Hallo,
ich habe mal eine Frage zur leider längst vergangenen Zeit der Eurocheques.
Es wurde immer wieder eindringlichst gewarnt, Scheck und Scheckkarte gemeinsam aufzubewaren.
Ich selber habe es jedoch immer erlebt, wenn ich mir mit einem Scheck selber Geld auszahlen lies, dass die Bank das Geld gegen den Scheck ausgezahlt hat, ohne die rückseitige Kartennummer bei der ausgebenden Bank abzufragen.
Meine Frage ist, welchen Sinn der Ratschlag hatte, wenn bei einer Auszahlung sowieso nicht geprüft wird ob die Kartennummer richtig ist?
Danke
Hi
Es wurde immer wieder eindringlichst gewarnt, Scheck und
Scheckkarte gemeinsam aufzubewaren.
Ich selber habe es jedoch immer erlebt, wenn ich mir mit einem
Scheck selber Geld auszahlen lies, dass die Bank das Geld
gegen den Scheck ausgezahlt hat, ohne die rückseitige
Kartennummer bei der ausgebenden Bank abzufragen.
Aber die Unterschrift auf der Scheckkarte wurde schon mit der Unterschrift auf dem Scheck verglichen, oder?
Denn darum ging es ja in der Hauptsache, die Unterschriften sollten übereinstimmten.
Gruß
Edith
Hallo,
die Unterschriften wurden z.T. verglichen, wenn ich eine Auszahlung von meinem eigenen Konto vorgenommen habe, aber wenn ich selber einen Eurocheque als Zahlungsmittel erhalten habe, konnte ich bei der Auszahlung der Bank ja keinen Nachweis über die Unterschrift etc. vorlegen. Die Auszahlung wurde in dem Fall ohne weitere Prüfung vorgenommen. Ich bin mir in dem Fall nicht ganz sicher ob von mir ein Ausweis verlangt wurde, ich meine aber dass dies nicht der Fall war.
Hallo
Die Kontrolle der Unterschrift, Kartennummer und Karte wurde durch dem Scheckempfänger durchgeführt. Bei Vorlage dieses Schecks bei der Bank wurde der Scheckbetrag (ich glaub max. 400 € wurden garantiert, auch bei nicht gedecktem Konto) dem Einlieferer auf sein Konto gutgeschrieben. Das heisst, der Scheck wurde von der Bank wie ein Verrechnungsscheck mit garantierter Auszahlung behandelt, Barauszahlungen waren für Dritte nicht möglich.
Eine fehlende oder falsche Schecknummer machte den garantierten EC Scheck zum ganz normalen Verrechnungsscheck ohne garantierte Auszahlung.
Direkte Barauszahlungen von nicht kontoführenden Banken oder auch Geschäften (auch das war möglich) wurden nur mit Karte und Scheck mit Nummer, der zudem vor den Augen der Bänker unterschrieben werden musste, durchgeführt.
Gruss vonsales