Scheidung

hallo zusammen,

angenommen: ehepaar lebt in scheidung und wartet eigentlich täglich auf termin für verhandlung.

der ehemann hat seine wohnung gekündigt und will in eine andere stadt ziehen, ehepaar selbst hat seit trennung vor 2 jahren keinen kontakt mehr. der vermieter rief nun bei der frau an und sagte, dass noch möbel in der wohnung seien - wo er die denn hin entsorgen soll. ausserdem bekommt er noch miete. eine neue adresse ist nciht bekannt, unter der bekannten handy-nummer meldet sich ein anderer.

was passiert nun, wenn der mann den scheidungstermin nicht wahrnimmt?

wer zahlt diese kosten, er alleine oder beide? was passiert, wenn er „nicht mehr auffindbar“ ist - wann kann dann eine scheidung erfolgen?

danke!
paragraphenmaus

Hallo!

Wenn der Ehemann allein Mieter der Wohnung war, kann sich der Vermieter nur an den Ehemann halten. Die Ehefrau ist nicht verpflichtet, sich um die in der Wohnung verbliebenen Möbel und um die noch zu zahlende Miete zu kümmern.

Welche Folgen die Unauffindbarkeit des Ehemannes für den Fortgang des Scheidungsverfahrens hat, kann am besten der Rechtsanwalt der Ehefrau beurteilen.

Gruß, Franz