Hi,
stellt euch folgende Situation vor:
Ehepaar (nennen wir es A & B) trennen sich. Diese haben
zusammen ein Kind,
welches bald studiert (also noch finanzielle Unterstützung
bekommt, obwohl
schon ausgezogen).
soweit normal.
A hat nun eine neue Freundin C (mit Kind 7 Jahre alt).
ehefeindliches Verhalten?!
Zumindest setzt sich B diesem Vorwurf aus. Während der Ehe muss alles unterlassen werden, was die Ehe gefährdet. Es gibt immer noch Richter, die hier sehr streng (& konservativ) urteilen.
Etwas anderes ist es, wenn der Scheidungsantrag gestellt ist oder beide (A und B) übereinstimnmend die Ehe für gescheitert erklären.
A und B besitzen ein Haus, welches noch nicht abbezahlt ist.
auch eher der Regelfall.
A will zukünftig mit C (und Kind) in dem Haus wohnen.
B muss sich eine Wohnung suchen.
Wieso das?! B kann, wenn Sie Miteigentümerin des Hauses ist, nicht so einfach aus dem Haus geworfen werden. Das Haus ist EHE-Wohnung!
A und C sind voll berufstätig. Da A aber alleine Finazierung
und Unterhalt für
B (nicht berufstätig) nicht bezahlen kann, muss C helfen.
B wird wohl aufgrund der 7 Unterhaltstatbestände einen RECHTS-Anspruch auf Unterhalt haben!
Die
Hälfte des
bereits bezahlten Hausanteils bekommt B ausgezahlt, dafür muss
C einen Kredit
aufnehmen. Damit wird zukünftig C (statt B) im Grundbuch
eingetragen.
Ob das so sinnvoll ist …
A hat nun den Vorschlag gemacht, dass aus steuergründen A & B
sich nicht
scheiden lassen, sondern nur getrennt wohnen. Damit würde auch
genug Unterhalt
für das gemeinsame Kind übrigbleiben.
Geht es um die steuerlichen Vergünstigungen? Denn Trennungsunterhalt muß er genauso zahlen wie Nacheheunterhalt, wenn B einen Rechtsanspruch hat.
Hat A / B / C mit dieser Regelung Nachteile zu befürchten?
Nur 2 von ganz vielen Probs:
Was ist mit dem Versorgungsausgleich? A wird weiter seine Rente für B ansparen. Der Versorgungsausgleich kann unter gewissen Umständen ausgeschlossen werden. Das muss im Einzelfall geprüft werden.
Warum sollte B dieses Spiel mitspielen? Sie nimmt z.B. wenn Sie das Haus jetzt an A verkauft, nicht mehr an der Wertsteigerung des Hauses teil. Diese Wertsteigerung würde, so der gesetzliche Güterstand gilt, in den Zugewinn fallen.
Was hat C davon? Sie ist mit einem gebrauchten Mann zusammen, den das Gesetz für seine Frau B verantwortlich macht. Er wird - wahrscheinlich - B lebenslang Unterhalt zahlen müssen.
Worauf müssen die Betreiligten achten?
Was würdet ihr den Beteiligten (besonders B) raten?
Mindestens A und B sollten sich in jedem Fall anwaltlch (Fachanwalt für Familienrecht) beraten lassen! Keine Mandatserteilung, sondern eine Beratung.
Zudem rate gibt es die Möglichkeit in einem moderierten Gespräch (Mediation) zw. A und B oder zw. allen Beteiligten die Chancen und Risiken dieses Vorhabens konkret zu bearbeten.
Aus meiner Erfahrung ist eine saubere einvernehmliche Scheidung allemal besser, als eine unsauber gelöste dauerhafte Trennung. Der Gesetzgeber wird im Zweifel immer auf die eheliche Solidarität pochen. Hier ist zuviel offen, zuviel ungeklärt.
Sonnige Grüsse, Gabi
(wenn Dich das Thema Mediation interessiert, mail me)