Scheidung

Hallo,

Ali und Sina (beide türkisch) leben beide in D und sind hier auch geschieden. Sie lassen sich in der Türkei auch scheiden . Es fehlt dort aber noch eine letzte Unterschrift von Ali damit die Scheidung „offiziell“ wird.

Sina bekommt hier in Deutschland mit dem alten Pass und mit dem Nachnamen von Ali aber keine Aufenthaltserlaubnis.

Ali kommt aber in nächster Zeit nicht dazu in die türkei zu fliegen und die Unterschrift zu leisten bzw. auf das hier zuständige Konsulat zu gehen.

Die deutsche Ausländerbehörde möchte aber erst einen neuen Pass von Sina haben, damit ein Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

Frage: Gibt es nach deutschen Recht irgendwelche Gesetze die Ali zwingen könnten diese letzte Unterschrift sofort zu leisten? Oder kann er einfach sagen, dass er grad keine Zeit dafür hat und dass irgendwann erledigen möchte wenn es ihm passt?

Danke schonmal. …

Im Moment kommt mir gar nichts in den Sinn was unterschrieben werden muss , oder wo man gezwungen werden könnte zu unterschreiben.

vnA

Hallo

Ali und Sina (beide türkisch) leben beide in D …
Sina bekommt hier in Deutschland mit dem alten Pass und mit dem Nachnamen von Ali aber keine Aufenthaltserlaubnis.

Was ist denn mit Ali’s Nachnamen, dass sie mit ihm keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, mit ihrem eigenen aber wohl?

Viele Grüße

Was ist denn mit Ali’s Nachnamen, dass sie mit ihm keine
Aufenthaltserlaubnis bekommt, mit ihrem eigenen aber wohl?

Ich denke dass die deutsche Behörde weiss dass sie hier geschieden ist und Sina möchte wahrscheinlich ihren Mädchennamen wieder haben und daher einen neuen Pass, den sie ja a ber nicht bekommt von den Türken, weil sie ja noch nicht offiziell geschieden ist…

so ungefähr :wink:

so ungefähr, aber noch besser, denn nach türkischem Recht erhalten weibliche türkische Staatsangehörige nach Scheidung automatisch wieder ihren Mädchennamen - mit freiwillig wiederhaben wollen hat das nix zu tun.
Den Pass auf Mädchenname erhält Sina von den türkischen Behörden erst wenn auch die Scheidung im türkischen Recht rechtskräftig ist, solange sollte Sina -wenn die AE bereits abgelaufen ist- einen Antrag auf Verlängerung stellen und bis der neue Pass da ist auf eine Fiktionsbescheinigung bestehen.
Evtl. kann sich der bisherige Ehemann durch einen Anwalt in der Türkei vertreten lassen, aber wie da das richtige Procedere ist bin ich mir nicht wirklich sicher.

Viel Gruß von Tara