Wenn Mann und Frau sich bei einer Scheidung darauf einigen, nur einen Anwalt zu nehmen kann er ja vor Gericht nur einen der beiden vertreten (offiziell). Ist der andere nach der Scheidung in der Lage, sich vor den hälftigen Kosten zu „drücken“ indem er behauptet, er habe den Anwalt nicht beauftragt?
Hallo Gaby,
rein theoretisch schon, denn er hat ja „nur“ einen mündlichen Vertrag mit dem Partner. Besser wäre es, man hat sich schriftl.vorher darüber geeinigt. Appeliere an sein Verprechen, ansonsten kann es passieren, dass du die Kosten allein trägst.
Adelheid
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Das hängt natürlich auch mit davon ab, wer dem Anwalt gegenüber als Vertragspartner aufgetreten ist.
Das könnte evtl. auch Beweiskraft bei einem Streit über die Anwaltskosten haben.