Guten Abend,
wer kennt sich aus? Ich habe gehört, dass nach jetzigem Scheidungsrecht eine Ehe nach einem Jahr getrennt lebens geschieden werden kann, auch wenn der Partner nicht damit einverstanden ist.
Und muss man bei der Scheidung anwesend sein?
Mit freundlichen Gruss
Marlis
Hallo, Marlis,
schau mal hier hin; http://www.hs-niederrhein.de/fb06/dozenten/schubert/…
Ich denke, dem kannst Du alles Wesentliche entnehmen.
Das Wichtigste: Die Scheidungsklage muß durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Der/die wird Dir auch alles Weitre sagen.
Gruß
Eckard