Hallo Sebastian,
die beiden können, wenn sie sich einig sind, zusammen einen Anwalt nehmen. Sie sollten vorher alle wichtigen Bereiche abgesprochen haben
(Kinder, Zugewinn, Mietwohnung, Versorgungsausgleich).
Bei einverständlichen Ehescheidungen wird meist gegenseitiger Verzicht erklärt, die im Haushalt befindlichen Gegenstände werden einvernehmlich aufgeteilt.
Es empfiehlt sich, mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung zu treffen.
In der Gerichtsverhandlung muss dann „pro forma“ ein zweiter Anwalt mit anwesend sein. Das ist dann zumeist ein junger Mitarbeiter oder befreundeter Kollege des Anwalts, der gegen ein Stundenhonorar einen der Parteien vertritt.
Wichtig ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide die Ehe als zerrüttet betrachten. Hinsichtlich des Trennungsjahres kann das Ehepaar auch erklären, bereits ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung „getrennt von Tisch und Bett“ gelebt zu haben.
Wenn alle Punkte geklärt sind, dauert es meist nicht sehr lange bis zu dem Ausspruch der Scheidung. Je nach Gericht ca. 3 bis 6 Monate.
Viele Grüsse,
Simone