Scheidung

Hallo,

man gehe von folgendem fiktiven Fall aus.

Nach 5 jahren ehe,… kann die frau nicht mehr mit dem mann zusammensein, sie reicht die scheidung ein.

Er is alleinverdinner, sie bei den Kindern…
bekommt bis vor 1mon. geld zum einkaufen…
mittlerweile seid sie ihm sagte das sie die scheidung will,
bekommt sie nichts mehr, muss von bekannten Geld ausleichen…

muss die frau, weiterhin für ihn Kochen, Waschen, Bügeln?
wenn sie es nicht tut, kann er beim Scheidungs Termin was machen?
das ihr schadet?

Danke für ein paar Infos dazu.
Gruß
Acc

Hallo,

so gern „Mann“ das hätte, es gibt keine Pflicht das die Frau kochen und putzen muss, selbst wenn sie nichts verdient. Wenn ich mich recht entsinne wurd auch die Sexpflicht abgeschaft. :wink: )

Zurück zum Thema, das Schlagwort hier ist Trennungsunterhalt für die Kinder und für sich und der richtige Ansprechpartner ist ein Fachanwalt für Scheidungen :wink:

htht

Hallo,

Nach 5 jahren ehe,… kann die frau nicht mehr mit dem mann
zusammensein, sie reicht die scheidung ein.

was verständlich ist, wenn man den nachfolgenden Text liest

Er is alleinverdinner, sie bei den Kindern…
bekommt bis vor 1mon. geld zum einkaufen…

das ist nicht Dein ernst ? Sie „bekommt“ Geld zum Einkaufen. Hat sie keine Vollmacht über das Konto und kann sich das Geld - wie ein erwachsender Mensch - selbst holen? Glückwunsch, wenn sie das 5 Jahre so mitgemacht hat.

mittlerweile seid sie ihm sagte das sie die scheidung will,
bekommt sie nichts mehr, muss von bekannten Geld ausleichen…

das „muss“ sie nicht. Entweder sie geht eben ans Konto oder klagt den Unterhalt ein.

muss die frau, weiterhin für ihn Kochen, Waschen, Bügeln?

Das „musste“ sie noch nie

wenn sie es nicht tut, kann er beim Scheidungs Termin was
machen das ihr schadet?

Warum will er ihr den schaden? Sie ist und bleibt doch die Mutter der gemeinsamen Kinder und er hat sie mal geliebt. Oder?

muss die frau, weiterhin für ihn Kochen, Waschen, Bügeln?
wenn sie es nicht tut, kann er beim Scheidungs Termin was
machen?
das ihr schadet?

Hallo,

im Gegenteil, wenn Sie weiter für ihn kocht, wäscht und bügelt, könnte es sein, daß das Trennungsjahr, das für eine Scheidung wichtig ist, NICHT anerkannt wird.
Das Trennungsjahr soll zeigen, daß die Eheleute „von Tisch und Bett getrennt“ sind.
Ohne Trennungsjahr keine Scheidung.

Die Frau hat während dieses Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt vom Ehemann, OHNE daß sie weiter für ihn arbeiten muss.

Grüße
miamei

Die frau bedankt sich für die beiträge,…

tja leider ging die geschichte sogar über 10Jahre,…
und nein sie hatte nie eine Vollmacht über sein Konto.

Danke!!!

Moin,

Hat sie keine Vollmacht über das Konto und kann sich das Geld

  • wie ein erwachsender Mensch - selbst holen?

es gibt Schätzungen, daß etwa ein Viertel (oder wars sogar ein Drittel) aller Ehefrauen nicht wissen, wie hoch das Einkommen ihres Mannes ist.

Und eine der ersten Taten zu denen ich schritt war, als wir uns damals trennten, ihr die Vollmacht über mein Konte zu entziehen, sie hatte aber ein eigenes Konto und kriegte klaglos ihren Unterhalt.

Gandalf

Hi,

das ist nicht Dein ernst ? Sie „bekommt“ Geld zum Einkaufen.
Hat sie keine Vollmacht über das Konto und kann sich das Geld

  • wie ein erwachsender Mensch - selbst holen?

Ähm… ich bin auch verheiratet und habe keine Vollmacht für das Konto meiner Frau. Muss ich mich jetzt, trotz eigenem Einkommen, unemanzipiert fühlen?

Gruß

Anwar

Hallo,

Ähm… ich bin auch verheiratet und habe keine Vollmacht für
das Konto meiner Frau. Muss ich mich jetzt, trotz eigenem
Einkommen, unemanzipiert fühlen?

Natürlich nicht. Lies Dir aber mal die Eingangsfrage durch. Da hat die Frau wohl kein eigenes Einkommen und ist auf die Gutmütigkeit des Mannes angewiesen, der ihr ein paar Euro gibt, sie dann dafür wahrscheinlich noch dankbar sein musste, damit sie dann die Nahrung etc. auch für ihn einkaufen konnte.

Und ich wette mir Dir, sie musste sogar abrechnen und es war ihm immer zu teuer, wenn sie etwas gekauft hat.
Frag doch einfach mal nach. Wetten ?

MOXA

was hier so geschrieben wird…

Er is alleinverdinner, sie bei den Kindern…
bekommt bis vor 1mon. geld zum einkaufen…

das ist nicht Dein ernst ? Sie „bekommt“ Geld zum Einkaufen.

ja, offensichtlich bekommt sie es. sie hat sogar einen unterhaltsrechtlichen anspruch auf geld für die haushaltsführung. zudem hat sie einen taschengeldanspruch, solange die ehegatten sich nicht trennen.

Hat sie keine Vollmacht über das Konto und kann sich das Geld

  • wie ein erwachsender Mensch - selbst holen? Glückwunsch,
    wenn sie das 5 Jahre so mitgemacht hat.

was für ein unsinn. wie die ehegatten den unterhalt regeln, geht dich einen feuchten kehricht an…

mittlerweile seid sie ihm sagte das sie die scheidung will,
bekommt sie nichts mehr, muss von bekannten Geld ausleichen…

das „muss“ sie nicht. Entweder sie geht eben ans Konto oder
klagt den Unterhalt ein.

muss die frau, weiterhin für ihn Kochen, Waschen, Bügeln?

Das „musste“ sie noch nie

völliger quatsch. wenn die ehegatten sich so geeinigt haben, dass der eine das geld verdient und der andere den haushalt führt, dann besteht darauf ein anspruch.

wenn sie es nicht tut, kann er beim Scheidungs Termin was
machen das ihr schadet?

Warum will er ihr den schaden? Sie ist und bleibt doch die
Mutter der gemeinsamen Kinder und er hat sie mal geliebt.
Oder?

ich frage mich wirklich, in welcher welt du lebst…

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Vorurteil, ick hör dir trappsen.

ich behaupte jetzt einfach mal, dass es -zig solcher Fälle gibt, in denen ein glücklich verheiratetes Ehepaar das genauso handhabt, wie es hier beschrieben ist.

btw:
Mein Mann war jahrelang Hausmann, ich habe das Geld verdient. Überwiesen wurde es auf MEIN Konto; und ich war auch die einzige Verfügungsberechtgte.
Abrechnen musste er übrigens nie…

Da hat die Frau wohl kein eigenes Einkommen und ist auf die Gutmütigkeit des Mannes angewiesen, der ihr ein paar Euro gibt, sie dann dafür wahrscheinlich noch dankbar sein musste, damit sie dann die Nahrung etc. auch für ihn einkaufen konnte.:

Vielleicht sollte ich meinem Mann das mal zu lesen geben *g*

Gruß