im herbst zieht mein kind zu seinem vater. danach will ich arbeiten. sein vater verlangt, dass ich die scheidung jetzt schon forciere, und begründet das damit, dass er jetzt ja auch arbeitet. als ich ihm geantwortet hab, dass ich mich mit dem neuen job scheiden lassen will, weil ich dann mehr als nur prozesskostenbeihilfe für den rechtsstreit nutzen kann, sagte er: „du bist gescheitert. der gesetzgeber sieht vor, dass du arbeitest.“
ähm, wie ist noch mal meine rechtslage als noch-hausfrau bei trennungsunterhalt?
ist die zwangseinweisung gleichzeitig eine annullierung der ehe? wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ein partner den anderen während eines scheidungsverfahren zwangseinweisen lassen kann? olivers walters hinweis im sozialwissenschaftsbrett hat mich hellhörig gemacht. erwachsenenbehindertenbetreuungseinrichtungen werden ja von der krankenkasse finanziert.
ist die zwangseinweisung gleichzeitig eine annullierung der
ehe?
Nein.
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ein partner den
anderen während eines scheidungsverfahren zwangseinweisen
lassen kann?
Gering.
Wenn Ehepartner sich bei häuslichen Streitigkeiten immer gegenseitig in die Psychiatrie einweisen lassen könnten, dann wäre die Psychiatrie ziemlich voll und der Krankekassenbeitrag bei 30%.
olivers walters hinweis im
sozialwissenschaftsbrett hat mich hellhörig gemacht.
erwachsenenbehindertenbetreuungseinrichtungen werden ja von
der krankenkasse finanziert.
im herbst zieht mein kind zu seinem vater. danach will ich
arbeiten.
sein vater verlangt, dass ich die scheidung jetzt
schon forciere, und begründet das damit, dass er
jetzt ja auch arbeitet.
ich sehe nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. soviel ich weiss, ist trennungsunterhalt höher als der unterhalt nach einer scheidung - ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber, dass die berechnugnsgrundlage anders ist. vielleicht weiss das jemand anders hier genauer?
als ich ihm geantwortet hab, dass ich mich mit dem
neuen job scheiden lassen will, weil ich dann mehr als nur
prozesskostenbeihilfe für den rechtsstreit nutzen kann, sagte
er: "du bist gescheitert.
der gesetzgeber sieht vor, dass du arbeitest."
so einfach ist das nicht.
ähm, wie ist noch mal meine rechtslage als noch-hausfrau bei
trennungsunterhalt?
im ersten jahr der trennung musst du nicht arbeiten oder dich um arbeit bemühen. danach muss die arbeit auch angemessen sein, wobei dann die frage aufkommt, was angemessen ist - es heisst dazu allgemein „Er [oder sie] muß jedoch nur eine angemessene Erwerbstätigkeit annehmen, die seiner Ausbildung, dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und der gesellschaftlichen Stellung während der Ehe entspricht.“
solange dein ex allerdings seine ansprüche nicht formal bei dir „einklagt“, würde ich mir da nicht so gedanken drüber machen. will sagen, lass dich nicht unter druck setzen.
wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ein partner den
anderen während eines scheidungsverfahren zwangseinweisen
lassen kann?
Gering.
Wenn Ehepartner sich bei häuslichen Streitigkeiten immer
gegenseitig in die Psychiatrie einweisen lassen könnten, dann
wäre die Psychiatrie ziemlich voll und der Krankekassenbeitrag
bei 30%.
Wenn Dritte mit ins Spiel kommen und eine Selbst- oder Fremdgefährdung im entscheidenden Moment mindestens plausibel ist sowie die Anamnese dazu passend, halte ich das nicht für sooo unwahrscheinlich. Aber es würde wohl die Scheidung verzögern…
so etwas kommt vor, aber glaube mir: die überwiegende Anzahl der Scheidungen wird nur unter Beteiligung von Juristen, nicht unter Beteiligung von Psychiatern, durchgezogen.
Natürlich kommt es häufig vor, dass sich der nichtpsychotische Ehepartner wegen der Psychose des anderen scheiden lässt.
Gruß
Yoyi
Wenn Dritte mit ins Spiel kommen und eine Selbst- oder
Fremdgefährdung im entscheidenden Moment mindestens plausibel
ist sowie die Anamnese dazu passend, halte ich das nicht für
sooo unwahrscheinlich. Aber es würde wohl die Scheidung
verzögern…
solange dein ex allerdings seine ansprüche nicht formal bei
dir „einklagt“, würde ich mir da nicht so gedanken drüber
machen. will sagen, lass dich nicht unter druck setzen.
heißt das, er kann mich nicht zwingen, bis zur scheidung auf´s arbeitsamt oder zur ergotherapie zu gehen? mit zwangseinweisungen hat er offensichtlich mehr erfahrung als du.
Wenn Ehepartner sich bei häuslichen Streitigkeiten immer
gegenseitig in die Psychiatrie einweisen lassen könnten, dann
wäre die Psychiatrie ziemlich voll und der Krankekassenbeitrag
bei 30%.
wo ist da ein filter? im osten wirst du schnell als I.M. denunziert oder in die psychiatrie abgeschoben. die vielen epileptiker müssen ja irgendwoher kommen. im osten eben aus so noch nicht geschiedenen ehen.
Wenn Dritte mit ins Spiel kommen und eine Selbst- oder
Fremdgefährdung im entscheidenden Moment mindestens plausibel
ist sowie die Anamnese dazu passend, halte ich das nicht für
sooo unwahrscheinlich. Aber es würde wohl die Scheidung
verzögern…
geld ist wichtig. er wird in ruhe bilanzieren, denke ich. prozesskostenbeihilfe hat er schon beantragt. das sorgerecht für die kinder beansprucht er inzwischen nicht mehr vollständig.
so etwas kommt vor, aber glaube mir: die überwiegende Anzahl
der Scheidungen wird nur unter Beteiligung von Juristen, nicht
unter Beteiligung von Psychiatern, durchgezogen.
Natürlich kommt es häufig vor, dass sich der nichtpsychotische
Ehepartner wegen der Psychose des anderen scheiden lässt.
ja, und darum geht es mir. ich will mich scheiden lassen mit einem zeitplan, den er so momentan ablehnt. mit der scheidung selbst ist er inzwischen einverstanden, seitdem er eine neue partnerin gefunden hat, die ihm halt gibt. arbeit ist wichtig. deshalb war ich von 1997 bis 2003 regelmäßig auf dem arbeitsamt und habe mich an vielen stellen beworben, obwohl meine familie mich vor ort gebraucht hatte.
ich will, dass
unser sohn im sommer zu ihm zieht,
ich mich dann außerhalb von dresden bewerbe und
die scheidung mit dem veränderten unterhalt dann vollzogen wird.
er befürchtet aber, dass ich keine arbeit bekomme und ihm dadurch stärker auf der tasche liege. deshalb rechnet er mit einer betreuung in der erwachsenenbehindertenbetreuung, um seine kosten zu dämpfen.
denunziert oder in die psychiatrie abgeschoben. die vielen
epileptiker müssen ja irgendwoher kommen. im osten eben aus so
noch nicht geschiedenen ehen.
Hallo Biggi,
Du scheinst etwas zu wissen…erzähle!
Dachsgruß
solange dein ex allerdings seine ansprüche nicht formal bei
dir „einklagt“, würde ich mir da nicht so gedanken drüber
machen. will sagen, lass dich nicht unter druck setzen.
heißt das, er kann mich nicht zwingen, bis zur scheidung auf´s
arbeitsamt oder zur ergotherapie zu gehen?
das heisst erstmal, reden kann er ja viel. wenn er meint, berechtigte ansprüche zu haben, muss er sie auch geltend machen. dafür gibt es vorbestimmte schritte, die zu tun sind. zum beispiel muss er sie schriftlich geltend machen. wenn es soweit ist, dann schleunigst zum anwalt.
mit zwangseinweisungen hat er offensichtlich
mehr erfahrung als du.
hab dich grad weiter unten im threat gelesen
„er befürchtet aber, dass ich keine arbeit bekomme und ihm dadurch stärker auf der tasche liege. deshalb rechnet er mit einer betreuung in der erwachsenenbehindertenbetreuung, um seine kosten zu dämpfen.“
hast du das schriftlich von ihm? wenn ich mich nicht täusche, ist das nötigung. mindestens.
ich kenn mich tatsächlich in den detailfragen rund um scheidung, unterhalt etc. nicht aus und wie da was gewichtet wird. allerdings, und das ist meine grundsätzliche empfehlung, ich würde mich diesbezüglich nur auf schriftliches einlassen und dann einen anwalt zu rate ziehen. also, wenn er was von dir will, soll er dir in aller form schreiben - alles andere ist in meinen augen schikane und terror.