Hallo. Wir sind grade aus unserer Mietwohnung ausgezogen und in einer Flügeltür wo mehrere Scheiben (alles die gleichen) drin sind ist in einer Scheibe ein Riss den wir verursacht haben. nun gibt es dieses Glas nicht mehr da die tür sehr,sehr alt ist! müssen wir nun die ganze Tür neu Verglasen lassen oder nur das Glas wo der Riss drin ist mit einer Ähnlichen scheibe??? wir haben keine Glas Versicherung und müssen den Schaden nun selber tragen. wer kann mir da weiter helfen?
nein an FAQ 1129 halten.
Übrigens bin ich mir sicher, dass ein Glaser Glasscheiben besorgen sollten auch im alten Desigen.
Guten Tag,
eine komplett neue Verglasung würde eventuell den Wert der Sache steigern und dem Vermieter einen Vorteil verschaffen. Dazu bist du nicht verpflichtet. Die Abnutzung ist durch die Miete (die du ja zahlst) in der Regel abgegolten.
Schäden gehören leider nicht zur normalen Abnutzung, die musst du begleichen. Allerdings richtet sich die Schadensumme nach dem Alter der Sache un der Länge des Mietverhältnisses. Du wirst also anteilig zur Rechenschaft gezogen.
Beispiel: Wenn du einen Kratzer in einem 15 Jahre alten Parket verursachst, kann kein Mensch von dir verlangen, dass du einen komplett neuen Boden verlegst und damit die Mietwohnung aufwertest.
Rede mit deinem Vermieter darüber, vielleicht könnt ihr euch irgendwie gütig einigen. Z.B lasst ihr komplett neue Gläser anbringen, und du zahlst je nach Mietdauer und Alter der Sache nur einen Bruchteil.
Lass dich vom Vermieter nicht einschüchtern, dass du alles selbst zahlen musst!
Liebe Grüße
Was hat die Länge des Mietverhältnisses damit zu tun?
vnA
Ich sehe hier die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung und nicht einer Glasversicherung. Glasversicherungen decken Eigenschäden, hier handelt es sich aber um einen Schaden an fremdem Eigentum.
vnA
Ich sehe hier die Zuständigkeit der Haftpflichtversicherung
und nicht einer Glasversicherung.
da man für die eigene Wohnung eine Glasversicherung abschließen kann, sind solche Schäden nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Gruß Merger
Ergänzung:
E Einschluss von Mietsachschäden
Ausgeschlossen sind:
- Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten,
c) Schäden an Glas- und Kunststoffscheiben, die über eine Glasversicherung versichert werden können.
Gilt das auch wenn kein Mietverhältnis mehr besteht?
vnA
Gilt das auch wenn kein Mietverhältnis mehr besteht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Auszug nach Beendigung des Mietverhältnisses statt gefunden hat.
Ergänzend müsste dann geprüft werden, wann sich der Schaden ereignet hat.
Gruß Merger
PS: wenn ein Glasschaden an einer anderen Mietwohnung, Fenster im Hausflur, bzw. an der Haustür entstanden wäre, dann wäre es ein Schaden für die Privathaftpflicht.