Scheidung

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Ehepaar, er Verdiener, sie minimale Zeitrente, ihre Rente wird aber gering mit versteuert.

Ehepaar trennt sich, sie hat erst keine Rente mehr, er zahlt vollen Unterhalt. Sie erhält dann eine Rentennachzahlug und Lebensrente (Frührente). Berechnet wird nach dem Splittingtarif, also beide Einkommen werden auch versteuert.

Wie sieht es aus, wenn beide nun mitten im Jahr geschieden werden, sie erhält weiterhin Rente, er kann weiterhin Unterhalt absetzen und es wird vereinbart, das er Nebeneinkünfte von ihr bis zu den erlaubten 400 Euro monatlich nicht vom Unterhalt abzieht. Werden diese 400 Euro monatlich (400 Euro Basis) wenn sie diese dann am Ende des Jahres beim Finanzamt angibt, nachträglich versteuert. ?

Kann man Scheidungskosten die über Prozesskostenhilfe gewährt wurden als Rentner und unterhaltsempfänger absetzen. ?

Danke
Dagmar

Wie sieht es aus, wenn beide nun mitten im Jahr geschieden
werden, sie erhält weiterhin Rente, er kann weiterhin
Unterhalt absetzen und es wird vereinbart, das er
Nebeneinkünfte von ihr bis zu den erlaubten 400 Euro monatlich
nicht vom Unterhalt abzieht. Werden diese 400 Euro monatlich
(400 Euro Basis) wenn sie diese dann am Ende des Jahres beim
Finanzamt angibt, nachträglich versteuert. ?

400-Euro Jobs, oder auch Minijobs, werden über pauschale Abgaben, die der Arbeitgeber abführt versteuert. Der Arbeitnehmer muss diese in der Steuererklärung dann nicht mehr angeben, sie wirken sich folglich nicht aus.

Kann man Scheidungskosten die über Prozesskostenhilfe gewährt
wurden als Rentner und unterhaltsempfänger absetzen. ?

abgesetzt werden kann nur das, das auch bezahlt wurde. Wenn die Scheidungskosten über Prozesskostenhilfe getragen wurden, kann man sie auch nicht absetzten da man logischerweise damit nicht belastet wurde.

Gruß

Jörg