wie verhält es sich mit den ggf. anfallenden anwaltskosten, wenn es um die einforderung von zahlungen innerhalb des trennungsjahres geht? was kann man machen wenn man dafür nix hat ? denn ohne anwalt kommt man z.b. schlecht an die gehaltsabrechnung des anderen ran, oder?
Prozesskostenvorschuss
Man kann Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a BGB verlangen. § 1360 a BGB sieht vor, dass für einen Ehegatten, der nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen, der eine persönliche Angelegenheit betrifft, der andere Ehegatte verpflichtet ist, ihm diese Kosten vorzuschießen.
Ansonsten gibt es noch die Prozesskostenhilfe und die Beratungshilfe für aussergerichtliche Angelegenheiten.