Scheckgültigkeit

Hallo,

ich habe etwas bei privat ins Ausland versteigert und dafür einen Scheck bekommen. Den habe ich aber nicht gleich eingelöst, sondern erst beim Umzug wiedergefunden. Den Scheck mag dei Bank jetzt nicht mehr einlösen (Scheck ist vom Juli 2004), auch der Käufer will mir keinen neuen mehr ausstellen. Ist das korrekt so?

Viele Grüße,
Rudolf

Hallo Rudolf,

nach wie vor hast du natürlich den Anspruch auf das Geld.
Natürlich sind die Vorlegungsfristen vorbei. Das ändert aber nichts an deinem Anspruch auf die Zahlung.

Welche Bank will dir das nicht mehr gutschreiben? Deine Hausbank?

Sie soll den Scheck zum Inkasso geben, also zur Gutschrift nach Eingang des Gegenwerts. Damit trägt sie kein Risiko für den Falle der Nichteinlösung durch die bezogene Bank…

Schwieriger wird es, falls es die Bank des Ausstellers ist, die den Scheck nicht einlösen möchte. Dann kannst du dich nur an den Aussteller wenden. Da ihm der Scheck nie belastet wurde, kann er sich auch nicht damit rausreden, dass der per Scheck gezahlt hat.

Aber ein generelles „Pech gehabt“ würde ich ausschliessen.

Gruss ivo

Hallo!

nach wie vor hast du natürlich den Anspruch auf das Geld.
Natürlich sind die Vorlegungsfristen vorbei. Das ändert aber
nichts an deinem Anspruch auf die Zahlung.

Aber ein generelles „Pech gehabt“ würde ich ausschliessen.

Irgendwann verjährt die Forderung. Wann das aber bei Privatgeschäften mit dem Ausland ist, kann sicher im Recht-Brett jemand sagen.

Cu Rene