Scheidung

Hallo,

stellt euch folgende Situation vor:

Ehepaar (nennen wir es A & B) trennen sich. Diese haben zusammen ein Kind,
welches bald studiert (also noch finanzielle Unterstützung bekommt, obwohl
schon ausgezogen).
A hat nun eine neue Freundin C (mit Kind 7 Jahre alt).
A und B besitzen ein Haus, welches noch nicht abbezahlt ist.
A will zukünftig mit C (und Kind) in dem Haus wohnen.
B muss sich eine Wohnung suchen.
A und C sind voll berufstätig. Da A aber alleine Finazierung und Unterhalt für
B (nicht berufstätig) nicht bezahlen kann, muss C helfen. Die Hälfte des
bereits bezahlten Hausanteils bekommt B ausgezahlt, dafür muss C einen Kredit
aufnehmen. Damit wird zukünftig C (statt B) im Grundbuch eingetragen.

A hat nun den Vorschlag gemacht, dass aus steuergründen A & B sich nicht
scheiden lassen, sondern nur getrennt wohnen. Damit würde auch genug Unterhalt
für das gemeinsame Kind übrigbleiben. Die Hausangelegenheit bleibt wie oben
beschrieben.

Hat A / B / C mit dieser Regelung Nachteile zu befürchten?
Worauf müssen die Betreiligten achten?
Was würdet ihr den Beteiligten (besonders B) raten?

Gruß
Tato

Hi,

stellt euch folgende Situation vor:

Ehepaar (nennen wir es A & B) trennen sich. Diese haben
zusammen ein Kind,
welches bald studiert (also noch finanzielle Unterstützung
bekommt, obwohl
schon ausgezogen).

soweit normal.

A hat nun eine neue Freundin C (mit Kind 7 Jahre alt).

ehefeindliches Verhalten?!
Zumindest setzt sich B diesem Vorwurf aus. Während der Ehe muss alles unterlassen werden, was die Ehe gefährdet. Es gibt immer noch Richter, die hier sehr streng (& konservativ) urteilen.
Etwas anderes ist es, wenn der Scheidungsantrag gestellt ist oder beide (A und B) übereinstimnmend die Ehe für gescheitert erklären.

A und B besitzen ein Haus, welches noch nicht abbezahlt ist.

auch eher der Regelfall.

A will zukünftig mit C (und Kind) in dem Haus wohnen.
B muss sich eine Wohnung suchen.

Wieso das?! B kann, wenn Sie Miteigentümerin des Hauses ist, nicht so einfach aus dem Haus geworfen werden. Das Haus ist EHE-Wohnung!

A und C sind voll berufstätig. Da A aber alleine Finazierung
und Unterhalt für
B (nicht berufstätig) nicht bezahlen kann, muss C helfen.

B wird wohl aufgrund der 7 Unterhaltstatbestände einen RECHTS-Anspruch auf Unterhalt haben!

Die
Hälfte des
bereits bezahlten Hausanteils bekommt B ausgezahlt, dafür muss
C einen Kredit
aufnehmen. Damit wird zukünftig C (statt B) im Grundbuch
eingetragen.

Ob das so sinnvoll ist …

A hat nun den Vorschlag gemacht, dass aus steuergründen A & B
sich nicht
scheiden lassen, sondern nur getrennt wohnen. Damit würde auch
genug Unterhalt
für das gemeinsame Kind übrigbleiben.

Geht es um die steuerlichen Vergünstigungen? Denn Trennungsunterhalt muß er genauso zahlen wie Nacheheunterhalt, wenn B einen Rechtsanspruch hat.

Hat A / B / C mit dieser Regelung Nachteile zu befürchten?

Nur 2 von ganz vielen Probs:
Was ist mit dem Versorgungsausgleich? A wird weiter seine Rente für B ansparen. Der Versorgungsausgleich kann unter gewissen Umständen ausgeschlossen werden. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Warum sollte B dieses Spiel mitspielen? Sie nimmt z.B. wenn Sie das Haus jetzt an A verkauft, nicht mehr an der Wertsteigerung des Hauses teil. Diese Wertsteigerung würde, so der gesetzliche Güterstand gilt, in den Zugewinn fallen.

Was hat C davon? Sie ist mit einem gebrauchten Mann zusammen, den das Gesetz für seine Frau B verantwortlich macht. Er wird - wahrscheinlich - B lebenslang Unterhalt zahlen müssen.

Worauf müssen die Betreiligten achten?
Was würdet ihr den Beteiligten (besonders B) raten?

Mindestens A und B sollten sich in jedem Fall anwaltlch (Fachanwalt für Familienrecht) beraten lassen! Keine Mandatserteilung, sondern eine Beratung.

Zudem rate gibt es die Möglichkeit in einem moderierten Gespräch (Mediation) zw. A und B oder zw. allen Beteiligten die Chancen und Risiken dieses Vorhabens konkret zu bearbeten.

Aus meiner Erfahrung ist eine saubere einvernehmliche Scheidung allemal besser, als eine unsauber gelöste dauerhafte Trennung. Der Gesetzgeber wird im Zweifel immer auf die eheliche Solidarität pochen. Hier ist zuviel offen, zuviel ungeklärt.

Sonnige Grüsse, Gabi
(wenn Dich das Thema Mediation interessiert, mail me)

Moin Tato,

ich musste mir deinen Text erst mal etwas umbasteln.

Ehepaar (nennen wir es Ehemann & Ehefrau) trennen sich. Diese haben
zusammen ein Kind, welches bald studiert (also noch
finanzielle :Unterstützung bekommt, obwohl
schon ausgezogen).
Ehemann hat nun eine neue Freundin (mit Kind 7 Jahre alt).
Ehemann und Ehefrau besitzen ein Haus, welches noch nicht
abbezahlt ist.
Ehemann will zukünftig mit Freundin (und Kind) in dem Haus wohnen.
Ehefrau muss sich eine Wohnung suchen.
Ehemann und Freundin sind voll berufstätig.

Da der Ehemann aber nicht alleine die Finazierung und
den Unterhalt für die Ehefrau(nicht berufstätig) nicht bezahlen kann,
muss Freundin helfen.

Die Zahlungen des Unterhaltes (für beide Unterhaltsberechtigten) sind abhängig vom Gehalt des Ehemanns. Für das Kind in diesem Falle auch vom Gehalt der Ehefrau, da hier der Unterhalt nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird, sondern ein fester Satz von 600 € zu zahlen ist. Der ist hälftig seitens der Ehepartner aufzubringen.
Das Gehalt der Freundin bleibt vollkommen außen vor !!

Zudem ist die Ehefrau in erster Linie verpflichtet für Ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen, also einer Arbeit mit Einkommen nachzugehen. Da hier anscheinend keine Gründe vorliegen dies nicht zu tun (Kind lebt nhicht mehr im Haus und wäre selbst wenn ohnehin schon zu alt), hat die Ehefrau bei Unterhaltsverhandlungen zunächst einmal schlechte Karten.

Die Hälfte des bereits bezahlten Hausanteils bekommt die Ehefrau
ausgezahlt,

Wer hat denn den Wert des Hauses ermittelt? Oder wird hier vielleicht nur der hälftige Anteil der bereits bezahlten Kreditverträge angerechnet? Ein Haus kann in seiner Lebenszeit durchaus Wertsteigerungen Erfahren.

dafür muss die Freundin einen Kredit aufnehmen. Damit wird zukünftig
die Freundin (anstelle der Frau) im Grundbuch eingetragen.

Edel !! Fakt ist jedoch, das hier seitens der Kreditverträge die (ja wahrscheinlich von Ehemann und Ehefrau unterschrieben wurden) eine sog. gesamtschuldnerische Haftung besteht. Wenn die Bank hier nicht mitspielt, weil es zu unsicher erscheint das die neue Freundin auch bleibt, haben die Ehepartner schlechte Karten.

Der Ehemann hat nun den Vorschlag gemacht, dass aus steuergründen der
Ehemann und die Ehefrau sich nicht scheiden lassen, sondern nur
getrennt wohnen. Damit würde auch genug Unterhalt für das gemeinsame
Kind übrigbleiben.

Das ist nicht richtig. Dauernd getrennt lebende werden behandelt wie geschiedene, also in Steuerklasse 1. Lediglich der Ehepartner mit Kind kommt in Steuerklasse II.

Die Hausangelegenheit bleibt wie oben beschrieben.

Sehr schön, ist wenigstens das geregelt. Billiger kommt die neue Freundin ja auch nicht an ein Haus.

Hat A / B / C mit dieser Regelung Nachteile zu befürchten?
Worauf müssen die Betreiligten achten?
Was würdet ihr den Beteiligten (besonders B) raten?

Anscheinend möchte hier die Ehefrau sehr nobel sein. Ich rate eher zu einer Scheidung die Versorgungsausgleich Haus (Teilungsversteigerung) etc. regelt. Hört sich zwar brutal an, aber solche sachen kann man auch gütlich über die Runden bringen.

Im übrigen gibt es hier ein sehr interessantes Forum das sich mit solchen Angelegenheiten befasst:

http://www.treffpunkteltern.de/modules.php?op=modloa…

Ebenfalls sonnige Grüße aus dem süden von Bremen und lass den Kopf nicht hängen.

Der Ratlose

PS: Hier im Norden scheint die Scheidungsrate sehr hoch zu sein. Woran mag das liegen ??

gebrauchter Mann (off Topic)
— snip —

Was hat C davon? Sie ist mit einem gebrauchten Mann zusammen,
den das Gesetz für seine Frau B verantwortlich macht. Er wird

  • wahrscheinlich - B lebenslang Unterhalt zahlen müssen.

—snip—

Der Ausdruck „gebrauchter Mann“ könnte direkt aus dem Feminismus-Brett stammen; sind wir ab einem gewissen Alter nicht alle „gebraucht“? (aber immer noch besser als „verbraucht“)

gruß - hans
***

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Hallo Ratloser,

—snip—

Die Zahlungen des Unterhaltes (für beide
Unterhaltsberechtigten) sind abhängig vom Gehalt des Ehemanns.
Für das Kind in diesem Falle auch vom Gehalt der Ehefrau, da
hier der Unterhalt nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle
berechnet wird, sondern ein fester Satz von 600 € zu zahlen
ist. Der ist hälftig seitens der Ehepartner aufzubringen.

Das mit dem Unterhalt ist ja hochinteressant - kannst Du mir bitte eine Fundstelle liefern? Wovon hängt es konkret ab, ob nach Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist oder nicht?

gruß - hans
***

Hallo Hans,

ob DT oder nicht hängt davon ab, ob der Unterhaltsbedürftige
a) bereits volljährig und
b) privelegiert ist.

>

Dies ist aber im geschilderten Fall nicht gegeben, da die Tochter ja bereits ausgezogen und anscheinend älter als 18 ist.

Es ist somit kein Betreuungsunterhalt mehr zu leisten sondern Barunterhalt. Und somit:
>

Wichtig in dieser Beziehung ist jedoch :
>

Eigene verdienste, auch die aus Nebenjobs, können u.U. mit dem Unterhalt der Unterhaltsberechtigten Person verrechnet werden. Wie es sich in dieser Hinsicht mit BaFöG verhält, weiss ich nicht.

Ich empfehle dir in dieser Beziehung den bereits genannten Link. Hier gibt es spezialisten die sich ausschließlich mit dem Thema Unterhalt und Scheidung befassen.
Hier noch einmal:

http://www.treffpunkteltern.de über das DropDownMenüp „Foren“ gelangst du ins „Familienrecht-Forum“
unter http://www.vaeterseiten.de (geht auf die gleiche Seite) findest du den Link „Unterhalt ab 18“

Hoffe geholfen zu haben.
Viel Spaß und schöne Grüße

der Ratlose

Vielen Dank, vor allem für die Links (0.w.T.)
.

Moin,

Der Ausdruck „gebrauchter Mann“ könnte direkt aus dem
Feminismus-Brett stammen;

nein :smile: das tut er nicht.
Er stammt aus einem Buch, das sich sehr fundiert und gut mit der Ehe mit einem bereits verheirateten Mann auseinandersetzt. Im Schatten der Ersten. Für jeden zu empfehlen, der/die sich mit dem Gedanken trägt, einen geschiedenen Mann (mit Unterhaltspflichten) zu heiraten.

Sonnige Grüsse,
Gabi

Hi,

Die Zahlungen des Unterhaltes (für beide
Unterhaltsberechtigten) sind abhängig vom Gehalt des Ehemanns.
Für das Kind in diesem Falle auch vom Gehalt der Ehefrau, da
hier der Unterhalt nicht mehr nach der Düsseldorfer Tabelle
berechnet wird, sondern ein fester Satz von 600 € zu zahlen
ist.

Die Düsseldorfer Tabelle hat KEINE Rechtskraft. Es gibt immer wieder Richter, die im Einzelfall zu anderen Ergebnissen kommen. Zudem sind die 600 Euro schon an der oberen Grenze des Unterhalts. Es wird immer abgewogen zwischen den Interessen des Unterhalt begehrenden Kindes und der Leistungsfähigkeit der Eltern!

Zudem ist die Ehefrau in erster Linie verpflichtet für Ihren
Lebensunterhalt selbst aufzukommen, also einer Arbeit mit
Einkommen nachzugehen.

Nein, dazu ist sie erst NACH der Scheidung verpflichtet. Und das eben auch nur dann, wenn sie sich nicht auf einen der 7 Unterhaltstatbestände berufen kann. Und das können nach der entsprechend langen Ehedauer fast alle Unterhaltsberechtigten!

Anscheinend möchte hier die Ehefrau sehr nobel sein. Ich rate
eher zu einer Scheidung die Versorgungsausgleich Haus
(Teilungsversteigerung) etc. regelt. Hört sich zwar brutal an,
aber solche sachen kann man auch gütlich über die Runden
bringen.

Wie ich bereits sagte: besser eine saubere Scheidung als eine unsauber allein gestrickte Trennung. Kein Rechts-Laie kann an alle Fuß-Angeln denken!

Sonnige Grüsse,
Gabi

Hallo!

Der Ausdruck „gebrauchter Mann“ ist unpassend. Menschen (egal ob Mann oder Frau) sind keine Sachen, sondern eben Menschen, und deshalb ist ein solcher Ausdruck unpassend, im konkreten Fall überdies in völlig unakzeptabler Weise diskriminierend und vorverurteilend.

Das ist übrigens genauso mit dem Begriff der „Ich-AG“ - ein Mensch wird zur Kapitalgesellschaft - genauso unpassend (das passt höchstens in das Weltbild derer, für die der Mensch schlichtwegs auf „Humankapital“ reduziert wird.

Gruß
Tom

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Hallo & Danke für eure Antworten,

Schon mal vorweg, es geht hier um eine (noch?) friedliche Trennung. A wird B
Unterhalt zahlen, ohne dazu gezwungen zu werden. A & B wollen die Sache mit dem
Unterhalt für das gemeinsame Kind (bekommt kein Bafög, da Vater zuviel verdient

  • muss er auch, da sonst das Haus nicht bezahlt werden könnte) in Ruhe klären.
    Möbel und Kleinkram, die sich in 30 Jahren Ehe so angesammelt haben werden
    aufgeteilt.
    A & B können/wollen in Ruhe über alles reden

Fraglich ist nur, ob A irgendwie B zu etwas überredet bzw. etwas vorenthält

Der oben erwähnte Vorschlag, B könne im Haus wohnen bleiben funktioniert leider
nicht.
B ist nicht berufstätig und könnte mit einem geringen Einkommen das Haus nicht
bis zur Rente abbezahlen, abgesehen einmal davon, dass die Banken nicht
mitspielen, weil zuviel Risiko besteht

Das C damit günstig an ein Haus kommt ist klar! Sie zahlt meinen Informationen
nach nur etwa 1/4 vom Kaufpreises.
Was tun?
Wenn B kein Geld hat um das Haus abzubezahlen…
Wenn die Immobilienpreise (angeblich?) im Keller sind und damit der
Wiederverkaufswert gering ist …
Wenn das gemeinsame Kind von A&B kein Geld haben wird, weil es ja studiert…

Außerdem gibt A mit C zusammen Geld (Urlaub, Schmuck, Geschenke…) aus, was ja
eigentlich noch zur Hälte B gehört.

Anscheinend möchte hier die Ehefrau sehr nobel sein. Ich rate eher zu einer
Scheidung die Versorgungsausgleich Haus (Teilungsversteigerung) etc. regelt.
Hört sich zwar brutal an, aber solche sachen kann man auch gütlich über die
Runden bringen.

Was ist das genau?

Irgendwer hat folgendes geschrieben:

Das ist nicht richtig. Dauernd getrennt lebende werden behandelt wie
geschiedene, also in Steuerklasse 1. Lediglich der Ehepartner mit Kind kommt
in Steuerklasse II.

Das ist in dieser Sache von Bedeutung. Damit wäre es Quatsch sich nicht
Scheiden zu lassen, wenn es ohnehin keine steuerlichen Vorteile gibt.

Ich finde das alles ziemlich verwirrend, möchte aber eine Benachteiligung von B
vermeiden.

Gruß
Tato