Scheckbetrug?

Hallo zusammen!
Ich hatte gestern schon zum Thema „Hausdurchsuchung“ gepostet, danke für die Antworten.
Die Sache spitzt sich langsam zu: Nun ist mir mitgeteilt worden, dass mein ehemaliger Auftraggeber mir noch mehr Sachen in die Schuhe schieben will (Diebstahl von Büromaterial u.ä.). Nicht nur, dass er mich mit seiner Zahlungsunwilligkeit in ernsthafte Probleme bringt (die Bank steigt mir langsam aufs Dach), offenbar ist er festen Willens, mich für meine „Dreistigkeit“, einen Mahnbescheid zu erlassen, leiden zu lassen.
Ich werde da nun nicht mehr tatenlos zuschauen und auch Massnahmen einleiten. Zum Beispiel ist mir vom Auftraggeber ein ungedeckter Scheck überreicht worden, nachdem dieser geplatzt ist, präsentierte man mir einen Online-Kontoauszug, aus dem die Überweisung an mich hervorging, diese ist von seiner Bank aber auch nicht ausgeführt worden. Ich weiss sicher, dass mindestens 3x auch andere Mitarbeiter dort einen ungedeckten Scheck erhalten haben. Hier liegt doch ein Scheckbetrug vor, oder? Und ist die nicht durchgeführte Überweisung als Betrug zu erachten? Wenn ich dieses zur Anzeige bringe, wäre es sinnvoll eine Kopie dieser Anzeige an die Auskunfteien (Schufa, Creditreform, Infoscore usw. ) zu schicken?
Versteht ich bitte nicht falsch: Ich bin nicht rachsüchtig, aber diese Firma hat mich um mein Geld gebracht. Ich kriege ungedeckte Schecks und Überweisungen und stehe nun selber bis zum Hals in der Sch*****. Ein kurzes Gespräch wie: „Entschuldigung, wir haben augenblicklich leichte Schieflage“ zum richtigen Zeitpunkt hätte es mir möglich gemacht, noch umzudisponieren, stattdessen aber nur leere Versprechungen und keine Zahlungen. Ich denke, sowas muss bestraft werden.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Thomas

Hi,
ein nicht gedeckter Scheck oder ein nicht eingelöster Scheck ist noch kein Scheckbetrug. zum Betrug gehört immer eine Absicht, zumindest die, sich einen Vorteil zu Lasten anderer zu verschaffen. Wenn ihm diese Absicht nicht nachgewiesen werden kann, wird man ihm keinen Betrug vorwerfen können.
In deiner Lage wäre es langsam ratsam, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sich um deine Forderung zu kümmern.
Es gibt wirksame Mittel, die auch schnell eingesetzt werden können, z.B. Insolvenzantrag, Klagen verschiedener Art, usw.
Auf keinen Fall solltest du dich von deinen Emotionen vereinnahmen lassen. Das schadet immer und läßt keine vernünftigen Entscheidungen zu, es benebelt den klaren blick. Und deshalb ist eine neutrale und emotionsfreie Person wie ein Rechtsanwalt sehr brauchbar.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco!
Danke für Deine Antwort. Ich denke schon, dass hinter dem „falschen“ Scheck und auch der „leeren“ Überweisung ein Wille stand, mich für ein paar Tage ruhig zu stellen, damit ich arbeite. Und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich nicht der Einzige war, der so behandelt wurde, könnte man ja ein System dahinter vermuten.
Mein grosses Problem jetzt ist: Ich bin Freiberufler, seit einem 3/4-Jahr und ich habe mir bis jetzt noch keinen Rechtschutz leisten können. Und nachdem die Firma mich jetzt so abgezogen hat, kann ich nichtmal mehr die nächste Miete zahlen, geschweige denn einen Vorschuss an einen Anwalt. Trotzdem liege ich mit meinem Einkommen über dem Sozialhilfesatz, so dass ich mir die Prozesskostenhilfe auch abschminken kann. Und nun ist guter Rat teuer. Ein Insolvenzantrag ist andererseits auch schon mal vorgeschlagen worden. Ist es möglich, so etwas auch als Nichtjurist zu formulieren und einzureichen? Meine Durststrecke wird ja nicht ewig dauern und in 3 Monaten kann ich auch wieder einen Anwalt bezahlen.

Grüsse
Thomas

Hallo Thomas!

Eine Arbeit hat nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Der gewünschte Erfolg war nämlich ein Geldeingang. Geld, das Du dringend brauchst. In dieser Situation kann es nur ein Ziel geben: Kurzfristig Geld beschaffen! Das klingt platt, aber Du bist auf einem gänzlich anderen Weg. Du kümmerst Dich nämlich darum, ob jemand vielleicht doch mit bösem Vorsatz ungedeckte Schecks herausgab. Dich interessiert, ob bei anderen Leuten Software mit einer Einzellizenz auf mehreren Plätzen läuft und erstrebst die Bestrafung anderer Leute. Das ist alles nebensächlich, führt Dich nicht weiter, kostet Energie, Zeit und wieder Geld. Wenn Dein ehemaliger Auftraggeber jetzt kein Geld hat, dann kannst Du Deine Zeit nur in nutzlosen Aktionen vertrödeln. Alles in der Hoffnung, mit Drohgebärden eine Zahlung zu erzwingen.
Deshalb: Eröffne keine Nebenkriegsschauplätze! Kümmere Dich nicht um anderer Leute Software-Lizenzen! Lasse dusselige Anschuldigungen an Dir abtropfen und erhebe Deinerseits keine Vorwürfe und Anschuldigungen! Kümmere Dich nur um Deine Arbeit und ziehe die Lehre aus diesem Mißerfolg. Eine Lehre kann sein, daß Du in kürzeren Abständen Abschlagszahlungen vereinbarst, was ansonsten durchaus üblich ist. Dafür werden von vornherein Zeitpunkte oder Arbeitspakete vereinbart, an deren Ende eine Zahlung zu erfolgen hat.

Zunächst kümmerst Du Dich um einen neuen Auftrag. Irgendwelche Kontakte, die sich aktivieren lassen, wird es in der Vergangenheit ja gegeben haben. Dann mit Volldampf rein in die Arbeit und schnellstmöglich eine Rechnung über eine Abschlagzahlung stellen. Parallel dazu beauftragst Du einen Anwalt. Nein, nicht mit der Verfolgung irgendwelcher Unregelmäßigkeiten. Das wäre zum Fenster heraus geworfenes Geld. Beauftrage den Advokaten ausschließlich mit der Einziehung Deiner Forderung. Mit dem Anwalt mußt Du reden, ihm Deine Situation schildern. Du wirst einen Anwalt finden, der bereit ist, mit seinem Honorar etwas zu warten.

Damit Du nicht noch an anderen Fronten Ärger bekommst, redest Du mit Deinem Vermieter und unbedingt mit der Bank. Denen kommst Du bitte auch nicht mit Räuberpistolen und Geschichten über kriminelle Machenschaften, sondern nur mit einem für Dich bitteren Forderungsausfall und diesen und jenen neuen Aufträgen. Wenn man dort nämlich sieht, daß Du Deine Zeit verplemperst, ist das nicht unbedingt der Boden, auf dem Überbrückungskredite gedeihen. Nur neue Aufträge mit festgelegten Terminen für Geldeingänge sind eine Gesprächsbasis mit dem Banker.
Hoffentlich hast Du nicht den Fehler gemacht und wolltest Dein Briefpapier unbedingt mit dem Namen einer Großbank schmücken. Bei der örtlichen Kartoffelbank oder Sparkasse bist Du in aller Regel besser aufgehoben. Die sind der geeignetere Partner für den Freiberufler oder Gewerbetreibenden. Aber auch nur, wenn Du zielstrebig in Deinem Job arbeitest, Dich um Aufträge kümmerst und plausible Zahlen vorlegst. Das nur am Rande.

Bevor Du zur Bank gehst, erstelle bitte eine realistische Ertragsvorschau. Eine einfache Excel-Datei mit ein paar nachvollziehbaren Erläuterungen reicht schon. Berücksichtige dabei auch die Anwaltskosten des aktuellen Falls und schreibe die Forderung sicherheitshalber erst einmal ab. So geht der vorsichtige Kaufmann vor und das wird auch der tatsächlichen Situation am nächsten kommen. Im Moment wenigstens.

Juristische Auseinandersetzungen wird man als Selbständiger vielleicht nie ganz vermeiden können. Aber man sollte es versuchen. Es ist nämlich die ineffizienteste und teuerste Art, seine Zeit zu vergeuden. Leute, die dauernd beim Steuerberater hocken und ständig einen Rechtsanwalt brauchen, sind in aller Regel lausige und/oder windige Kaufleute. Dabei passieren die meisten Fehler beim Angebot und bei der Auftragsvergabe. Über Monate sich hinziehende Arbeiten werden oftmals nicht in überprüfbare und zu bezahlende Arbeitspakete zerlegt. Entgegen landläufiger Meinung geht das immer, auch bei Software. Es muß einfach im Interesse reibungsloser Abwicklung gehen. Wer das immer durchzieht, macht die Anwälte arbeitslos und hat zufriedene Kunden.

Gruß
Wolfgang

Hi Thomas,
du kannst das für den Betriebssitz deines Kontrahenten zuständige Insolvenzgericht (immer das Amtsgericht am Sitz des örtlich zuständigen Landgerichtes) aufsuchen und dein Anliegen dem Rechtspfleger vortragen. Er kann die Voraussetzungen prüfen und ggfs. den Antrag für dich formulieren. Das ist kostenfrei.

Du kannst auch den Staatsanwalt auf die gleiche Art und Weise ansprechen, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass hier betrogen wird. Deine Anzeige kannst du mündlich erstatten.

Doch bedenke vorher genau, was für ein Ding du da lostreten wirst! Was passiert, wenn du Insolvenzantrag stellst und Anzeige wegen Betrug erstattest? Die Firma deines Kontrahenten könnte geschlossen werden. Seine Existenz ist hin. Wegen Betrugs verurteilt zu werden, raubt ihm jede Möglichkeit, eine neue Existenz aufzubauen usw.
Wie wird er sich verhalten? Wird er dann eines Tages mit einem Vorschlaghammer vor deiner Wohnungstür stehen?

Moralisch ist die Sache nach deiner Schilderung eindeutig zu bewerten. Demnach sollte sein Verhalten auch Konsequenzen haben. Aber welche Mittel einzusetzen sind und in welcher Dosierung, muß reiflich überlegt sein.
Viel Glück.

Francesco

Hi Wolfgang,
das ist ein ausgezeichneter Beitrag. Herzlichen Glückwunsch.
Gruß,
Francesco

Aber welche Mittel einzusetzen sind und in welcher
Dosierung, muß reiflich überlegt sein.

Hallo Francesco!

Deine Aussage sollten sich viele Leute, die Forderungen einziehen, hinter den Spiegel stecken.

Eine Kuh, die man melken will, darf man nicht zuvor schlachten. Jedes nervöse Hantieren am Abzug (Insolvenzantrag, strafrechtliche Maßnahmen) muß unterbleiben, wenn Zahlung des Schuldners das Ziel ist. Man kann einem Schuldner das Leben so schwer machen und ihn so diskreditieren, daß ihm seine Bank nicht mehr helfen will und daß ihm nur noch das Ende seiner wirtschaftlichen Existenz bleibt. Geldeingang darf man sich von diesen Maßnahmen natürlich nicht erhoffen.

Ganz abgesehen davon ist es für jeden Selbständigen der falsche Weg, „verbrannte Erde“ bei seinen in Schwierigkeiten geratenen Auftraggebern zu hinterlassen. Wirtschaftliche Probleme führen oft zu nicht ganz sauberem Gebahren. Wenn man aber nicht gleich die schwerste juristische Keule schwingt, läßt sich vieles wieder kitten. Gläubiger, die dennoch schwerstes Geschütz auffahren, müssen wissen, daß Insolvenzverfahren oft mangels Masse überhaupt nicht eröffnet werden oder mit einer lächerlich geringen Quote für die Gläubiger enden.

Schuldner und Gläubiger können noch miteinander reden und als Kaufleute miteinander umgehen, wenn die Schuld tituliert ist. Man wird Vorsicht walten lassen, aber die Geschäftsverbindung dennoch pflegen. Es kommen auch wieder bessere Zeiten. Sowas kann eine dauerhafte, belastbare Geschäftsbeziehung werden. Der Freiberufler macht keine Masse, er lebt von wenigen Dauerkunden. Jeder einzelne Kunde ist wertvoll und man pflegt diese Beziehung auch bei Schlechtwetter.

Fast alle, die über viele Jahre selbständig sind, durchleben auch irgendwann schwere Zeiten. Forderungen öffentlicher Kassen im Kreuz, offene Gehälter und Lieferanten, die Rechtsanwälte bemühen. Dabei beobachtet man Juristen, die ihr Seminarwissen ohne Fingerspitzengefühl mit unendlicher Dummheit zur Anwendung bringen und andere, die letztlich viel schneller zum Ziel kommen, wenn es überhaupt noch etwas zu holen gibt. Diese Leute bewirken einen vollstreckbaren Titel und vereinbaren für den Schuldner tragbare Raten. Sie könnten auch alles sofort fordern und sich in Spitzfindigkeiten über irgendwelche Unregelmäßigkeiten verlieren. Aber das bringt nichts, jedenfalls keinen Geldeingang.

Fazit: Mit der Bereitschaft, unangenehme Begleiterscheinungen von Notlagen nicht übermäßig zu bewerten, kommt man mit der richtigen Dosierung von Druckmitteln zum Ziel und erhält (stabilisiert vielleicht sogar) eine Geschäftsbeziehung.
Dafür muß man eigentlich nur emotionslos sein Ziel im Auge behalten. Wer Geld will, aber Strafverfolgung veranlaßt, verfehlt dieses Ziel mit Sicherheit. Rachegelüste haben eben im Geschäftsleben nichts verloren. Es sind die Gelüste von Verlierern. Wer dann auch noch den Moralapostel und Hilfspolizisten spielt, der überall streng zu ahndenden Unrat wittert, hat auf ganzer Linie verloren, nämlich Geld, eine Kunden und viel Zeit.

Gruß
Wolfgang

^Wo du recht hast hast du recht, aber das ist einfacher gesagt als getan, aber werd ich mir auch merken für die Zukunft

Mfg
Roger

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