Hallo,
vor einiger Zeit ging hier mal das Thema durch, dass das Abheben mit der Kreditkarte und sofortige Einzahlen auf das Girkonto, um dort Deckung herzustellen bis zur Abbuchung der Kreditkartenabrechnung als strafbare Handlung einzustufen ist. Hat da jemand mal ne Info (oder auch nur eine Meinung:smile:) zu? Danke!
Jens
Ist das Giro von dem die Kreditkarte abgebucht wird das selbe wie das Einzahlungskonto, könnte ich mir das vorstellen.
Definitiv weiß ich aus 1. Hand (Visa lässt grüßen), ist die Kreditkarte von einem fremden Institut als das Giro selbst, kann man einem nichts vorwerfen. Du kannst ja auch hingehen und Refinanzierungen machen, Kredite umschichten etc. pp.
Grüße
Daniel
Hallo Jens,
es handelt sich um folgende Paragraphen: § 266 StGB, KWG § 37
und du meinstest diese Diskussion:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Die Sachlage ist allerdings nicht immer so klar, daher ergänze ich die Frage von damals mit dem Geschehen seinerzeit, da sie mich als Betriebsratsmitglied weithin zu beschäftigen hatte:
Der Vorwurf der Geschäftsleitung gegenüber meinem Kollegen war in so fern falsch, weil es sich bei der Kreditkarte um eine von unserer Bank selbst an Ihn ausgegebene Karte handelte und das darauf zur Verfügungstehende Limit ein von der Bank eingeräumtes Limit darstellt.
Da die Bank Kreditkartenlimite auf des Girokonto selbst draufrechnen muss bei der Kundenbetrachtung konnte also kein Postlaufkredit vorliegen.
Letztendlich konnte sie aber drauf bestehen die Karte abzugeben… (was nicht mehr notwendig war, da dies der Kollege schon lange gemacht hatte)
Gruß Ivo