Mann und Frau heiraten. Frau hat ein bisschen gespartes und kauft die Einrichtungsgegenstände. Sie arbeitet nicht.
Mann hat nichts gespartes, aber ein Einkommen und zahlt über mehrere Jahre den Lebensunterhalt wie Miete und so weiter.
Nun trennen sich die beiden und Frau denkt, ihr gehören die Einrichtungsgegenstände. Mann konnte während der Ehe nichts anschaffen, weil er für beide aufkommen musste und auch nichts sparen konnte.
Nun steht er ohne alles da. Ihm bleibt nur die nackte Wohnung, weil Frau alles mitgenommen hat.
Hat Frau recht? Gehört ihr alles, weil sie es (während der Ehe) bezahlt hat?
Steht Mann jetzt dumm da, weil er für den Lebensunterhalt für beide aufgekommen ist und daher nichts anschaffen konnte?
Es wurde keine Gütertrennung oder dergleichen bei Heirat vereinbart.
Hat Frau recht? Gehört ihr alles, weil sie es (während der
Ehe) bezahlt hat?
Steht Mann jetzt dumm da, weil er für den Lebensunterhalt für
beide aufgekommen ist und daher nichts anschaffen konnte?
Es wurde keine Gütertrennung oder dergleichen bei Heirat
vereinbart.
bzgl. der haushaltsgegenstände gilt § 1568b II bgb, d.h. im zweifel stehen diese gegenstände, die während der ehe angeschafft wurden im gemeinsamen eigentum. d.h. jeder ehegatte hat gegen den anderen einen anspruch auf einräumung des miteigentums. da das nach einer scheidung wohl nicht gewollt ist, kann die auflösung verlangt werden, §§ 749, 753 bgb.
obiges gilt nur dann nicht, wenn (hier) die die frau darlegen und beweisen kann, dass nur sie allein das eigentum erworben hat. dazu genügt es noch nicht, dass die gegenstände mit den mitteln eines ehegatten angeschafft wurden (aber es ist ein indiz).
bei „normalen“ haushaltsgegenständen wie kaffeemaschine o.ä. wird der nachweis des alleineigentums schwer gelingen.
danke erstmal für deine Antwort, ich weiß allerdings nicht ob ich sie richtig verstanden habe.
Die Ehefrau kann nachweisen, das sie die Gegenstände angeschafft hat, per Quittung auf ihren Namen ausgestellt.
Um Kleindinge wie Kaffeemaschine und so geht es nicht, hauptsächlich um Möbel, Fernsehseher und andere Anschaffungen.
Das würde also bedeuten, das ihr tatsächlich diese Dinge zustehen, oder?
Der Mann konnte natürlich keine Anschaffungen machen, weil er den ganz normalen Unterhalt für beide geleistet hat und monatlich nichts übrig blieb.
Ich habe deine Antwort jetzt so verstanden, das der Mann der Dumme ist, ist das richtig so?
Ich habe deine Antwort jetzt so verstanden, das der Mann der
Dumme ist, ist das richtig so?
wieso ist der Mann der Dumme ?
Er hat doch Geld gespart - sonst hätte er eine Köchin, Putzfrau und
Schneiderin einstellen müssen. Von den sonstigen angenehmen Dingen ganz zu schweigen.
hauptsächlich um Möbel, Fernsehseher und andere Anschaffungen.
Das würde also bedeuten, das ihr tatsächlich diese Dinge
zustehen, oder?
nein, allein aus der tatsache, dass die frau die gegenstände mit eigenen mitteln bezahlt hat, wird das alleineigentum nicht begründet.
es werden hohe anforderungen an die widerlegung des § 1568b bgb gestellt.
mE nach hat der mann gute chancen, dass zumindest miteigentum an den sachen besteht.