Scheidung

Liebe/-r Experte/-in,
bin gerade getrennt.
Das heißt ich habe ein Zimmer genommen und meine Frau wohnt in unserem Haus. Da will sie nicht bleiben und sucht eine Wohnung. Jetzt braucht sie meine Unterschrift für so ein Datenblatt als Bürge für die Miete, da sie nur ca.700Euro Einkommen angegeben hat.Die Miete wäre warm ca.550.-.
Meiner Meinung sowieso zu viel, aber das mal beiseite.
Ich werde schon einen gewissen Betrag zusteuern wenns soweit ist.Meine Frage nun ich kann sowas doch nicht unterschreiben , oder? Aber wie regelt man das das sie trotzdem zu einer Wohnung kommt?
MFG

alles unter Vorbehalt und nicht im Sinne einer Rechtsberatung :wink:

Bürge heißt, du garantierst schuldnerisch die Mietzahlung. Wenn deine Expartnerin ihr Einkommen für andere Zwecke als die Mietzahlung nutzt, hängst du am Haken. Was du tu könntest, um dir einerseits diese Schlinge nicht um den Hals zu legen, wäre eine VORLÄUFIGE Zuwendungszusage (ich würde es nicht Unterhalt nennen,weil du damit implizit eine Unterhaltsverpflichtung anerkennen könntest …), mit der sie ihr Einkommen zur für die Miete angemessenen Höhe aufstocken kann. Ich persönlich hätte vor der Bürgschaftserklärung auch deswegen Angst, weil sie in den Händen deiner Expartnerin ein Druckmittel darstellt - sie braucht nur einmal die Miete nicht zu zahlen (es ging mir schlecht …) und der Ärger ist da. Damit kann sie dich dann bei jeder Form von Missbehagen mit ihrer Situation persönlich belasten.

LG

ich hoffe, ich habe dir in der Frage ein bisschen helfen können.

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Hallo,
bürgen würde ich nicht - sie muss sich nach einer anderen wohnung umsehen.
gruß conny.