Scheckeinreicher - vorgedruckt?

Hallöchen! Ich habe folgendes Problem: möchte per Post einen Scheck einreichen, habe aber keinen Vordruck mehr da. Leider kann ich mir auch keinen bei meiner Filiale holen, da ich bis zum Ende der 8-Tages-Frist nicht daheim bin. Wenn ich mich richtig erinnere, sind ja Kreditinstitut und BLZ vorgedruckt, sodaß ich auch nicht einfach bei einem anderen Kreditinstitut einen besorgen kann. Die Sparkasse hat leider auch keine Formulare online, habe aber bei einem anderen Kreditinstitut welche gefunden. Da sind zwar auch vorgedruckt aber man das ja bearbeiten und dann ausdrucken und komplett (also auch die BLZ und Kreditinstitut) ausfüllen. Weiß jemand, ob sowas auch angenommen wird oder kommt man nur mit den vorgedruckten Dingern weiter? DANKE!!!

kann ich mir auch keinen bei meiner Filiale holen, da ich bis
zum Ende der 8-Tages-Frist nicht daheim bin. Wenn ich mich

von was für einer Frist redest du da?

Du kannst Schecks auch noch nach Wochen einreichen, nur ist der Scheckaussteller dann nicht mehr uneingeschränkt zur Einlösung verpflichtet.

Dies befreit ihn jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht insgesamt.

Ist die Einreichung berechtigt und stimmt mit dem Scheck-Buch überein, dann wird der auch bezahlt.

Die Frist ist nur zum Schutz beider, falls der Scheck mal verloren geht und später von einem unberrechtigten eingereicht wird. Nicht um dir Hektik bei der einreichung zu bescheren.

gruss
winkel

danke für die antwort. meines wissens nach gibts aber eine 8-tages-frist. danach ist die bank nicht mehr verpflichtet, das teil einzulösen. mag sein, daß das in der praxis nicht immer so gehandhabt wird aber da ich bisher noch nie was mit schecks zu tun hatte, weiß ich auch nicht, wie das meine sparkasse handhabt.

Hallo susanne,

es ist richtig, dass deine Bank theoretisch den Scheck nicht mehr e.V, gutscheiben müsste, sondern eventuell ihn n.E. gutschreibt. Soviel in der Theorie. Wenn es nicht gerade Monate sind ist das in der Praxis erst mal exal, denn ein Scheck ist bei Sicht zahlbar. (Zumindest in D)

Die bezogene Bank selbst ist sowieso nicht verpflichtet den Scheck einzulösen, falls keine ausreichene Deckung auf dem Kundenkonto da ist.

Wenn dies der nicht Fall ist wird sie den Scheck in jedem Fall einlösen.
Und die Zahlungsverpflichtung des Ausstellers dir gegenüber besteht weiterhin. Der kann sich nicht darauf berufen einen Scheck ausgestellt zu haben und du hättest nun halt Pech, dass du zu langsam warst (darauf wollte Winkel hinaus)

Gruß ivo
*Vorlegungsfristen werden erst richtig interessant wenn es um Auslandsschecks geht und eventuell ausländisches Scheckrecht)*

Hallo Susanne,
gei meiner Bank ging das auch mal ohne Vordruck.
Mach ein Anschreiben, auf dem alle Angaben des Schecks sowie das Konto, auf das eingezahlt werden soll, aufgeführt sind. (BLZ, Kto.-Nr. Schecknummer, etc.)
Je mehr Angaben, desto wahrscheinlicher, dass du nichts vergessen hast.
Oder ruf deine Bank einfach mal an und frag nach.

Gruß
HaWeThie

Hallo Susanne,

wenn du nicht ständig Schecks in größerer Zahl einreichst kannst du üblicherweise auf die Einreicherformulare verzichten. Nach Umzug wollte ich acuh eigentlich meine Bank wechseln, weil mir u.a. die gelegentlichen Schecks in der Einreichung zu unpraktisch waren. Mein Bankberater meinte dazu nur, dass ich doch einfach nur die Kontonummer auf die Rückseite schrieben müsste und dann ab damit. Klappt bei mir immer vollkommen problemlos. Kontonummer hinten drauf, ein vorgefertigter Kurzbrief für die Adresse dazu in den Umschlag und fertig.

Gruß vom Wiz

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