Hallo,
angenommen, ein Ehepaar, letztes Jahr schon getrennt lebend, er Verdiener, sie Rentnerin, haben letztes Jahr ihren Ausgleich noch zusammen gemacht (Realsplitting).
Im September 2009 werden sie geschieden. Er wohnt in einer anderen Stadt. Sie hat bis zur Scheidung weiterhin Trennungsunterhalt und Rente erhalten. Nach der Scheidung sinkt der Unterhalt, die Rente bleibt, hinzu kommen Ansprüche aus Versorgungsausgleich auf die monatliche Rente. Zusätzlich erhält sie noch eine Rentennachzahlung für 2008 und 2009, wovon sie ihm rückwirkend etwas abgeben muss, wegen zuviel gezahlten Unterhalt.
Sie erkundigt sich beim Finanzamt, wie das ablaufen soll bei Scheidung mit dem Ausgleich für das Jahr der Scheidung.
Ihr Finanzamt erklärt, sie müssten beide den Ausgleich für 2009 alleine machen, sollte sie nachbezahlen müssen, muss er es zahlen.
Sollte es einer Erstattung geben bei ihm, muss er ihr die Hälfte abgeben. Für 2008 muss keine Korrektur des Ausgleiches beider erfolgen, wegen Rentennachzahlung, sondern die Rentennachzahlung von 2008 und 2009 wird im Jahre 2009, Auszahlungsjahr, bei ihr versteuert. Sein Finanzamt meint, sie können den Ausgleich nochmal zusammen machen, denn sie waren ja für 2009 noch ein Dreiviertel Jahr verheiratet. ?
Wer hat Recht und wie ist das nun mit der Rentennachzahlung. ?
Er kann sie steuerlich absetzen wegen Unterhalt. Im Jahr der Trennung war das nicht möglich, im Scheidungsjahr wäre das möglich. Wie ist das wenn er Anlage U für letztes Jahr abgegeben hat, der Unterhalt da nicht berücksichtigt wurde. Muss er dann den geltend gemachten Unterhalt nicht auf seine Lohnsteuerkarte als Freibetrag für die Zukunft also im Jahr der Scheidung schon bei Jahresbeginn eingetragen bekommen. ?
Danke
Dagmar