Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zu einem Orderscheck!
Ich, Bernd, möchte jemanden, „XYZ“ einen Orderscheck schicken, und sicherstellen das nur der Empfänger „XYZ“ diesen einlösen kann!
Jetzt verstehe ich das mit dem Indossament nicht richtig:
Wenn ich vorne drauf schreibe: AN: XYZ - dann muss ich auf der Rückseite auch zusätzlich noch mal draufschreiben: „Von Bernd an: XYZ“ und unterschreiben, weil ich den Scheck ja weiterreiche, habe ich das richtig verstanden?!
Und der Empfänger XYZ kann dann diesen Scheck einfach einlösen, bei welcher Bank er auch immer ist?
Ich hoffe Sie können mir als Laie weiterhelfen,
viele Grüsse,
Bernd
Hallo Bernd,
ich kenne mich nur im italienischen Scheckrecht aus, aber es wird nicht viel anders sein.
Wenn Du vorne den Scheck an die Order von YXZ ausstellst, brauchst Du auf der Rückseite nichts mehr zu schreiben.
Auf der Rückseite indossiert der Begünstigte also XYZ den Scheck zum Einzug an seine Bank.
In Italien versieht man den Scheck aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der Geldwäsche bei Beträgen > 5.000 Euro mit der Klausel NICHT ÜBERTRAGBAR, oder/und man kreuzt ihn auf der Vorderseite mit zwei // über den ganzen Scheck.
Hoffe Dir geholfen zu haben
Gruß aus Südtirol
Edi
Hallo Edi,
Ahhh, vielen lieben Dank für Deine sehr hilfreiche Antwort, da weiss ich nun Bescheid!
Ich wünsche Dir ein angenehmes Wochenende,
Bernd