Scheidung?

Meine Freundin ist noch verheiratet und will sich jetzt scheiden lassen.
Sie ist sich mit Ihrem Mann einig und ein Anwalt soll zusammen
genommen werden.

Was ist hier zu berücksichtigen, gibt es etwas, was man noch bedenken/beachten soll?
Wie lange dauert so etwas?
Was kostet so etwas?

Vielen Dank!

Grüße
Sebastian

Hallo,

selbst wenn sich deine freundin mit ihrem noch ehemann einen anwalt nehmen sollte, dann wird das noch ganz schön ins geld gehen.
sind sie sich wirklich so einig? vorallem wegen unterhalt, kinder etc. wäre das erste mal dass sowas nicht im streit endet.

die günstigere variante ist da dann schon man macht es mit einem notar. man kann vor dem notar eine urkunde aufsetzen lassen in der beurkundet wird dass die ehe aufgelöst wird. meines erachtens kommt man da billiger weg. man kann vor dem notar die gleichen verhandlungen führen aber der verlangt für die verhandlungen nichts oder eniger als der anwalt.
der anwalt berechnet erst den streitwert (= wert der verhandelt wird). rechnen wir mal ein haus (250,000) und dann noch so allgemeine mittelständische sachen (15,000) und schon sind wir bei 265,000. daraus gibt es eine tabelle in der festgelegt ist wieviel ein anwalt verlagen darf. ein vergleichswert bei 7500 eur sind das 750 eur. naha jetzt kannst du es dir ungefähr ausrechnen.

ich denke da ist die variante notar billiger.

man könnte auch die angelegenheit ohne anwalt und selbst vor gericht erledigen, das erfordert allerdings ziemlich kenntnis wie ein verfahren ablaufen zu hat.

ich hoffe ich konnte dir helfen.

mfg
d.schramm
abv24.de

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anwaltszwang!
hallo d.,

sorry, aber so funktioniert das nicht!
in deutschland gibt es bei einer ehescheidung anwaltsZWANG!
ein anwalt berechnet seine gebühren bei einer scheidung nach dem streitwert (das hast du richtig erfasst). aber er berechnet nicht den streitwert! wenn sich die beiden (noch)eheleute einig sind, dass einer von beiden die mio-schwere villa und die luxusjacht bekommt, dann wird darum nicht gestritten, die dinger fallen also nicht als STREITwert an!
wenn man sich einig ist, dann setzt man den streitwert meinetwegen bei 2000 euro an und der gemeinsame anwalt bekommt nicht so viel kohle…

liebe grüße,
tinchen

wenn du so Kunden berätst…
gibts bald viele Hausbrände *ggg

Hi!

Deine Aussage ist blanker Unsinn - unterlass bitte solche Ratschläge - das kann betroffene viel kosten!!!

Gruß

Bernd

Hallo Sebastian,

die beiden können, wenn sie sich einig sind, zusammen einen Anwalt nehmen. Sie sollten vorher alle wichtigen Bereiche abgesprochen haben
(Kinder, Zugewinn, Mietwohnung, Versorgungsausgleich).

Bei einverständlichen Ehescheidungen wird meist gegenseitiger Verzicht erklärt, die im Haushalt befindlichen Gegenstände werden einvernehmlich aufgeteilt.

Es empfiehlt sich, mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung zu treffen.

In der Gerichtsverhandlung muss dann „pro forma“ ein zweiter Anwalt mit anwesend sein. Das ist dann zumeist ein junger Mitarbeiter oder befreundeter Kollege des Anwalts, der gegen ein Stundenhonorar einen der Parteien vertritt.

Wichtig ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide die Ehe als zerrüttet betrachten. Hinsichtlich des Trennungsjahres kann das Ehepaar auch erklären, bereits ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung „getrennt von Tisch und Bett“ gelebt zu haben.

Wenn alle Punkte geklärt sind, dauert es meist nicht sehr lange bis zu dem Ausspruch der Scheidung. Je nach Gericht ca. 3 bis 6 Monate.

Viele Grüsse,
Simone

Vielen Dank euch allen!!!
Wieviel Geld kann ‚nicht so viel‘ sein?

Danke !

Grüße Caro

Man kann keinen Anwalt gemeinsam nehmen! Da käme dieser ja unter Umständen in Interessenkonflikte.
Bei einem Verfahren ist ein finanziell günstiger Fall der:

Eine Partei nimmt sich einen Anwalt, die andere Partei braucht dann keinen.
Ein Anwalt ist zwingend vorgeschtrieben.
Risiko: Wenn man sich dann doch nicht so einig ist, ist der nicht vertretene Partner im Nachteil.

Gruß Norbert

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Man kann keinen Anwalt gemeinsam nehmen! Da käme dieser ja
unter Umständen in Interessenkonflikte.
Bei einem Verfahren ist ein finanziell günstiger Fall der:

Eine Partei nimmt sich einen Anwalt, die andere Partei braucht
dann keinen.
Ein Anwalt ist zwingend vorgeschtrieben.
Risiko: Wenn man sich dann doch nicht so einig ist, ist der
nicht vertretene Partner im Nachteil.

Endlich mal die korrekte Antwort, wobei man ergänzen muss, dass die Partei, die den Antrag stellt anwaltlich vertreten sein muss, der Antragsgegner, wenn er keinen eigenen Antrag stellt, nicht.

Das Märchen vom gemeinsamen Anwalt ist aber wohl nicht tot zu kriegen, und die Sache mit den Honorarvereinbarungen beschränkt sich auch auf außergerichtliche tätigkeit. Das gerichtliche Verfahren läuft schön nach BRAGO über das dreifache Monatsnetto-Einkommen der beiden Parteien.

Gruß vom Wiz

Hallo!

Das Märchen vom gemeinsamen Anwalt ist aber wohl nicht tot zu
kriegen

Vielleicht kommt das davon, dass das in manchen Staaten durchaus möglich ist - ich war nämlich auch gerade verwundert, habe aber vom deutschen Scheidungsrecht keine Ahnung. In Österreich kann man sich für eine einvernehmliche Scheidung zB schon einen gemeinsamen Anwalt nehmen, da recthlich keine widerstreitenden Interessen vorliegen, weil eine einvernehmliche Scheidung nur beantragt werden kann, wenn es bereits einen Scheidungsvergleich gibt, der dem Gericht vorgelegt wird. Für eine einvernehmliche Scheidung ist auch verfahrensrechtlich ein gemeinsamer Antrag beider Ehegatten bei Gericht zu stellen. Nach normalerweise 15 Minuten Verhandlung ist die Ehe dann geschieden. Bei einer streitigen Scheidung ist das natürlich anders.

Gruß
Tom

Hi allerseits,

Anwaltszwang besteht nur für die Partei, die Anträge ins Verfahren einbringt (z.B. den Scheidungsantrag oder Beweisanträge). Stimmt die andere Partei nur zu (wenn man sich bspw. vorher über ALLE Scheidungsfolgen geeinigt hat, dann braucht die zustimmende Partei KEINEN Anwalt.

Allerdings warne ich davor, sich nicht anwaltlich beraten zu lassen. Oft scheint eine Vereinbarung gut, aber später stellt sich raus, dass doch bestimmte Dinge nicht bedacht worden sind. Hier ist mE eine einseitige Beratung wichtig, eine gemeinsame Vereinbarung kann durchaus vorher mit einem Anwalt/Notar oder Mediator erarbeitet werden.

Zu den Gebüren:
Der Streitwert für das Scheidungsverfahren selbst ist das 3-fache Nettoeinkommen beider Ehegatten. Für minderjährige Kinder werden üblicherweise 250 Euro abgezogen. Dazu kommt noch - von Gericht zu Gericht in unterschiedlicher Höhe - ein Zuschlag aufgrund der Vermögensverhältnisse. Der Mindeststreitwert für die Scheidung beträgt 2000 Euro.
An dem oben genannten Streitwert orientieren sich dann die Anwalts- und Gerichtsgebühren (Prozessgebühr, Verhandlungsgebühr, Beweisgebühr, Auslagenpauschale, etc.)
Also alles in allem nicht wirklich trivial.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff

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Einspruch Euer Ehren
Hallo Norbert,

die Antwort, wonach die beiden keinen gemeinsamen Anwalt nehmen können ist nicht korrekt. In der Praxis wird diese Vorgehensweise von sehr vielen so ausgeführt. Sie lassen sich gemeinsam aus Kostengründen von einem Anwalt beraten, im Termin erscheinen dann jedoch 2 Anwälte (meistens Kollegen, die sich gut kennen). Das geht allerdings nur dann, wenn sich die beiden wirklich vollkommen einig sind.

Viele Grüsse,
Simone

Man kann keinen Anwalt gemeinsam nehmen! Da käme dieser ja
unter Umständen in Interessenkonflikte.
Bei einem Verfahren ist ein finanziell günstiger Fall der:

Standesrecht
Hallo!

Eine Frage: ist das nicht ein Verstoß gegen anwaltliches Standesrecht - also ich denke da an unzulässige Doppelvertretung?

Gruß
Tom