Hallo zusammen!
Ich hatte gestern schon zum Thema „Hausdurchsuchung“ gepostet, danke für die Antworten.
Die Sache spitzt sich langsam zu: Nun ist mir mitgeteilt worden, dass mein ehemaliger Auftraggeber mir noch mehr Sachen in die Schuhe schieben will (Diebstahl von Büromaterial u.ä.). Nicht nur, dass er mich mit seiner Zahlungsunwilligkeit in ernsthafte Probleme bringt (die Bank steigt mir langsam aufs Dach), offenbar ist er festen Willens, mich für meine „Dreistigkeit“, einen Mahnbescheid zu erlassen, leiden zu lassen.
Ich werde da nun nicht mehr tatenlos zuschauen und auch Massnahmen einleiten. Zum Beispiel ist mir vom Auftraggeber ein ungedeckter Scheck überreicht worden, nachdem dieser geplatzt ist, präsentierte man mir einen Online-Kontoauszug, aus dem die Überweisung an mich hervorging, diese ist von seiner Bank aber auch nicht ausgeführt worden. Ich weiss sicher, dass mindestens 3x auch andere Mitarbeiter dort einen ungedeckten Scheck erhalten haben. Hier liegt doch ein Scheckbetrug vor, oder? Und ist die nicht durchgeführte Überweisung als Betrug zu erachten? Wenn ich dieses zur Anzeige bringe, wäre es sinnvoll eine Kopie dieser Anzeige an die Auskunfteien (Schufa, Creditreform, Infoscore usw. ) zu schicken?
Versteht ich bitte nicht falsch: Ich bin nicht rachsüchtig, aber diese Firma hat mich um mein Geld gebracht. Ich kriege ungedeckte Schecks und Überweisungen und stehe nun selber bis zum Hals in der Sch*****. Ein kurzes Gespräch wie: „Entschuldigung, wir haben augenblicklich leichte Schieflage“ zum richtigen Zeitpunkt hätte es mir möglich gemacht, noch umzudisponieren, stattdessen aber nur leere Versprechungen und keine Zahlungen. Ich denke, sowas muss bestraft werden.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Thomas