Hallo,
angenommen, ein Scheck wird zur Bank gebracht, man erhält natürlich eine Bestätigung, nur wird der Betrag dem Konto nicht gutgeschrieben. Der Kontoinhaber kauft nach einigen Tagen mit Kreditkarte etc. ein, weil er denkt, der Scheck sei gutgeschrieben worden, dann wird aber seine Kreditkarte wegen Überziehung eingezogen.
Seine Bank erklärt zunächst, nie einen Scheck erhalten zu haben, erst nach Vorlage der Quittung macht sie weitere Recherchen, bisher ohne Erfolg. Wer kommt für die Kosten für Rücklastschriften etc. auf? Der Scheck war gedeckt, aber bei der Bank wohl unterm Tisch und in den Papierkorb gefallen.
Seine Bank erklärt zunächst, nie einen Scheck erhalten zu
haben, erst nach Vorlage der Quittung macht sie weitere
Recherchen, bisher ohne Erfolg. Wer kommt für die Kosten für
Rücklastschriften etc. auf?
Die Bank?
Ich nehme doch stark an, dass man genau dafür den Durchschlag von der Einreichung erhält, um zu beweisen, dass man einen Scheck eingereicht hat. Wenn die Bank den dann verschlampt, soll das doch wohl nicht Dein Problem sein. Die Daten vom Scheck werden ja auf den Einreicher übertragen, also kann die Buchung auch ausgeführt werden.
Gruß,
-Efchen
Die Daten vom
Scheck werden ja auf den Einreicher übertragen
Hallo Efchen,
auf der Kopie sind mal angenommen nur der Name der zu beziehenden Bank, der Name des Scheckausstellers und der Betrag angegeben, nicht die Schecknummer. Der Scheck ist auch anderweitig noch nicht abgebucht worden.
Dann ist der Einreicher nicht komplett ausgefüllt. Aber der Einreicher hat ja offensichtlich unterschrieben, dass alles okay ist. Wenn der Scheck jetzt weg ist, wüsste ich nicht, woher man die Scheckdaten nochmal bekommen sollte (es sei denn, der Scheckaussteller stellt den Scheck nochmal aus).
Ob das vom Angestellten am Schalter irgendwie fahrlässig war, nicht die Daten des Schecks komplett zu übernehmen, kann ich als Nicht-Anwalt nicht sagen. Daher kann ich auch nicht sagen, wer am Ende schuld ist.
Gruß,
-Efchen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Efchen,
die Felder des Eingabeformulars wurden komplett ausgefüllt, mehr wurde nicht verlangt. Konto oder Schecknummer wurde nicht gefragt. Danke für deine Bemühungen.
Fritz
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Hallo Efchen,
die Felder des Eingabeformulars wurden komplett ausgefüllt,
mehr wurde nicht verlangt. Konto oder Schecknummer wurde nicht
gefragt. Danke für deine Bemühungen.
Eingabeformular? Hört sich an wie Online, aber wie reicht man da einen Scheck ein? Auf dem Einreicherbeleg (Belegschlüssel 80 o.ä.) sind für jeden Scheck 4 Felder: Schecknummer, Kontonummer, BLZ bezogenes KI und Betrag. Ich würde erwarten, dass wenn ich das am Schalter abgebe, der Angestellte alle Felder ausfüllt.
Gruß,
-Efchen
Hallo Efchen,
bei dieser Bank gibt es nur 3 Felder:
- Bezogene Bank
- Name des ausgestellten Scheckbesitzers,
- Betrag.
und natürlich, wohin das Geld fließen soll.
Fertig. Nichts Online, Offline, sondern abgegeben am Bankschalter.
bei dieser Bank gibt es nur 3 Felder:
Rein interessehalber: Was ist das für eine Bank?
Ich hatte immer angenommen, dass die Belege standardisiert sind, klar sie weichen zwischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und so u.U. geringfügig ab, aber der Inhalt, d.h. die Felder sollten doch die selben sein.
- Bezogene Bank
- Name des ausgestellten Scheckbesitzers,
- Betrag.
Aber um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, aber ich würde jetzt zur Bank gehen, meinen Quittungsbeleg vorzeigen und verlangen, dass die meine Buchung ausführen. Denn der Beleg (gestempelt) dient ja als Einzahlungsbeweis. Damit solltest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein. Wenn die Bank den Scheck verschlampt (schlimm!) und dann nichtmal Einreicher hat, auf denen alle Angaben eingetragen werden (auch schlimm!) dann sollen die schauen, woher sie das Geld bekommen. Mit dem Namen (evtl. kannst Du sogar Adresse u.ä. nachliefern) und der bezogenen Bank könnte sich rausfinden lassen, wie das Konto des Ausstellers lautet. Ansonsten soll die Bank das aus eigener Tasche zahlen, ich sehe nichts, was Du falsch gemacht haben könntest.
Ich bin weder Anwalt, noch Bankangestellter, aber als Softwarehersteller für beleghaften Zahlungsverkehr tätig.
Viel Erfolg,
-Efchen
Rein interessehalber: Was ist das für eine Bank?
Hallo Efchen,
es ist „La Poste“ in Frankreich.
In der Zwischenzeit sind auch schon Kosten für nicht ausgeführte Aktionen (Abbuchungen) entstanden (jeweils 7,50 Euro). Die Bank „kümmert sich darum“, im Moment ist das Konto dadurch übers Limit hinaus überzogen.
Kein Geld mehr für Weihnachtsgans, da kann die Bank nichts dran ändern ;-(
Rein interessehalber: Was ist das für eine Bank?
Hallo Efchen,
es ist „La Poste“ in Frankreich.
Oh je. Es wäre vielleicht nicht unerheblich gewesen, in einem deutschen
Forum darauf hinzuweisen, dass es gar nicht um eine deutsche Bank geht.
Da hätt ich mir jegliche Antwort sparen können, denn ich war natürlich
von einer deutschen Bank ausgegangen, so wie sicher jeder hier bei W-W-W
in den Rechtsforen auch von deutschem Recht ausgeht.
im Moment ist das Konto
dadurch übers Limit hinaus überzogen.
Das kann Dir auch in Deutschland passieren, wenn Du einen Scheck einreichst,
denn das passiert immer unter „Eingang vorbehalten“.
Gruß,
-Efchen
Oh je. Es wäre vielleicht nicht unerheblich gewesen, in einem
deutschen
Forum darauf hinzuweisen, dass es gar nicht um eine deutsche
Bank geht.
Da hätt ich mir jegliche Antwort sparen können, denn ich war
natürlich
von einer deutschen Bank ausgegangen, so wie sicher jeder hier
bei W-W-W
in den Rechtsforen auch von deutschem Recht ausgeht.
Hallo Efchen, ich glaube nicht, daß sich das deutsche und französische Recht da sehr unterscheiden.
Das kann Dir auch in Deutschland passieren, wenn Du einen
Scheck einreichst,
denn das passiert immer unter „Eingang vorbehalten“.
Dieser Scheck konnte nicht unter „Eingang vorbehalten“ registriert werden, denn damit ist wohl der Geldeingang, nicht der Schckeingang gemein. Es ging mir bei meiner Frage ja auch nicht um irgendwelche banktechnische Belange, sondern die Haftung.
Gruß Fritz
Gruß,
-Efchen