Deine Rechnung „obendrauf“ setzen, bei Mißerfolg aber von Dir einen Teil des Honorars setzen.

Eine günstigere Alternative sind Inkasso-Büros, die beim Eintreiben Deinem Kunden eine Gebühr in Höhe von 10% der einzufordernden Summe in Rechnung stellt oder bei Mißerfolg ca. 100 DM pauschal von Dir fordert (sind meine Erfahrungen als Gläubiger).

Wichtig bei Inkasso-Büros:
kein Büro mit „Mafia-Methoden“ wählen, sondern seriöse suchen
Wichtig bei Rechtsanwälten:
sollten auf Inkasso-Fälle spezialisiert sein (also keinen Ehe-Recht-Spezialisten)

Grüsse

Sven

P.S.: Bei einem Betrag

Wer muß den Rechtsanwalt denn bezahlen,
ich oder der Schuldner?

„Normale“ Anwälte holen sich dsa Geld nach Beendigung des Verfahrens vom Gläubiger bzw. von Dir, falls Du verlieren solltest!
Bei Vergleichen/Teilverurteilungen werden die Anwaltskosten anteilig bezahlt!

Da in diesem Falle das „Verlustrisiko“ als minimal zu bezeichnen ist, da der Gläubiger durch Übergabe des Schecks die Rechtmäßigkeit der Forderung anerkannt hat, kann ich nur empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, denn das schont Nerven und spart Zeit!

So wie ich das sehe HAT der Typ ja das
Geld, er hält mich nur schon ziemlich
lange hin …

Sorry, aber jemand der Geld hat um die Rechnung zu bezahlen spart sich die Peinlichkeit eines geplatzten Schecks, zumal das für Ihn durchaus negative Konsequenzen hat und strafbar ist!

Von Inkassobüros kann ich nur abraten! Kostet nur Geld, daß du auf jeden Fall bezahlen mußt! Ein Anwalt hingegen ist für Dich im Normalfalle kostenlos, schneller und einfacher!

Gruß

Bernd